Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.02.1992 - 11 U 168/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4875
OLG Hamm, 21.02.1992 - 11 U 168/91 (https://dejure.org/1992,4875)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.02.1992 - 11 U 168/91 (https://dejure.org/1992,4875)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Februar 1992 - 11 U 168/91 (https://dejure.org/1992,4875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BNotO § 19
    Unbedenklichkeitsbescheinigung als Fälligkeitsvoraussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1601
  • DNotZ 1992, 821
  • VersR 1992, 1483
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.05.2003 - III ZR 294/02

    Amtspflichtverletzung eines Notars bei abredewidriger Auszahlung der

    c) aa) Soweit das Berufungsgericht darauf abgehoben hat, in der notariellen Praxis werde üblicherweise auf das Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung als Fälligkeitsvoraussetzung verzichtet (vgl. auch OLG Hamm, NJW 1993, 1601, 1602; zustimmend Basty, in: Kersten/Bühling, Formularbuch und Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, 21. Aufl. Rn. 88, wonach eine andere Beurkundungspraxis ohne entsprechende Aufklärung der Kaufvertragsparteien als amtspflichtwidrig anzusehen ist), hat es allein das Verhältnis der Kaufvertragsparteien untereinander in den Blick genommen.
  • OVG Sachsen, 10.10.2002 - 4 BS 328/02

    Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice); Anspruch auf erneute Prüfungsteilnahme;

    Ansonsten sind sie gegenstandslos (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 15.12.1993, NJW 1993, 1601; Jakobs, aaO, S. 139).
  • OLG Schleswig, 10.06.2004 - 11 U 173/02

    Belehrungspflicht des Notars über Zwangsversteigerungsvermerk und Risiken bei

    Bei dieser Konstellation wird deshalb generell empfohlen, das Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes gerade nicht in die Voraussetzungen aufzunehmen, von denen die Fälligkeit der Kaufpreisforderung und die Auszahlung des Kaufpreises abhängig sein sollen (etwa OLG Hamm, NJW 1993, 1601, 1602).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht