Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 25.01.1999

Rechtsprechung
   BGH, 10.03.1999 - 3 StR 2/99   

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https://dejure.org/1999,2879
BGH, 10.03.1999 - 3 StR 2/99 (https://dejure.org/1999,2879)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1999 - 3 StR 2/99 (https://dejure.org/1999,2879)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1999 - 3 StR 2/99 (https://dejure.org/1999,2879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 397a Abs. 1, Satz 1 StPO
    Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand des Nebenklägers

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen; Relevanz der Bewertung einer Straftat als Verbrechen zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung und des Revisionsverfahrens; Relevanz der Bewertung einer Straftat als Vergehen zum Zeitpunkt ihrer Begehung; Bestellung eines ...

  • Judicialis

    StPO § 397 a Abs. 1 Satz 1 i.d.F. des Zeugenschutzgesetzes vom 30. April 1998

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1647
  • NStZ 1999, 365
  • Rpfleger 1999, 290
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 24/00
    Dieses Ergebnis entspricht dem Gebot der Prozeßökonomie sowie dem Grundsatz der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Verfahrensrecht (vgl. BGH NJW 1999, 1647); die Verteidigungsposition des Angeklagten wird hierdurch nicht beeinträchtigt (§ 140 Abs. 2 Satz 1 StPO).
  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 366/00

    Bestellung eines Beistandes; Nebenklage; Antragsauslegung; Prozeßkostenhilfe; Lex

    Ist eine Straftat jedoch zur Zeit der Urteilsverkündung und des Revisionsverfahrens ein Verbrechen, so ist dies für die Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand des Nebenklägers in der Revisionsinstanz maßgebend, auch wenn die Straftat zum Zeitpunkt ihrer Begehung lediglich die Voraussetzungen eines Vergehenstatbestandes erfüllt hat (BGH NStZ 1999, 365).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.01.1999 - 1 Ws 702/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9952
OLG Düsseldorf, 25.01.1999 - 1 Ws 702/98 (https://dejure.org/1999,9952)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.01.1999 - 1 Ws 702/98 (https://dejure.org/1999,9952)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Januar 1999 - 1 Ws 702/98 (https://dejure.org/1999,9952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1647
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.1999 - 1 Ws 702/98
    Alle Zeugenpflichten sind nach einhelliger Auffassung staatsbürgerliche Pflichten, bestehen also nur für Personen (mit Ausnahme der Exterritorialen) im Geltungsbereich des Grundgesetzes und der Strafprozeßordnung (vgl. BVerfG in NJW 1979, 32 und 1988, 897 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO., vor § 48 StPO Rdnr. 5).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.1999 - 1 Ws 702/98
    Alle Zeugenpflichten sind nach einhelliger Auffassung staatsbürgerliche Pflichten, bestehen also nur für Personen (mit Ausnahme der Exterritorialen) im Geltungsbereich des Grundgesetzes und der Strafprozeßordnung (vgl. BVerfG in NJW 1979, 32 und 1988, 897 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO., vor § 48 StPO Rdnr. 5).
  • BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Steuerstrafverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.1999 - 1 Ws 702/98
    Allerdings hätte was ersichtlich unterblieben ist - vor der Verhängung eines Ordnungsmittels geprüft werden müssen, ob es die dem Gericht obliegende Fürsorgepflicht gebot, den Zeugen vorab auf die Vorschrift des § 184 GVG hinzuweisen (vgl. BVerfG in StV 1995, 394 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 184 GVV Rdnr. 2).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.1991 - 2 Ws 148/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.1999 - 1 Ws 702/98
    Seine Pflicht, hier vor einem Gericht auf Zeugenladung zu erscheinen, besteht aber nur, solange er sich tatsächlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhält (vgl. OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat -, Beschluß vom 29. Mai 1991, abgedruckt in NJW 1991, 2223; HansOLG Hamburg in MDR 1967, 686; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO., § 51 StPO Rndr.
  • AG Bremerhaven, 22.03.1967 - 4 Qs 38/67
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.1999 - 1 Ws 702/98
    Seine Pflicht, hier vor einem Gericht auf Zeugenladung zu erscheinen, besteht aber nur, solange er sich tatsächlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhält (vgl. OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat -, Beschluß vom 29. Mai 1991, abgedruckt in NJW 1991, 2223; HansOLG Hamburg in MDR 1967, 686; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO., § 51 StPO Rndr.
  • OLG Frankfurt, 30.10.2013 - 2 Ws 58/13

    Ordnungsgeld gegen ausländische Zeugen

    4 Zur Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 51 StPO gegen die türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland war das Landgericht berechtigt, obwohl sich die Zeugin zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung in der Türkei aufgehalten hat (entgegen OLG Düsseldorf NJW 1999, 1647-1648 m. w. N.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Territorialprinzip (a.A. OLG Düsseldorf NJW 1999, 1647 Rn. 9 m.w.N.).

    § 51 StPO verlangt auch kein absichtliches Entziehen von der Zeugenpflicht (so offensichtlich OLG Düsseldorf NJW 1999, 1647 Rn. 11).

  • OLG Stuttgart, 01.06.2011 - 3 StE 6/10

    Strafverfahren: Zeugenpflicht für im Ausland lebenden nicht deutschen

    Zeugenpflichten sind staatsbürgerliche Pflichten, die nur für Personen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und der Strafprozessordnung bestehen (OLG Düsseldorf NJW 1999, 1647 m. w. N.).
  • OLG München, 29.02.2012 - 7 U 2903/10

    Aussetzung im Hinblick auf offenes Strafverfahren; Unerreichbarkeit eines

    Als ausländischer Staatsbürger braucht der Zeuge T. deshalb außerhalb des Geltungsbereichs der deutschen Gesetze der Zeugenladung nicht Folge leisten (vgl. auch OLG Düsseldorf 1 Ws 702/98).
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