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   BVerwG, 25.07.2007 - 2 WDB 1.07   

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https://dejure.org/2007,12412
BVerwG, 25.07.2007 - 2 WDB 1.07 (https://dejure.org/2007,12412)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.2007 - 2 WDB 1.07 (https://dejure.org/2007,12412)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 2 WDB 1.07 (https://dejure.org/2007,12412)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    WDO § 115 Abs. 1 Satz 1; StPO § 44 Satz 1
    Berufungsfrist; Wiedereinsetzung; Fehler des Gerichts; fehlerhafte Auskunft.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einem Urteil des Truppendienstgerichts; Verschulden des Soldaten bei der Fristversäumnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3797
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 2 WDB 1.07
    Als unverschuldet ist die Fristversäumnis insbesondere auch dann anzusehen, wenn der Antragsteller zunächst einen von ihm zu vertretenden Fehler begangen hat (z.B. fehlerhafte Adressierung der Rechtsmittelschrift), dann aber ein zusätzlicher Fehler des Gerichts hinzugekommen ist, auf dem letztlich die Fristversäumnis beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 - BVerfGE 93, 99 ; BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2000 - BVerwG 7 B 154.99 - VwRR BY 2000, 235).

    Auf die Frage, ob das Truppendienstgericht, nachdem die Diskrepanz zwischen dem eingetragenen Zustelldatum und dem Datum der Übermittlung des Empfangsbekenntnisses an das Gericht aufgefallen war, Anlass gehabt hätte, im Rahmen der nachfolgenden Fürsorgepflicht (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995 a.a.O. , Kammerbeschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - NJW 2006, 1579 m.w.N.) den Soldaten und/oder seinen Verteidiger auf den Fehler hätte hinweisen müssen, kommt es daher nicht mehr an.

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 2 WDB 1.07
    Auf die Frage, ob das Truppendienstgericht, nachdem die Diskrepanz zwischen dem eingetragenen Zustelldatum und dem Datum der Übermittlung des Empfangsbekenntnisses an das Gericht aufgefallen war, Anlass gehabt hätte, im Rahmen der nachfolgenden Fürsorgepflicht (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995 a.a.O. , Kammerbeschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - NJW 2006, 1579 m.w.N.) den Soldaten und/oder seinen Verteidiger auf den Fehler hätte hinweisen müssen, kommt es daher nicht mehr an.
  • BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen Fristversäumnis;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 2 WDB 1.07
    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz entwickelt, dass der Zugang zu den Gerichten und den in den Ver- fahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. August 2005 - 1 BvR 2138/03 - NJW 2005, 3346 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1996 - BVerwG 2 WDB 4, 96 - DokBer B 1997, 110).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 7 B 154.99
    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 2 WDB 1.07
    Als unverschuldet ist die Fristversäumnis insbesondere auch dann anzusehen, wenn der Antragsteller zunächst einen von ihm zu vertretenden Fehler begangen hat (z.B. fehlerhafte Adressierung der Rechtsmittelschrift), dann aber ein zusätzlicher Fehler des Gerichts hinzugekommen ist, auf dem letztlich die Fristversäumnis beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 - BVerfGE 93, 99 ; BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2000 - BVerwG 7 B 154.99 - VwRR BY 2000, 235).
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