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   OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 199/04   

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https://dejure.org/2004,6229
OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 199/04 (https://dejure.org/2004,6229)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.10.2004 - 12 U 199/04 (https://dejure.org/2004,6229)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 12 U 199/04 (https://dejure.org/2004,6229)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch gegen eine Versorgungsanstalt wegen fehlerhafter Erteilung einer Auskunft; Fehlerhafte Anrechnung der gesetzlichen Rente nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs auf die maßgebliche Gesamtversorgung

  • Judicialis

    BGB § 249; ; VBLSa a.F. § 70 a

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VBLS a. F. § 70 a; BGB § 249
    Umfang der Haftung bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer unrichtigen Rentenauskunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; VBLSa § 70a (a.F.)
    Zur Haftung des Rentenversicherungsträgers bei fehlerhafter Rentenauskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 77
  • VersR 2005, 1272
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02

    Haftung des Rentenversicherungsträgers für eine unrichtige Rentenauskunft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 199/04
    Die Beklagte war auf der Grundlage von § 70 a VBLS verpflichtet, dem Kläger eine nach dem Stand ihrer Erkenntnismöglichkeiten zutreffende Auskunft zu erteilen (vgl. das Senatsurteil OLG Karlsruhe, Versicherungsrecht 2002, 833 unter I 1 und 2; BGHZ 155, 354 unter I 2 a zu Auskünften des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung).

    Nicht gefolgt werden kann dem Landgericht insoweit, als es unter Verweis auf das Urteil des BGH vom 10.07.2003 - II XR 155/02 - (BGHZ 155, 354) ohne weiteres annimmt, die Beklagte müsse den Kläger so stellen, als wenn die von ihr erteilte Auskunft richtig gewesen wäre.

    Nach der Entscheidung BGHZ 155, 354, der der Senat folgt, ist zur Frage, ob und inwieweit dem Auskunftsempfänger auf Grund der falschen Mitteilung ein Schaden entstanden ist, im Ausgangspunkt - entsprechend den allgemeinen Grundsätzen - danach zu fragen, wie sich die Vermögenslage entwickelt hätte, wenn sich der Rentenversicherungsträger amtspflichtgemäß verhalten, also zutreffende Auskünfte erteilt hätte.

    Darüber hinaus hat sich der Kläger den Freizeitgewinn durch den Verzicht auf wesentlich höhere Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit "erkauft", für die die Beklagte wegen der gebotenen wertenden Haftungsbegrenzung nicht einstehen muss (vgl. BGHZ 155, 354 unter I 4 c bb).

  • OLG Karlsruhe, 29.11.2001 - 12 U 120/01

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 199/04
    Die Beklagte war auf der Grundlage von § 70 a VBLS verpflichtet, dem Kläger eine nach dem Stand ihrer Erkenntnismöglichkeiten zutreffende Auskunft zu erteilen (vgl. das Senatsurteil OLG Karlsruhe, Versicherungsrecht 2002, 833 unter I 1 und 2; BGHZ 155, 354 unter I 2 a zu Auskünften des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 12 U 312/04

    Haftung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder für eine unrichtige

    Die Beklagte war auf der Grundlage von § 70 a VBLS a.F. verpflichtet, dem Kläger eine nach dem Stand ihrer Erkenntnismöglichkeiten zutreffende Auskunft zu erteilen (vgl. das Senatsurteil NJW 2005, 77 m.w.N.).

    Denn der Geschädigte soll nicht weitergehend geschützt werden, als er tatsächlich auf die erteilte Auskunft vertrauen durfte (BGHZ 155, 354; Senatsurteil NJW 2005, 77).

    Darüber hinaus hat sich der Kläger den Freizeitgewinn durch den Verzicht auf wesentlich höhere Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit "erkauft", für die die Beklagte wegen der gebotenen wertenden Haftungsbegrenzung nicht einstehen muss (Senatsurteil NJW 2005, 77 unter II 2 b aa m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 06.05.2021 - 9 U 30/18

    Schadensersatz nach unzutreffender Rentenauskunft einer Zusatzversorgungskasse

    (Vgl. zum rechtlichen Charakter der Auskünfte von Zusatzversorgungskassen OLG Karlsruhe - 12. Zivilsenat -, NJW 2005, 77; OLG Karlsruhe - 12. Zivilsenat -, OLGR 2005, 459.).

    In der Rechtsprechung ist - sowohl im Bereich der Zusatzversorgungskassen als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung - anerkannt, dass ein Versorgungsträger zum Schadensersatz verpflichtet sein kann, wenn ein Versicherter aufgrund einer fehlerhaften Auskunft eine für ihn wirtschaftlich nachteilige Entscheidung trifft (vgl. BGH, NJW 2003, 3049; OLG Karlsruhe - 12. Zivilsenat -, NJW 2005, 77).

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 56/06

    Zusatzversorgungsrecht: Berechnung einer Betriebsrente im Rahmen einer

    Die Beklagte muss den Versicherten Auskünfte erteilen, die nach dem Stand ihrer Erkenntnismöglichkeiten zutreffend sind (vgl. das Senatsurteil VersR 2005, 1272 unter II 1 m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 05.10.2007 - 6 O 295/06

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Abänderung einer fehlerhaften

    Im übrigen ist nicht ersichtlich, welcher Schaden ihr bei der im Ergebnis richtigen Berechnung der Startgutschrift vom 13.07.2006 durch die Beklagte entstanden sein sollte (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, Urt. vom 28.10.2004 - 12 U 199/04 in OLGR 2005, 7 ff = NJW 2005, 77 ff).
  • LG Karlsruhe, 13.01.2006 - 6 O 97/04

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Verletzung des Allgemeinen

    Denn die Geschädigte soll nicht weitergehend geschützt werden, als sie tatsächlich auf die erteilte Auskunft vertrauen durfte (vgl. BGHZ 155, 354; OLG Karlsruhe NJW 2005, 77).
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