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   BVerfG, 01.02.1991 - 1 BvR 314/88   

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https://dejure.org/1991,4617
BVerfG, 01.02.1991 - 1 BvR 314/88 (https://dejure.org/1991,4617)
BVerfG, Entscheidung vom 01.02.1991 - 1 BvR 314/88 (https://dejure.org/1991,4617)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Februar 1991 - 1 BvR 314/88 (https://dejure.org/1991,4617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aberkennung des Gebührenanspruchs des Notars und Berufsausübungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufhebung notarieller Kostenrechnung - Pflichtwidrige Beurkundung

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2077
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1991 - 1 BvR 314/88
    Vielmehr müssen Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und in ihrer Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).

    Die Ermittlung der Tatsachen ist aber ebenso allein Sache der zuständigen Gerichte wie die Anwendung des einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1991 - 1 BvR 314/88
    Die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts verstößt erst dann gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn das Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß dies auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 62, 189 [192]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1991 - 1 BvR 314/88
    Voraussetzung wäre, daß das Landgericht die Beschwerde trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 156 Abs. 2 Satz 2 KostO objektiv willkürlich nicht zugelassen hätte (vgl. BVerfGE 13, 132 [143]; 23, 288 [320]).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1991 - 1 BvR 314/88
    Regelungen der Berufsausübung bleiben im Rahmen der dem Gesetzgeber eingeräumten Ermächtigung, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt wird (BVerfGE 68, 155 [171]).
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1991 - 1 BvR 314/88
    Nach der Art der von ihm zu erfüllenden Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege steht er dem Richter gleich (BVerfGE 17, 371 [377]).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1991 - 1 BvR 314/88
    Voraussetzung wäre, daß das Landgericht die Beschwerde trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 156 Abs. 2 Satz 2 KostO objektiv willkürlich nicht zugelassen hätte (vgl. BVerfGE 13, 132 [143]; 23, 288 [320]).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2019 - 21 W 82/19

    Beginn der Frist des § 79 Abs. 2 Satz 2 GNotKG

    Vor dem Hintergrund des Zwecks der Vorschrift, den Bürger nicht unter erheblichen Fehlern des Gerichts finanziell leiden zu lassen (vgl. BVerfG NJW 1991, 2077, zit. nach juris Rn. 7 zu § 16 KostO; LG Berlin ZIP 2013, 2465; Zivier in Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 2019, § 21 GNotKG), ist auch eine unrichtige Festsetzung des Geschäftswertes hierunter zu fassen.
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