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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2002 - 5 B 278/02   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2002 - 5 B 278/02 (https://dejure.org/2002,1413)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.02.2002 - 5 B 278/02 (https://dejure.org/2002,1413)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Februar 2002 - 5 B 278/02 (https://dejure.org/2002,1413)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Polizeiliche Anordnung über Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot; Verbesserter Schutz für Opfer häuslicher Gewalt vor Gewalttätigkeiten; Verhältnismäßiger Ausgleich der berührten Grundrechtssphären ; Richtigkeit der polizeilichen Gefahrenprognose; Häusliche Gewalt als ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2195
  • NVwZ 2002, 1140 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03

    Vereinbarkeit eines Wohnungsverweises mit Rückkehrverbot nach PolG BW mit Art 11

    Als Ermächtigungsgrundlage kommt nur die polizeiliche Generalklausel (§ 3 i.V.m. § 1 PolG) in Betracht, da im Gegensatz zu anderen Bundesländern (vgl. den Überblick über die Rechtslage in den Ländern bei Naucke-Lömker, NJW 2002, 3525 f.; siehe ferner OVG Münster, NJW 2002, 2195 f.) der polizeiliche Verweis aus der eigenen Wohnung und das Rückkehrverbot in Baden-Württemberg weder spezialgesetzlich noch als eigenständige Standardmaßnahme geregelt worden sind.
  • BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02

    Zur Anwendung des PolG NW § 34a - verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im

    a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2002 - 5 B 278/02 -,.
  • VG Minden, 29.01.2003 - 11 L 117/03

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beiladung im verwaltungsgerichtlichen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.2.2002 - 5 B 278/02 - (insoweit n.v.).

    Zu den vorstehenden Abwägungskriterien vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.2.2002 - 5 B 278/02 -, NJW 2002, 2195 = NWVBl. 2002, 437 (nachfolgend BVerfG, Beschluss vom 22.2.2002 - 1 BvR 300/02 -, NJW 2002, 2225) - Hinsichtlich der zusätzlichen Zwangsgeldandrohung überwiegt demgegenüber das Suspensivinteresse des Antragstellers, weil diese Androhung offensichtlich rechtswidrig ist und sein Widerspruch dagegen erfolgreich sein wird.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.2.2002 - 5 B 278/02 - (insoweit n.v.).

  • OVG Sachsen, 03.12.2022 - 6 B 303/22

    Wohnungsverweisung; Kontaktverbot; Zwischenanordnung; Folgenabwägung

    Das Gewicht dieser Beeinträchtigungen wird allerdings dadurch relativiert, dass sich die Wohnungsverweisung auf einen begrenzten Zeitraum bezieht und hier nur wenige Tage bis zu einer Entscheidung des Senats zu berücksichtigen sind (vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 15. Februar 2002 - 5 B 278/02 -, juris Rn. 7).

    Angesichts dessen muss bis zu einer Entscheidung des Senats Anfang der Woche das Interesse des Antragstellers an der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs zurücktreten (vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 15. Februar 2002 - 5 B 278/02 -, juris Rn. 9).

  • VG Aachen, 22.06.2004 - 6 L 555/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer polizeilichen Anordnung über die

    Das Interesse des Antragstellers an der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs muss daher zurücktreten, vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 2002 -1 BvR 300/02-, NJW 2002, 2225 ff., vgl. zur Folgenabwägung weiter: OVG NRW, Beschluss vom 15. Februar 2002 -5 B 278/02-.

    Sie berücksichtigt zum einen, dass vorliegend wegen der begehrten Vorwegnahme der Hauptsache der ungekürzte Auffangstreitwert des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG anzusetzen ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. Februar 2002 -5 B 278/02- , und zum anderen, dass die mit der Grundverfügung verbundene Zwangsgeldandrohung den Streitwert nicht erhöht.

  • VG Aachen, 23.04.2004 - 6 L 367/04

    Rechtmäßigkeit der polizeilichen Anordnung über eine Wohnungsverweisung und ein

    Das Interesse des Antragstellers an der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs muss daher zurücktreten, vgl. zu der Folgenabwägung im Falle eines offenen Ausgangs des Hauptsacheverfahrens: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 15. Februar 2002 -5 B 278/02-.

    Sie berücksichtigt zum einen, dass vorliegend wegen der begehrten Vorwegnahme der Hauptsache der ungekürzte Auffangstreitwert des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG anzusetzen ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. Februar 2002 -5 B 278/02- , und zum anderen, dass die mit der Grundverfügung verbundene Zwangsgeldandrohung den Streitwert nicht erhöht.

  • VG Göttingen, 19.01.2012 - 1 A 94/10

    Ermessen; Fristberechnung; häusliche Gewalt; Platzverweisung; Polizeirecht;

    Dabei darf sich die Polizei auf die Aussagen der Beteiligten stützen, da gerade im Bereich der häuslichen Gewalt die Öffentlichkeit regelmäßig nicht beteiligt ist (vgl. VG Göttingen, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.02.2002 - 5 B 278/02 -, NJW 2002, 2195; VG Aachen, Urteil vom 23.08.2006 - 6 K 3852/04 -, juris, Rn. 46; Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl. 2007, Abschnitt F Rn. 538).
  • VG Gelsenkirchen, 19.08.2003 - 17 L 2079/03
    Diese am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Regelung begegnet nach Einschätzung der Kammer, vgl. etwa Beschluss vom 29. Januar 2002 - 17 L 117/02 -, und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) , vgl. Beschluss vom 15. Februar 2002 - 5 B 278/02 -, NJW 2002, 2195, keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. Februar 2002, a.a.O..

  • VG Aachen, 23.08.2006 - 6 K 3852/04

    Rechtswidrigkeit eines polizeilichen Rückkehrverbotes in eine gemeinsame Wohnung;

    Für die zu treffende Prognoseentscheidung ist überdies zu berücksichtigen, dass die Polizei bei Gewalttaten, die sich im häuslichen Bereich und damit typischerweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit abspielen, für ihre Beurteilung der Sachlage in besonderem Maße auf Feststellungen angewiesen ist, die sich bei den unmittelbar beteiligten Personen treffen lassen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. Februar 2002 -5 B 278/02-, NJW 2002, 2195, und vom 28. Juni 2002 -5 B 1190/02- ; Trierweiler, a.a.O., S. 50 ff.
  • VG Aachen, 17.02.2004 - 6 L 145/04

    Anfechtungsrecht eines Ehegatten eines Gewalttäters hinsichtlich einer

    Sie berücksichtigt zum einen, dass vorliegend wegen der begehrten Vorwegnahme der Hauptsache der ungekürzte Auffangstreitwert des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG anzusetzen ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. Februar 2002 -5 B 278/02- , und zum anderen, dass die mit der Grundverfügung verbundene Zwangsgeldandrohung den Streitwert nicht erhöht.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2004 - 3 M 33/04

    Anforderungen an die Gefahrenprognose bei Wegweisung; Verbesserter Schutz für

  • VG Aachen, 25.08.2006 - 6 L 494/06

    Antrag gegen Werbeverbot für "betandwin" erfolgreich

  • OVG Saarland, 04.11.2005 - 3 W 20/05

    Zur vorläufigen Wohnungsverweisung bei Gewaltanwendung in der Ehe -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2012 - 7 D 10903/12

    Abwägung, Amtsermittlung, Amtsermittlungsgrundsatz, Anscheinsgefahr, Aufenthalt,

  • VG Köln, 12.03.2002 - 20 L 571/02

    Rechtmäßigkeit einer Wohnungsverweisung und Rückkehrverbots nach § 34a

  • VG Gelsenkirchen, 18.08.2017 - 17 K 5665/16

    Fortsetzungsfeststellungsklage ; Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot ;

  • VG Köln, 02.04.2003 - 20 L 752/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer polizeirechtlichen Wohnungsverweisung sowie

  • VG Gelsenkirchen, 28.06.2002 - 17 L 1538/02

    Ausgestaltung der Durchsetzung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine verfügte

  • VG Köln, 05.12.2018 - 20 L 2762/18
  • VG Düsseldorf, 23.02.2018 - 18 L 561/18

    Rechtmäßigkeit einer Wohnungsverweisung nach einer Bedrohung mit einem Messer

  • VG Köln, 30.01.2004 - 20 L 261/04

    Rechtmäßigkeit einer Wohnungsverweisung

  • VG Düsseldorf, 15.07.2003 - 18 L 2660/03

    Verwaltungsprozessrechtliche Ausgestaltung der Beiladung einer durch eine

  • VG Münster, 06.11.2002 - 1 L 1685/02

    Verweisung einer Person aus dem unmittelbaren Umfeld durch die Polizei bei

  • VG Minden, 20.09.2002 - 11 L 1105/02

    Maßnahme eines Polizeivollzugsbeamten

  • VG Düsseldorf, 01.06.2019 - 18 L 1606/19

    Versammlungsrecht

  • VG Düsseldorf, 10.05.2019 - 18 L 1374/19
  • VG Köln, 09.03.2011 - 20 L 334/11

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Wohnungsverweisung des Ehemannes zum Nachteil

  • VG Minden, 06.01.2004 - 11 L 7/04

    Polizeiliche Anordnung eines vorläufigen Rückkehrverbots in die eigene Wohnung

  • VG Düsseldorf, 29.08.2003 - 18 L 3305/03

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Anordnung über die Wohnungsverweisung und das

  • VG Köln, 16.06.2003 - 20 L 1371/03
  • VG Minden, 27.05.2003 - 11 L 548/03

    Rechtmäßigkeit einer polizeirechtlichen Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot zum

  • VG Minden, 17.01.2003 - 11 L 97/03

    Rechtmäßigkeit einer Wohnungsverweisung mit zehntägigem Rückkehrverbot

  • VG Minden, 18.10.2002 - 11 L 1211/02

    Wohnungsverweisung mit zehntägigem Rückkehrverbot

  • VG Düsseldorf, 11.09.2002 - 18 L 3617/02

    Anordnung einer polizeilichen Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot zur Abwendung

  • VG Düsseldorf, 15.03.2019 - 18 L 870/19
  • VG Münster, 01.08.2002 - 1 L 1132/02

    Verweisung einer Person durch die Polizei aus dem unmittelbaren Umfeld bei der

  • VG Düsseldorf, 10.04.2002 - 18 L 1177/02

    Wohnungsverweisung Rückkehrverbot Aussöhnung der Ehegatten Beiladung

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