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   BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01   

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BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01 (https://dejure.org/2002,2338)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2002 - 5 C 65.01 (https://dejure.org/2002,2338)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 5 C 65.01 (https://dejure.org/2002,2338)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Sozialhilfe, Übernahme von Unterkunftskosten; Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe, Übernahme bei Umzug in eine unangemessen teure Unterkunft; Unterkunftskostenzuschuss, kein Anspruch auf -; Regelsatzverordnung-Änderung F. 1996, Geltung der Änderung nur für nach ...

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Wohnungswechsel - Bedarfsdeckung - Umzug - Unterkunftskostenzuschuss - Regelsatzverordnung - Alles-oder-nichts-Prinzip

  • Judicialis

    BSHG § 11; ; BSHG § 12; ; Regelsatzverordnung (F. 1962) § 3 Abs. 1; ; Regelsatzverordnung (F. 1996) § 3 Abs. 1 Satz 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 157
  • NJW 2003, 157
  • NVwZ 2003, 874 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 15.97

    Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe, Übernahme bei Umzug in eine

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01
    Gegen dieses Urteil haben sowohl der Beklagte als auch das klagende Ehepaar die vom Verwaltungsgericht wegen Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 15.97 - zugelassene Sprungrevision eingelegt.

    Auf derartige Altmietverträge ist § 3 Abs. 1 Satz 3 RegelsatzVO nach der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte nicht anwendbar (BVerwG, Urteile vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 15.97 - und vom 11. September 2000 - BVerwG 5 C 9.00 - ).

    § 3 Abs. 1 Satz 3 RegelsatzVO soll ausweislich der Gesetzesbegründung der Bundesregierung (vgl. BTDrucks 13/2440 vom 27. September 1995, S. 33) einem Bedürfnis der Praxis Rechnung tragen, das Verhalten der Beteiligten bei einem Umzug des Hilfeempfängers zu regeln; eine die vom Gesetzgeber vorgefundene Rechtslage erhellende Interpretation der bis dahin maßgeblichen Bestimmungen ist damit ersichtlich nicht verbunden (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 5 C 22.97 - ; vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 15.97 - und vom 11. September 2000 - BVerwG 5 C 9.00 - ).

    Nach dem sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz darf kein ungedeckter Bedarfsrest hinsichtlich der Unterkunftskosten übrig bleiben (BVerwGE 92, 1 ; 101, 194 ; BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 5 C 22.97 - , vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 15.97 - und vom 11. September 2000 - BVerwG 5 C 9.00 - ).

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01
    Nach dem sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz darf kein ungedeckter Bedarfsrest hinsichtlich der Unterkunftskosten übrig bleiben (BVerwGE 92, 1 ; 101, 194 ; BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 5 C 22.97 - , vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 15.97 - und vom 11. September 2000 - BVerwG 5 C 9.00 - ).

    Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ; 101, 194 ).

    Die darin liegende Beschränkung des Hilfeanspruchs ist im sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz angelegt, sie läuft ihm nicht zuwider (BVerwGE 101, 194 ).

  • BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00

    Sozialhilfe, Übernahme von Unterkunftskosten; Unterkunftskosten im Rahmen der

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01
    Auf derartige Altmietverträge ist § 3 Abs. 1 Satz 3 RegelsatzVO nach der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte nicht anwendbar (BVerwG, Urteile vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 15.97 - und vom 11. September 2000 - BVerwG 5 C 9.00 - ).

    § 3 Abs. 1 Satz 3 RegelsatzVO soll ausweislich der Gesetzesbegründung der Bundesregierung (vgl. BTDrucks 13/2440 vom 27. September 1995, S. 33) einem Bedürfnis der Praxis Rechnung tragen, das Verhalten der Beteiligten bei einem Umzug des Hilfeempfängers zu regeln; eine die vom Gesetzgeber vorgefundene Rechtslage erhellende Interpretation der bis dahin maßgeblichen Bestimmungen ist damit ersichtlich nicht verbunden (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 5 C 22.97 - ; vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 15.97 - und vom 11. September 2000 - BVerwG 5 C 9.00 - ).

    Nach dem sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz darf kein ungedeckter Bedarfsrest hinsichtlich der Unterkunftskosten übrig bleiben (BVerwGE 92, 1 ; 101, 194 ; BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 5 C 22.97 - , vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 15.97 - und vom 11. September 2000 - BVerwG 5 C 9.00 - ).

  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01
    Auch wenn der Tod zunächst unbekannt bleibt, treten die Rechtsnachfolger einfach an die Stelle des Verstorbenen; das Urteil wirkt für und gegen die Erben (§§ 1922, 1967 BGB, § 121 VwGO, § 325 Abs. 1 ZPO sowie RGZ 124, 146 ; BGHZ 121, 263 ).

    Ebenso gilt die namens des Verstorbenen eingelegte Revision als im Namen der Erben erhoben (vgl. BGHZ 121, 263 ); die Angabe des Namens des Verstorbenen in der Rechtsmittelschrift ist als unschädliche Fehlbezeichnung, als "falsa demonstratio" (RGZ 68, 390 ; BGH, Urteil vom 5. Februar 1958 - IV ZR 204/57 - ) zu behandeln, die jederzeit korrigiert werden kann.

  • BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 22.97

    Sozialhilfe, Übernahme von Unterkunftskosten;; Hilfe zum Lebensunterhalt,

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01
    § 3 Abs. 1 Satz 3 RegelsatzVO soll ausweislich der Gesetzesbegründung der Bundesregierung (vgl. BTDrucks 13/2440 vom 27. September 1995, S. 33) einem Bedürfnis der Praxis Rechnung tragen, das Verhalten der Beteiligten bei einem Umzug des Hilfeempfängers zu regeln; eine die vom Gesetzgeber vorgefundene Rechtslage erhellende Interpretation der bis dahin maßgeblichen Bestimmungen ist damit ersichtlich nicht verbunden (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 5 C 22.97 - ; vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 15.97 - und vom 11. September 2000 - BVerwG 5 C 9.00 - ).

    Nach dem sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz darf kein ungedeckter Bedarfsrest hinsichtlich der Unterkunftskosten übrig bleiben (BVerwGE 92, 1 ; 101, 194 ; BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 5 C 22.97 - , vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 15.97 - und vom 11. September 2000 - BVerwG 5 C 9.00 - ).

  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Angemessene Unterkunft - Teilweise Übernahme der

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01
    Nach dem sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz darf kein ungedeckter Bedarfsrest hinsichtlich der Unterkunftskosten übrig bleiben (BVerwGE 92, 1 ; 101, 194 ; BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 5 C 22.97 - , vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 15.97 - und vom 11. September 2000 - BVerwG 5 C 9.00 - ).
  • BGH, 05.02.1958 - IV ZR 204/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01
    Ebenso gilt die namens des Verstorbenen eingelegte Revision als im Namen der Erben erhoben (vgl. BGHZ 121, 263 ); die Angabe des Namens des Verstorbenen in der Rechtsmittelschrift ist als unschädliche Fehlbezeichnung, als "falsa demonstratio" (RGZ 68, 390 ; BGH, Urteil vom 5. Februar 1958 - IV ZR 204/57 - ) zu behandeln, die jederzeit korrigiert werden kann.
  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 17.92
    Auszug aus BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01
    Dies kann, da noch über die Revision des Beklagten zu entscheiden ist, im das Revisionsverfahren insgesamt abschließenden Urteil geschehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 17.92 - ).
  • BVerwG, 22.08.1985 - 5 C 57.84

    Kosten der Unterkunft - Mietaufwand - Hilfe zum Lebensunterhalt - Erwachsenes

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01
    Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ; 101, 194 ).
  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01
    Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ; 101, 194 ).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85

    Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft

  • RG, 18.05.1908 - VI 562/07

    1. Ist die Rechtsmitteleinlegung auf den Namen eines schon Verstorbenen

  • RG, 19.02.1929 - II 296/28

    1. Welchen Einfluß hat die Vollbeendigung einer offenen Handelsgesellschaft, die

  • BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 170/14

    Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Die Angabe des Namens des Verstorbenen im Rubrum des Urteils ist eine offenbare Unrichtigkeit, die von Amts wegen zu berichtigen ist (zu § 118 Abs. 1 VwGO vgl. BVerwG 27. Juni 2002 - 5 C 65.01 - zu 1 der Gründe) .
  • OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02

    Festsetzung von Anwaltsgebühren gem. § 118 BRAGO als Aufwendungsersatz

    In diesem Zusammenhang kann der Senat ebenso wie das BayObLG (FGPrax 2002, 218) offen lassen, ob unter Berücksichtigung der Neuregelung der Rechtsbeschwerde in § 574 ZPO durch das ZPO-RG auch für die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels nicht mehr die außerordentliche weitere Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit, sondern nur noch die Selbstkorrektur durch das Beschwerdegericht analog § 321 a ZPO statthaft ist (so für die Verfahren nach der ZPO BGH NJW 2002, 157).
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