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   OVG Hamburg, 23.01.1992 - Bf VII 23/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4378
OVG Hamburg, 23.01.1992 - Bf VII 23/91 (https://dejure.org/1992,4378)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 23.01.1992 - Bf VII 23/91 (https://dejure.org/1992,4378)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 23. Januar 1992 - Bf VII 23/91 (https://dejure.org/1992,4378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückzahlungsschein; Beweisfunktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 418

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 277
  • MDR 1992, 1146
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2001 - 23 U 163/00

    Beweiskraft von Ablichtungen einer öffentlichen Urkunde; Rechtsnatur einer

    Die Unterzeichnung durch den Aussteller ist, wie sich aus § 439 Abs. 2 ZPO ergibt, kein Begriffsmerkmal einer Privaturkunde (OLG Köln NJW 1992, 1774; OVG Hamburg NJW 1993, 277, 278; Zöller, NJW 1993, 429, 431 mwN.); ist - wie hier - ihre Echtheit unstreitig, so hat die fehlende Unterschrift des Ausstellers lediglich zur Folge, dass auch die formelle Beweiskraft der Urkunde der richterlichen Beweiswürdigung nach § 286 ZPO unterliegt (OLG Köln aaO.).
  • VG Saarlouis, 03.11.2005 - 1 K 41/05

    Forderung aus einem Postgiroteilnehmerverhältnis

    Eventuelle Zweifel, die das Verwaltungsgericht am Verwaltungsrechtsweg hat (so wie OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.1997 -9 W 62/97-, OLGR Stuttgart 1998, 282, sowie LG Köln, Beschluss vom 24.07.1998 -9 T 146/98-, zitiert nach JURIS; a.A.: OVG Hamburg, Urteil vom 23.01.1992 -Bf VII 23/91-, NJW 1993, 277), bleiben somit unberücksichtigt.
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