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   OLG Stuttgart, 25.05.1992 - 1 Ss 64/92   

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https://dejure.org/1992,5618
OLG Stuttgart, 25.05.1992 - 1 Ss 64/92 (https://dejure.org/1992,5618)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.05.1992 - 1 Ss 64/92 (https://dejure.org/1992,5618)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Mai 1992 - 1 Ss 64/92 (https://dejure.org/1992,5618)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundrecht der Gewissensfreiheit; Strafzumessung; Wertmaßstäbe; Wertentscheidende Grundsatznorm; Gewissenstäter; Allgemeines Wohlwollensgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 4; ZDG § 53

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3251
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    4 St 275/79">BayObLGSt 1980, 15f.; BayObLG MDR 1966, 693; OLG Stuttgart NJW 1992, 3251; OLG Hamm, Beschluss vom 22.10.1992 - 2 Ss 977/92 bei juris).
  • OLG Bremen, 28.08.1995 - Ss 120/94

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Dienstflucht; Verhängung einer

    Seine Auswirkung im einzelnen und die sich aus ihm ergebenden verfassungsrechtlichen Grenzen für den Strafausspruch des Staates sind der Prüfung im Einzelfall vorbehalten, wobei jeweils die Bedeutung für die Ordnung des Staates und die Autorität des gesetzten Rechtes auf der einen und die Stärke des Gewissensdruckes und die dadurch geschaffene Zwangslage auf der anderen Seite in Betracht zu ziehen sind" (s. auch OLG Stuttgart NJW 1992, 3251 ; von Mangold/Klein/Stark, a.a.O., Rn. 57; Leibholz-Rinck-Hesselberger, GG , Art. 4 , Rn. 166; Fritz/Baumüller/Brunn, ZDG , 2. Aufl., § 1 Rn. 12).

    4 St 275/79|BGH; 13.11.1980; 1 StR 289/80">StV 1981, 74; OLG Hamm, StV 1981, 75; LG Lübeck, StV 1984, 158; LG Aachen, StV 1986, 344; OLG Frankfurt, StV 1989, 107 ; OLG Zweibrücken, StV 1989, 397; HansOLG Bremen, StV 1989, 395; OLG Stuttgart, NJW 1992, 3251 ; BayObLG, …

  • OLG Koblenz, 15.04.1996 - 1 Ss 85/96
    Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 68, 979, 981) ist anerkannt, daß sich bei Gewissenstätern wie insbesondere den Zeugen Jehovas, die gewissermaßen aus einer psychischen Zwangslage heraus handeln, das allgemeine "Wohlwollensgebot" auszuwirken hat (OLG Hamm, NJW 80, 2425; BayObLG NJW 92, 191; OLG Stuttgart MDR 88, 1080, 1081 und NJW 92, 3251; OLG Zweibrücken StV 89, 397).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1995 - 5 Ss 315/95
    Es wirkt sich hier als "allgemeines Wohlwollensgebot" gegenüber Gewissenstätern aus, deren Verhalten auf einer achtbaren, durch ernste innere Auseinandersetzung gewonnenen Entscheidung beruht (vgl. BVerfGE 23, 127, 134 = NJW 1968, 979 ; Bay0bLG St 1980, 15, 16 und Bay0bLG NJW 1992, 191 ; OLG Stuttgart NJW 1992, 3251 ; OLG Köln MDR 1970, 73; OLG Hamm NJW 1980, 2425).
  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 2 Ss 331/99

    Dienstflucht, Wohlwollensgebot, eigenmächtige Abwesenheit vom Zivildienst

    Das grundsätzlich im Rahmen der §§ 52, 53 ZDG zu beachtende sogenannte Wohlwollensgebot (vgl. dazu BVerfGE 23, 127, 134 f; OLG Stuttgart NJW 1992, 3251) gilt nur für Gewissenstäter, nicht aber für solche, die, wie der Angeklagte hier, aus eigennützigen Motiven heraus - den Feststellungen des angefochtenen Urteils zufolge ist der Angeklagte dem Dienst ferngeblieben, weil er "keinen Bock" hatte - der Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes nicht nachkommen.
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