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OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 1 Ws 22/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Strafbarkeit der erneuten öffentlichen Empfehlung der Aktien aus dem eigenen Depot durch einen Börsenanalysten (Fall Prior); Qualifizierbarkeit der erneuten Empfehlung eigener Aktien in einer Fernsehsendung als Insidertatsache; Beurteilung des Verhaltens eines ...
- tagesspiegel.de (Pressemeldung, 11.04.2000)
Anklage wegen Ausnutzens von Insiderwissen abgelehnt
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG Frankfurt, 15.03.2000 - 1 Ws 22/00
Egbert Prior
LG Frankfurt/Main, 09.11.1999 - 2 KLs 92 Js 231402/98Strafverfahren gegen den Journalisten Prior nicht eröffnet
Egbert Prior
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 09.11.1999 - 2 KLs 92 Js 231402/98
- OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 1 Ws 22/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 982
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03
Zur Strafbarkeit von Kursmanipulationen durch "Scalping"
a) Nach bisher wohl herrschender Meinung, der sich das Landgericht angeschlossen hat, wurde angenommen, "Scalping" erfülle den Tatbestand eines verbotenen Insidergeschäfts nach den §§ 13 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1 WpHG (vgl. Schneider/Burgard ZIP 1999, 381; Cahn ZHR 162 (1998), 1, 20 f.;… Assmann/Cramer in Assmann/Schneider, WpHG 2. Aufl. § 14 Rdn. 34 unter Aufgabe der noch in der Vorauflage vertretenen Ansicht; LG Frankfurt NJW 2000, 301; ausdrücklich offengelassen vom OLG Frankfurt NJW 2001, 982; vgl. auch Hopt in FS Heinsius S. 289, 294 f.). - OLG Dresden, 22.11.2001 - 1 Ws 282/01
Pflichtverteidiger; Fehlverhalten
Denn nach dem mitgeteilten Sachverhalt hatte Rechtsanwalt zu dem Zeitpunkt seines Eintretens in das bereits mehrere Monaten laufende, äußerst umfangreiche Wirtschaftsstrafverfahren keine Aktenkenntnis und hielt es ausweislich seiner damaligen Begründung der vom Senat im Verfahren 1 Ws 22/00 abschlägig beschiedenen Beschwerde gegen seine Nichtbeiordnung auch nicht für wesentlich, sich eine solche zu verschaffen.