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   OLG Hamm, 20.04.2005 - 5 WF 66/05   

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OLG Hamm, 20.04.2005 - 5 WF 66/05 (https://dejure.org/2005,8868)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.04.2005 - 5 WF 66/05 (https://dejure.org/2005,8868)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. April 2005 - 5 WF 66/05 (https://dejure.org/2005,8868)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 121 Abs. 3, 4
    Umfang der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1724
  • MDR 2006, 337
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.2005 - 5 WF 66/05
    ^Dies folgt aus der nach st. Rspr. des BVerfG (vgl. zuletzt BVerfG NJW 2004, 1789) im Rahmen der durch Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip gebotenen weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung ihres Rechtsschutzes und der daran anschließenden Rspr. des BGH (vgl. z.B. BGH NJW 2003, 898), wonach die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch.
  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.2005 - 5 WF 66/05
    Daher hat der BGH entschieden (BGH NJW 2004, 2749), dass bei der Entscheidung über die Beiordnung eines nicht am Prozessgericht niedergelassenen Rechtsanwalts stets auch zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen des § 121 Abs. 4 ZPO zur Beiordnung eines Verkehrsanwalts gegeben wären.
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.2005 - 5 WF 66/05
    ^Dies folgt aus der nach st. Rspr. des BVerfG (vgl. zuletzt BVerfG NJW 2004, 1789) im Rahmen der durch Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip gebotenen weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung ihres Rechtsschutzes und der daran anschließenden Rspr. des BGH (vgl. z.B. BGH NJW 2003, 898), wonach die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch.
  • OLG Nürnberg, 06.10.2004 - 10 WF 3403/04

    Erstattung von Reisekosten des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.2005 - 5 WF 66/05
    Mehrkosten sind hierfür auch deswegen nicht zu befürchten, weil die Kosten, die dem Antragsteller dadurch erwachsen würden, dass er zu notwendigen Informationsgesprächen mit einem Anwalt aus Hagen anreisen müsste, ähnlich hoch wären wie der Reiseaufwand des auswärtigen Anwalts zur Wahrnehmung der Gerichtstermine (vgl. OLG Nürnberg NJW 2005, 687).
  • LAG München, 07.01.2010 - 6 Ta 1/10

    Prozesskostenhilfe-Erfolgsaussichten, Reisekosten

    Es hat so zumindest ein Kostenvergleich stattzufinden, mit der Folge, dass diejenigen Kosten, die bei einem Sitz des Prozessvertreters im Gerichtsbezirk nicht angefallen wären, nicht zu erstatten sind (vgl. OLG Hamm v. 25.11.2004 - 6 WF 269/04, MDR 2005, 538; OLG Hamm v. 20 4.2005 - 5 WF 66/05, MDR 2006, 337; OLG Koblenz v. 12.6.2003 - 11 WF 332/03, FamRZ 2003, 1939; LAG Köln v. 30.7.1999 - 13 Ta 180/99, MDR 1999, 1469; LAG München v. 12.6.2007 - 10 Ta 229/05, juris m.w.N.; LAG München v. 20.2.2002 - 10 Ta 325/00, MDR 2002 1277; wohl auch Schoreit/Groß , a.a.O., § 121 ZPO Rz. 24).
  • OLG Stuttgart, 16.01.2008 - 8 WF 172/07

    Anwaltsvergütung: Anspruch der PKH-Partei auf Beiordnung eines am Wohnort

    Deswegen könne jener, auch wenn er nicht damit einverstanden sei, nur zu den Bedingungen eines zugelassenen Rechtsanwalts beigeordnet werden (Philippi in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 121 Rdnr. 13 m. w. N.; OLG Nürnberg NJW 2005, 687; OLG Hamm AGS 2005, 71 und NJW 2005, 1724; OLG Köln MDR 2005, 1130; OLG Düsseldorf AGS 2005, 513; OLG Oldenburg NJW 2006, 851; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 800).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 17 W 30/05

    Prozesskostenhilfe: Grundsätze für die eingeschränkte Beiordnung und die

    Der Senat ist allerdings, anders als das OLG Hamm (NJOZ 2005, 767; NJW 2005, 1724) und wohl auch das OLG Nürnberg (NJW 2005, 687), der Auffassung, dass in einem solchen Fall keine uneingeschränkte Beiordnung auszusprechen ist auf der Basis einer bei der Entscheidung über die Beiordnung des Rechtsanwalts zu treffenden Prognose der voraussichtlichen Reisekosten.
  • KG, 05.08.2009 - 3 WF 193/08

    Prozesskostenhilfe: Anforderungen an eine Prüfung der Zulässigkeit einer

    Ist dies der Fall, darf das Gericht die Beiordnung des auswärtigen Anwalts nicht auf die Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts einschränken (BGH, FamRZ 2004, 1362; vgl. auch OLG Schleswig, OLG Report 2007, 576; OLG Saarbrücken, JurBüro 2006, 96; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718; OLG Hamm NJW 2005, 1724 und MDR 2005, 530; Musielak, ZPO, 6. Aufl. 2008, Rn. 18 ff.).

    Bei der Beauftragung eines Anwalts mit der Durchführung eines Scheidungsverfahrens kann angesichts der Bedeutung der Sache auch nicht von vornherein angenommen werden, dass die erforderlichen Informationen dem Bevollmächtigten ausschließlich schriftlich erteilt werden können und im Laufe des Verfahrens ein persönliches Mandantengespräch nicht erforderlich sein wird (OLG Hamm, NJW 2005, 1724; Musielak, a. a. O., Rn. 18 a.; Zöller, a.a.O., § 121 Rn. 20).

  • OLG Frankfurt, 17.10.2005 - 5 WF 190/05

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Soweit das Amtsgericht ausgeführt hat, gemäß § 121 Abs. 3 ZPO komme nur die Beiordnung mit der angefochtenen Maßgabe in Betracht, ist diese Auslegung der Vorschrift zu eng, denn bei der Frage, ob durch die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts Mehrkosten im Sinne von § 121 Abs. 3 ZPO entstehen, ist auch im Wege einer Gesamtbetrachtung zu prüfen, ob neben einem Prozessbevollmächtigten am Ort des Prozessgerichts zusätzlich ein Verkehrsanwalt gemäß § 121 Abs. 4 ZPO am Wohnort des Antragsgegners beizuordnen wäre (BGH, NJW 2004, 2749, 2750, OLG Hamm 5 WF 66/05, NJW 2005, 1724 f., und 6 WF 269/04, MDR 2005, 538, OLG Nürnberg MDR 2005, 539 f, OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2005, 567, OLG Karlsruhe, NJW 2005, 2718 f.).
  • OLG Hamm, 13.06.2006 - 6 WF 160/06

    Berücksichtigungsfähigkeit von Tilgungsraten bei der Bestimmung der

    Daran anknüpfend hat der BGH seine Rechtsprechung (BGH NJW 2003, 898 ff.), wonach die Zuziehung eines in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei im Regelfall eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung i.S.d. § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO darstellt, auch auf das Verfahren der Beiordnung eines Anwaltes im Rahmen der Prozesskostenhilfebewilligung erstreckt (BGH NJW 2004, 2749 ff.; dem folgend OLG Hamm, NJW 2005, 1724).
  • LAG München, 10.02.2022 - 6 Ta 244/21

    PKH; Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    Es hat aber zumindest ein Kostenvergleich stattzufinden, mit der Folge, dass diejenigen Kosten, die bei einem Sitz des Prozessvertreters im Gerichtsbezirk nicht angefallen wären, nicht zu erstatten sind (vgl. OLG Hamm v. 25.11.2004 - 6 WF 269/04, MDR 2005, 538; OLG Hamm v. 20 4.2005 - 5 WF 66/05, MDR 2006, 337; OLG Koblenz v. 12.6.2003 - 11 WF 332/03, FamRZ 2003, 1939; ferner Groß, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, 14. Aufl., § 121 ZPO Rz. 42, § 46 RVG Rz. 3).
  • KG, 28.06.2010 - 19 W 18/10

    Prozesskostenhilfe: Beschränkte Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts und

    Ist dies der Fall, darf das Gericht die Beiordnung des auswärtigen Anwalts nicht auf die Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts einschränken (BGH Beschluss vom 23.06.2004, XII ZB 61/04, FamRZ 2004, 1362; Beschluss vom 10.10.2006, XI ZB 1/06,, a.a.O.; OLG Hamm Beschluss vom 20.04.2005, 5 WF 66/05, NJW 2005, 1724; OLG Köln Beschluss vom 18.01.2007, 14 WF 284/06, FamRZ 2008, 525; OLG Braunschweig Beschluss vom 14.02.2006, 2 WF 23/06, FamRZ 2006, 800; KG Beschluss vom 05.08.2009, 3 WF 193/08).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 W 48/11

    Zulässigkeit und Rechtsfolgen der Beiordnung eines nicht am Prozessgericht

    Ist dies der Fall, darf das Gericht die Beiordnung des auswärtigen Anwalts nicht auf die Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts einschränken (BGH FamRZ 2004, 1362; NJW 2006, 3783; OLG Hamm NJW 2005, 1724; OLG Köln FamRZ 2008, 525; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 800; Kammergericht JurBüro 2010, 537 ff.).
  • ArbG München, 07.09.2021 - 21 Ca 164/21

    Beiordnung, Festsetzung, Abwesenheitsgeld, Reisekosten, Mehrkostenverbot,

    Gemäß Kostenvergleich können diejenigen Kosten, die bei einem Sitz des Prozessvertreters im Gerichtsbezirk nicht angefallen wären, nicht erstattet werden (vgl. OLG Hamm v. 25. November 2004 - 6 WF 269/04 -, MDR 2005, 538; OLG Hamm v. 20. April 2005 - 5 WF 66/05 -, MDR 2006, 337; OLG Koblenz v. 12. Juni 2003 - 11 WF 332/03 -, FamRZ 2003, 1939; LAG Köln v. 30. Juli 1999 - 13 Ta 180/99 -, MDR 1999, 1469; LAG München v. 12. Juni 2007 - 10 Ta 229/05 - mwN.; LAG München v. 20. Februar 2002 - 10 Ta 325/00 -, MDR 2002 1277; wohl auch Schoreit/Groß, a.a.O., § 121 ZPO Rn. 24).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2006 - L 2 B 12/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2006 - L 2 B 65/05
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Rechtsprechung
   LG München I, 17.03.2005 - 6 O 19204/04   

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LG München I, 17.03.2005 - 6 O 19204/04 (https://dejure.org/2005,27824)
LG München I, Entscheidung vom 17.03.2005 - 6 O 19204/04 (https://dejure.org/2005,27824)
LG München I, Entscheidung vom 17. März 2005 - 6 O 19204/04 (https://dejure.org/2005,27824)
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Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1724
  • NZG 2005, 522
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13

    Aufsichtsratsmitglied - hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär -

    Der Gegenauffassung (LG München I 17. März 2005 - 6 O 19204/04 -) , mit dem Beitritt zur Gewerkschaft würde das Mitglied über seine allgemeinen Beitragspflichten hinaus der Gewerkschaft nicht erlauben, über sein Vermögen zu verfügen, weswegen es einer konstitutiven Verpflichtungserklärung bedürfe, ist nicht zu folgen.
  • LG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 16 S 23/16
    Der Gegenauffassung (LG München I 17. März 2005 - 6 O 19204/04 -), mit dem Beitritt zur Gewerkschaft würde das Mitglied über seine allgemeinen Bei-.
  • AG Frankfurt/Main, 27.03.2013 - 30 C 3198/12
    Sie stammt aus dem Jahr 2006 und ist damit vor dem Hintergrund der Rechtsprechung aus dem Jahr 2005 entstanden, die die Regelung in § 3 Nr. 11 der Satzung zum Teil als treuwidrig und unwirksam erachtete (so LG München, NJW 2005 S. 1724).
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