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OLG Stuttgart, 16.06.1998 - 15 WF 264/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfolgsaussichten einer Klage auf Abänderung eines Vergleichs; Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Kindergartenbeitrag als Teil des angemessenen Unterhalts; Geltendmachung von Mehrbedarf; Leistungsfähigkeit des Beklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1578 § 1610 § 1613 Abs. 2
Aufwendungen für den Besuch eines Kindergartens als Mehrbedarf - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Heilbronn, 22.05.1998 - 5 F 631/98
- OLG Stuttgart, 16.06.1998 - 15 WF 264/98
Papierfundstellen
- NJW 1998, 3129
- FamRZ 1999, 884
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 03.04.2007 - 13 UF 46/06
Kindesunterhalt: Anspruch auf Ersatz der Kosten für Halbtagsplatz im …
Nach einer weiteren Ansicht zählen die Kosten zumindest für den halbtägigen Besuch eines Kindergartens zum Bedarf des Kindes (…vgl. Palandt-Diederichsen, BGB, 64 Aufl., § 1610 Rdnr. 12; OLG Nürnberg OLGR Nürnberg 2005, 845; OLG Celle FamRZ 2003, 323; OLG Zweibrücken OLGR Zweibrücken 2002, 230; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 884, 885). - OLG Nürnberg, 27.10.2003 - 10 UF 2204/03
Zur bedarfserhöhenden Einstellung bei anfallenden Kosten eines …
In einem solchen Fall, in dem die Ganztagsunterbringung des Kindes in einem Kindergarten aus Gründen der beruflichen Betätigung des sorgeberechtigten Elternteils erfolgt, ist auch keine Aufspaltung dahingehend vorzunehmen, dass zumindest der Beitrag für einen "üblichen" (halbtägigen) Kindergartenbesuch zum Bedarf des Kindes gezählt wird (a.A. wohl OLG Stuttgart NJW 1998, 3129). - OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 UF 189/05
Kindesunterhalt: Berücksichtigung der ganztägigen Unterbringung im Kindergarten …
Dagegen geht ein Teil der Rechtsprechung davon aus, dass die Kosten für den Besuch einer Kindertagesstätte dann einen Mehrbedarf des Kindes darstellen würden, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil Kindesunterhalt nur entsprechend den niedrigeren Eigenkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle leiste, da in den unteren Gruppen der Düsseldorfer Tabelle der Kindesunterhaltsbedarf wegen der beschränkten Leistungsfähigkeit des Verpflichteten äußerst knapp bemessen sei; ein hinzutretender Mehrbedarf könne dann durch den Tabellenbedarf nicht mehr abgedeckt werden (so: OLG Celle, FamRZ 2003, 323; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2002, 230; OLG Bamberg, FF 2000, 142; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 884f.). - OLG Celle, 30.08.2002 - 21 UF 26/02
Kindesunterhalt: Hälftiger Kindergartenbeitrag als berechtigter Mehrbedarf
Der Besuch des Kindergartens wird nach heutiger Auffassung als erzieherisch wünschenswert und für die Entwicklung des Kindes der modernen Kleinfamilie als notwendig angesehen (OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 884, 885 m. w. N.). - OLG Bamberg, 20.10.1999 - 2 WF 177/99
Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf - anteilige Haftung der Eltern
Der Kindergartenbeitrag ist grundsätzlich dem angemessenen Unterhalt des 1610 BGB zuzurechnen und stellt daher einen Mehrbedarf dar (OLG Stuttgart, NJW 1998, 3129 ).