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   OLG Koblenz, 04.11.2010 - 5 U 549/10   

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https://dejure.org/2010,36663
OLG Koblenz, 04.11.2010 - 5 U 549/10 (https://dejure.org/2010,36663)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.11.2010 - 5 U 549/10 (https://dejure.org/2010,36663)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. November 2010 - 5 U 549/10 (https://dejure.org/2010,36663)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuwendung der Schwiegereltern an Schwiegerkinder als Darlehen oder Schenkung; Berücksichtigung des in zweiter Instanz eingeführten neuen Streitgegenstands "Schenkung" unter den Voraussetzungen des § 533 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3663
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.09.2009 - Xa ZR 77/08

    Unterscheidung der Streitgegenstände bei einer Klage auf Rückzahlung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2010 - 5 U 549/10
    Die jeweiligen für die Anspruchsbegründung maßgeblichen Lebenssachverhalte unterscheiden sich daher wesentlich ( so wohl auch BGH, Urteil vom 22.09.2009 - Xa ZR 77/08 ).
  • OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 2 U 47/13

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe:

    Das Gericht darf daher, wenn die Klage ausschließlich auf einen Darlehensrückzahlungsanspruch gestützt wird und der Kläger sich das Vorbringen des Beklagten, es habe sich um eine Schenkung gehandelt, nicht zumindest hilfsweise zu eigen macht, der Klage nicht unter dem Gesichtspunkt eines Anspruchs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage stattgeben, weil es andernfalls die begehrte Rechtsfolge aus einem nicht zur Entscheidung stehenden Lebenssachverhalt herleiten würde, woran es durch § 308 Abs. 1 ZPO gehindert ist (vgl. OLG Koblenz, NJW 2011, 3663; allgemein Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 308 Rn. 5).
  • LG Köln, 12.05.2011 - 14 O 839/10

    Anspruch eines Verbrauchers auf Ersatz der ihm durch die fehlerhafte

    Die abweichende Auffassung, die sich auch aus dem von den Beklagten vorgelegten Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 4. Oktober 2010 (5 U 549/10) ergibt, überzeugt schon deshalb nicht.
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