Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2000 - III ZR 43/99   

Volltextveröffentlichungen (9)

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Kurzfassungen/Presse (3)

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Manchmal haftet auch der Makler ...

  • ab-makler.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz: Makler haften für 'Luftschloß' im Keller!

  • anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)

    Richtigstellungspflicht des Maklers bei Kenntniserlangung abweichender wesentlicher Umstände

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann haftet der Makler für fehlerhafte Angaben? (IBR 2001, 93)

  • caesar-preller.de (Entscheidungsbesprechung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 3642
  • MDR 2001, 263
  • NZM 2001, 474
  • ZMR 2001, 201
  • VersR 2000, 1539
  • WM 2001, 92
  • IBR 2001, 93



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Wird zitiert von ... (26)  

  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 146/06  

    Immobilienmakler - Sorgfaltspflichten bei der Übernahme von Informationen

    Eine sachgemäße Interessenwahrung gebietet regelmäßig, den Auftraggeber über alle dem Makler bekannten Umstände aufzuklären, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können (vgl. BGH, Urteile vom 8. Juli 1981 - IVa ZR 244/80 - NJW 1981, 2685 f und vom 28. September 2000 - III ZR 43/99 - NJW 2000, 3642).

    Steht ihm eine solche hinreichende Grundlage nicht zur Verfügung, muss er zumindest diesen Umstand offen legen (Senatsurteil vom 28. September 2000 aaO m.w.N.).

    Anders, als dies teilweise in der maklerrechtlichen Fachliteratur verstanden worden ist (vgl. Hiller ZMR 2001, 203; Thode WuB IV A. § 276 BGB 2.01; Breiholdt IBR 2001, 93), hat er aber nicht generell auf die Nebenpflichten des Maklers die für den Anlagevermittler entwickelten Grundsätze (vgl. Senatsurteile vom 13. Mai 1993 - III ZR 25/92 - NJW-RR 1993, 1114 f und vom 13. Januar 2000 - III ZR 62/99 - NJW-RR 2000, 998) übertragen.

  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05  

    Keine generelle Überprüfungspflicht des Maklers zu Objektangaben des Verkäufers

    Die Erklärungen des Maklers müssen insgesamt so beschaffen sein, dass sie bei seinem Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln (vgl. zum Ganzen BGH NJW 2000, 3642 m.w.N.).

    Der Senat sieht sich an dieser Beurteilung auch nicht durch die Entscheidung des BGH in NJW 2000, 3642 gehindert, in der ausgeführt wird, dass den Makler ebenso wie den Anlagevermittler im Rahmen eines stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrages die Pflicht trifft, fehlerhafte Angaben richtig zu stellen.

    Nur wenn ihm eine solche nicht zur Verfügung steht oder er sie sich nicht verschaffen kann, muss der Makler diesen Umstand offen legen (BGH NJW 2000, 3642) und darauf hinweisen, dass er eine Überprüfung der Angaben nicht selbst vorgenommen hat.

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der weit gefassten Formulierung in der Entscheidung des BGH, NJW 2000, 3642, wonach den Makler, der sich in Verhandlungen mit einem Kunden befindet, ebenso wie den Anlagevermittler im Rahmen eines stillschweigend geschlossnen Auskunftsvertrags, die Pflicht trifft, fehlerhafte Angaben richtig zu stellen.

  • OLG Frankfurt, 03.04.2007 - 18 U 31/01  

    Grundstückskauf: Schadensersatz bei Zusicherung erzielbarer Mieterträge und

    Eine sachgemäße Interessenwahrung gebietet regelmäßig, den Auftraggeber über alle dem Makler bekannten Umstände aufzuklären, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können (vgl. BGH v. 8. Juli 1981 - IVa ZR 244/80, NJW 1981, 2685 f.; BGH vom 28. September 2000 - III ZR 43/99, NJW 2000, 3642).

    Auch die Überlassung der "Verkaufswertgutachten" vom 3. Februar 1995 (Bl. 66 ff. d. A.) durch die ehemalige Beklagte zu 3.) an die Kläger führt nicht dazu, dass die ehemalige Beklagte zu 3.) im Verhältnis zu den Klägern quasi als Anlagevermittler anzusehen ist und die in diesem Bereich geltenden Haftungsmaßstäbe anzuwenden sind (vgl. hierzu BGH v. 28. September 2000 - III ZR 43/99, NJW 2000, 3642, und klarstellend BGH v. 18. Januar 2007 - III ZR 146/06, S. 7).

    Steht ihm eine solche hinreichende Grundlage nicht zur Verfügung, muss er zumindest diesen Umstand offen legen (vgl. BGH v. 28. September 2000 - III ZR 43/99, NJW 2000, 3642).

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  • OLG Köln, 25.09.2007 - 24 U 45/07  
    Die Erklärungen des Maklers müssen insgesamt so beschaffen sein, dass sie seinem Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln (BGH NJW 2000, 3642; BGH NJW-RR 2003, 700 (701 f.); Palandt-Sprau, BGB, 66. Auflage (2007), § 652 Rn 14).

    Die Reichweite der Aufklärungspflicht bestimmt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls (BGH NJW 2000, 3642).

    Wie schon angeführt, müssen die Erklärungen des Maklers insgesamt so beschaffen sein, dass sie seinem Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln (BGH NJW 2000, 3642; BGH NJW-RR 2003, 700 (701 f.); Palandt-Sprau, BGB, 66. Auflage (2007), § 652 Rn 14).

    Die Reichweite der Aufklärungspflicht bestimmt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls (BGH NJW 2000, 3642).

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 224/06  

    Immobilien - Falschauskunft über Restitutionsbefangenheit des Grundstücks

    Konnte sie die hier nach dem Vorbringen des Beklagten mehrfach und bei verschiedenen Gelegenheiten gestellte Frage nicht aus eigener Kenntnis beantworten, durfte sie sich auch nicht ohne weiteres die von der Verkäuferin erteilte Auskunft zu eigen machen oder sich ihr verstärkend anschließen (vgl. Senatsurteile vom 28. September 2000 - III ZR 43/99 - NJW 2000, 3642; vom 18. Januar 2007 - III ZR 146/06 - NJW-RR 2001, 711, 712 Rn. 11 f), weil der Beklagte die besondere Bedeutung seiner Fragestellung für seinen Kaufentschluss deutlich gemacht hatte.
  • BGH, 31.01.2003 - V ZR 389/01  

    Immobilien - Aufklärungspflichten des Verkäufers und des Maklers

    b) Der Makler muß den Auftraggeber nicht nur über das aufklären, was unerläßlich ist, damit dieser vor Schaden bewahrt wird, sondern auch über alle dem Makler bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können; diese Erklärungen des Maklers müssen insgesamt so beschaffen sein, daß sie seinem Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln (BGH, Urt. v. 28. September 2000, III ZR 43/99, WM 2001, 92 f).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2005 - 19 W 26/05  

    Immobilienmakler - Keine Hinweispflicht eines Maklers auf Fertigbauweise

    Eine sachgemäße Interessenwahrnehmung gebietet regelmäßig, den Auftraggeber nicht nur über das aufzuklären, was unerlässlich ist, damit dieser vor Schaden bewahrt wird, sondern auch über alle dem Makler bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können (BGH MDR 2001, 263, 264 m.w.N.).
  • LG Berlin, 23.09.2004 - 5 O 412/03  

    Immobilienmakler - Zur Aufklärungs- und Auskunftspflicht des Maklers

    Hieraus folgt für den Makler, der sich in Verhandlungen mit einem Kunden befindet, ebenso wie für den Anlagevermittler im Rahmen eines stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrages, auch die Pflicht, fehlerhafte Angaben richtig zu stellen (BGH NJW 2000, 3642).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob es ihnen bei Kenntnis der wahren Sachlage auch tatsächlich gelungen wäre, den Vertrag zu einem günstigeren Preis abzuschließen (vgl.: BGH NJW 2000, 3642, 3643 auch die fehlende Genehmigung des Kaufgegenstandes zur Nutzung als Wohnräume betreffend).

  • OLG Oldenburg, 15.05.2009 - 6 U 6/09  

    Immobilienmakler - Verwirkung der Courtage bei fehlenden Angaben im Exposé?

    Eine sachgemäße Interessenwahrung gebietet regelmäßig, den Auftraggeber über alle dem Makler bekannten Umstände aufzuklären, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können und ihn vor Schaden bewahren können (vgl. BGH NJW-RR 2007, 711 ff - Urteil vom 18.01.1007, III ZR 146/06 in juris Rn 11. BGH NJW 2000, 3642 (3642) - Bd. I Bl. 145 f d.A.).
  • BGH, 24.01.2002 - III ZR 63/01  

    Maklervertrag - Zu Vertragsauslegung und Aufklärungspflichten des Maklers

    Die Erklärungen des Maklers müssen insgesamt so beschaffen sein, daß sie seinem Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln (Senatsurteil vom 28. September 2000 - III ZR 43/99 - NJW 2000, 3642 m.w.N.).
  • LG Wuppertal, 14.01.2004 - 4 O 381/03  
  • BGH, 03.05.2007 - III ZR 162/06  

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Sorgfaltspflichten

  • OLG Celle, 31.10.2002 - 11 U 44/02  

    Immobilienmakler - Besondere Sachkunde

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - 9 U 71/03  

    Haftung einer Grundstücksvermittlungsgesellschaft einer kommunalen

  • OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 104/02  

    Maklerrecht - Aufklärungspflichten des Maklers

  • OLG Celle, 28.11.2002 - 11 U 47/02  

    Immobilienmakler - Zustandekommen des Maklervertrags

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2002 - 15 U 14/01  
  • LG Heidelberg, 14.02.2006 - 2 S 46/05  

    Immobilienmakler - Kein Hinweis auf Problemgebiet - Keine Courtage

  • KG, 19.04.2007 - 12 U 67/06  

    Immobilienmakler - Abgrenzung zwischen Makler auf Verkäuferseite und Berater

  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 237/99  

    Immobilien - Pflichtverletzung des Verkäufers durch Verschweigen?

  • OLG Hamm, 06.02.2003 - 18 U 68/02  
  • OLG Naumburg, 15.06.2012 - 10 U 8/10  

    Immobilienmakler - Schadensersatz des Erwerbers bei Falschauskunft des Maklers!

  • OLG Celle, 03.07.2008 - 11 U 22/08  

    Immobilienmakler - Verwirkung des Provisionsanspruchs

  • OLG Stuttgart, 02.02.2011 - 3 U 154/10  

    Immobilienmakler - Makler muss baurechtliche Genehmigung nicht prüfen!

  • LG Bielefeld, 22.01.2008 - 2 O 5/03  
  • LG Osnabrück, 19.07.2004 - 2 O 164/04  

    Immobilienmakler - Schadensersatzanspruch gegen Makler wegen Mangel am Haus

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