Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.03.2009 - 12 UF 156/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3924
OLG Celle, 13.03.2009 - 12 UF 156/08 (https://dejure.org/2009,3924)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.03.2009 - 12 UF 156/08 (https://dejure.org/2009,3924)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. März 2009 - 12 UF 156/08 (https://dejure.org/2009,3924)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3924) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 1578

  • fr-blog.com

    Drittelmethode, Änderung der Rechtsprechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578
    Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen eines neuen Ehegatten nach der sog. Drittelmethode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1758
  • FamRZ 2009, 1917
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06

    Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige

    Auszug aus OLG Celle, 13.03.2009 - 12 UF 156/08
    Die sogenannte "Drittelmethode" ist ab Verkündung des BGH-Urteils vom 30. Juli 2008 (FamRZ 08, 1911) anzuwenden.

    Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2008 (FamRZ 08, 1911) hat sich die Rechtsprechung zu dem unbestimmten Rechtsbegriff der "ehelichen Lebensverhältnisse" in § 1578 BGB dahin geändert, dass auch der Unterhaltsbedarf des neuen Ehegatten bei der Ermittlung des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Gatten berücksichtigt wird.

    Sowohl der Steuervorteil aus der neuen Ehe als auch der Verheiratetenzuschlag sind in voller Höhe bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen (BGH, FamRZ 2008, 1911).

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 13.03.2009 - 12 UF 156/08
    Es entspricht einem allgemeinen Grundsatz, dass die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung erst ab der Verkündung des maßgebenden Urteils des Bundesgerichtshofs anzuwenden ist (BGH, FamRZ 2007, 793.2003, 848.2003, 518.2001, 1687).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (FamRZ 2007, 793) wird der Verheiratetenzuschlag sowohl aufgrund der Unterhaltspflicht aus der geschiedenen Ehe als auch aufgrund der bestehenden Ehe gewährt.

    Eine solche Obliegenheit besteht nur, soweit der Unterhalt tatsächlich gezahlt wird oder die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt rechtskräftig tituliert ist (BGH, FamRZ 2007, 793).

  • BGH, 20.10.1999 - XII ZR 297/97

    Bemessung des Ehegatten-Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 13.03.2009 - 12 UF 156/08
    Hierbei handelt es sich um tatsächliche Aufwendungen für die Erhaltung des Objekts, die zu berücksichtigen sind (BGH, FamRZ 2000, 351).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Celle, 13.03.2009 - 12 UF 156/08
    Da der Vorteil des steuerlichen Ehegattensplittings der bestehenden Ehe zugute kommen soll, ist zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts eine fiktive Steuerberechnung nach Steuerklasse I/0 vorzunehmen (BGH, FamRZ 2005, 1817).
  • OLG Celle, 10.10.2008 - 10 WF 322/08

    Unterhaltsrechtliche Konkurrenz zwischen einer geschiedenen Ehefrau und einer

    Auszug aus OLG Celle, 13.03.2009 - 12 UF 156/08
    Soweit andere Gerichte ohne Vertiefung der Problematik erwägen, die geänderte Rechtsprechung zu dem Begriff der "ehelichen Lebensverhältnisse" bereits für die Zeit vor der Verkündung des Urteils vom 30. Juli 2008 anzuwenden (OLG Bremen, FamRZ 2009, 343. OLG Celle, 10. Senat, FamRZ 2009, 348), vermag der Senat dem aus den dargestellten Gründen nicht zu folgen.
  • BGH, 11.05.1988 - IVb ZR 42/87

    Änderung der Steuerklasse; Wegfall von Unterhaltsverpflichtungen; Versetzung in

    Auszug aus OLG Celle, 13.03.2009 - 12 UF 156/08
    Maßgeblich waren die Verhältnisse, die bei Rechtskraft des Ehescheidungsurteils vorlagen (BGH, FamRZ 83, 152. FamRZ 88, 817.99, 367).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 727/80

    Anrechnung von Einkünften aus einer Nebentätigkeit bei der Unterhaltsbemessung;

    Auszug aus OLG Celle, 13.03.2009 - 12 UF 156/08
    Maßgeblich waren die Verhältnisse, die bei Rechtskraft des Ehescheidungsurteils vorlagen (BGH, FamRZ 83, 152. FamRZ 88, 817.99, 367).
  • OLG Bremen, 08.10.2008 - 4 WF 74/08

    Unterhalt wegen Krankheit, zeitliche Begrenzung, Bedarfsermittlung und Rangfolge

    Auszug aus OLG Celle, 13.03.2009 - 12 UF 156/08
    Soweit andere Gerichte ohne Vertiefung der Problematik erwägen, die geänderte Rechtsprechung zu dem Begriff der "ehelichen Lebensverhältnisse" bereits für die Zeit vor der Verkündung des Urteils vom 30. Juli 2008 anzuwenden (OLG Bremen, FamRZ 2009, 343. OLG Celle, 10. Senat, FamRZ 2009, 348), vermag der Senat dem aus den dargestellten Gründen nicht zu folgen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht