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   BVerwG, 29.09.2005 - 5 C 7.03   

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BVerwG, 29.09.2005 - 5 C 7.03 (https://dejure.org/2005,2011)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.2005 - 5 C 7.03 (https://dejure.org/2005,2011)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 2005 - 5 C 7.03 (https://dejure.org/2005,2011)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung eines Heimvertrages für die Antragsberechtigung von Heimbewohnern auf Wohngeld; Gewährung von Wohngeld als Mietzuschuss; Einstufung einer Einrichtung als Heim; Auslegung des Begriffs "vorübergehend" in § 3 Abs. 2 Nr. 5 Wohngeldgesetz (WoGG)

  • Judicialis

    BSHG § 91a; ; HeimG § 1; ; WoGG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; WoGG § 3 Abs. 2 Nr. 5; ; WoGG § 5 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohngeldrechtliche Antragsberechtigung von Heimbewohnernn

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Antragsberechtigung auf Wohngeld auch ohne Heimvertrag

  • schlawien-naab.de PDF (Kurzinformation)

    Transparente Kosten in Heimverträgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 124, 239
  • NJW 2006, 390
  • NVwZ 2006, 480 (Ls.)
  • NZM 2006, 186 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 266 (Ls.)
  • DVBl 2006, 310
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 13.03

    Wohngeld, im Wege der Erstattung vereinnahmte Rente als Einkommen bei der

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2005 - 5 C 7.03
    Dies folgt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (BVerwGE 119, 322 und Urteil vom 7. Juli 2005 - BVerwG 5 C 13.03 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt), daraus, dass Sozialhilfeleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz gegenüber den Leistungen des Wohngeldgesetzes nachrangig sind (vgl. § 2 Abs. 1 BSHG) und der Kläger im Falle des Bestehens des geltend gemachten Wohngeldanspruchs erstattungsberechtigt ist (§ 104 Abs. 1 SGB X, § 26 SGB I).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 5 C 83.02

    Anrechnung von Sozialhilfeleistungen (Hilfe zur Pflege bei Heimunterbringung),

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2005 - 5 C 7.03
    Dies folgt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (BVerwGE 119, 322 und Urteil vom 7. Juli 2005 - BVerwG 5 C 13.03 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt), daraus, dass Sozialhilfeleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz gegenüber den Leistungen des Wohngeldgesetzes nachrangig sind (vgl. § 2 Abs. 1 BSHG) und der Kläger im Falle des Bestehens des geltend gemachten Wohngeldanspruchs erstattungsberechtigt ist (§ 104 Abs. 1 SGB X, § 26 SGB I).
  • BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09

    Zulässigkeit einer "außerordentlichen Beschwerde" wegen greifbarer

    "Aus den zu § 188 VwGO aufgeworfenen Fragen folgt schon deswegen keine die Revisionszulassung rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung, weil das Bundesverwaltungs-gericht in ständiger Praxis, ohne insoweit einen vertiefenden Begründungsbedarf zu sehen, in Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, nicht nach § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO Gerichtskostenfreiheit annimmt (BVerwG, Urteil vom 29. September 2005 - BVerwG 5 C 7.03 -), und zwar auch für die Zeit nach der Neufassung durch das 7. SGG-ÄndG (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2005 - BVerwG 5 B 115.04 - s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2007 - 4 OA 12/06 - NVwZ-RR 2008, 68).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2018 - L 23 SO 208/17

    Subsidiarität eines vorbeugenden Feststellungsbegehrens gegenüber einer

    Ob der Beklagte bei Nichtbezug von Wohngeld eine Leistungsgewährung nach dem SGB XII verweigert, liegt auch im Hinblick auf die Ausführungen des zitierten Senats und im Hinblick auf die Regelung des § 95 SGB XII, nach der der Beklagte einen möglichen Anspruch nach dem WoGG selbst realisieren könnte (vgl. BVerwG v. 29.09.2005 - 5 C 7/03 - juris, Rn. 10 zu § 91a Bundessozialhilfegesetz - BSHG - Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Auflage 2014, § 95, Rn. 9, m.w.N.; zum Anwendungsbereich des § 95 SGB XII für "Sozialleistungen" im Sinne des § 68 SGB I vgl. auch H. Schellhorn in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Auflage 2015, § 95, Rn. 10), nicht nahe.
  • BVerwG, 18.03.2009 - 5 PKH 1.09

    Dem Kläger kann die begehrte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden; denn eine

    4 1.2 Aus den zu § 188 VwGO aufgeworfenen Fragen folgt schon deswegen keine die Revisionszulassung rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung, weil das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Praxis, ohne insoweit einen vertiefenden Begründungsbedarf zu sehen, in Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, nicht nach § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO Gerichtskostenfreiheit annimmt (BVerwG, Urteil vom 29. September 2005 BVerwG 5 C 7.03 ), und zwar auch für die Zeit nach der Neufassung durch das 7. SGG-ÄndG (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2005 BVerwG 5 B 115.04 ; s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2007 4 OA 12/06 NVwZ-RR 2008, 68).
  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2007 - 11 K 3041/06

    Untermieter, Mietvertrag, Wohnraum, Prozesskostenvorschuss, Antragsberechtigung

    Vielmehr ergibt sich aus dem o.a. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1972, dass sich diese Formulierung auf die Bewohner von Heimen (Belegung eines Zweibettzimmers) bezieht, deren Antragsberechtigung unter der Geltung des früheren Wohngeldgesetzes problematisch war und danach ausdrücklich in § 3 Abs. 2 Nr. 5 WoGG geregelt ist vgl. zu den Besonderheiten der Antragsberechtigung von Heimbewohnern: Stadler/Gutekunst/Forster/Wolf/Rahm/ Fröba, Kommentar zum WoGG (Stand: 56. Lieferung 2006), § 3 Rdnr. 36 ff., BVerwG, Urteil vom 29. September 2005 - 5 C 7.03 - , NJW 2006, 390.
  • VGH Bayern, 13.05.2008 - 12 B 06.3207

    Ausbildungsförderungsrecht/ProzessrechtZum Unterschied zwischen

    Diese Vorschriften sichern einen etwaigen erstattungsrechtlichen Anspruch dadurch, dass der nachrangige Sozialhilfeträger im eigenen Namen die Feststellung der Leistungsverpflichtung des vorrangigen Leistungsträgers begehren kann (so auch BVerwG vom 29.9.2005 BVerwGE 124, 239 = FEVS 57, 193).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2006 - 14 A 4139/03

    Langzeitbereich einer Klinik als Heim im Sinne des Heimgesetzes;

    BVerwG, Urteil vom 29.9.2005 - 5 C 7.03 -, NJW 2006, 390.
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