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   OLG München, 22.05.2013 - 31 Wx 55/13   

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OLG München, 22.05.2013 - 31 Wx 55/13 (https://dejure.org/2013,10626)
OLG München, Entscheidung vom 22.05.2013 - 31 Wx 55/13 (https://dejure.org/2013,10626)
OLG München, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 31 Wx 55/13 (https://dejure.org/2013,10626)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Eine letztwillige Verfügung, mit der zum Erben die Person eingesetzt wird, die "sich bis zu mei-nem Tode um mich kümmert", ist nichtig.

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2065 Abs. 2
    Nichtigkeit einer allein durch Dritten zu bestimmenden Erbeinsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Erbeneinsetzung

  • erbrechtsiegen.de

    Testament - unwirksame Erbeinsetzung - Vorsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2065 Abs. 2
    Anforderungen an die Bestimmtheit der Erbeneinsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erbeinsetzung einer "sich kümmernden" Person ist nicht ausreichend bestimmt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unklares Testament - "Erbe wird, wer sich bis zu meinem Tode um mich kümmert"

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    "Erbe soll sein, wer sich bis zu meinem Tod um mich kümmert" - Testament unwirksam

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Erblasser darf die Bestimmung der Person, die eine Zuwendung aufgrund letztwilliger Verfügung erhalten soll, nicht einem anderen überlassen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Erbrecht - Unwirksame Erbenbestimmung des Erblassers im Testament

  • anwaeltinnenkanzlei.de (Kurzinformation)

    Erbe wird, wer "sich bis zu meinem Tode um mich kümmert"

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Ein wirksames Testament benötigt eine konkrete Erbeinsetzung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ein frommer Wunsch - ein nichtiges Testament: "... wer sich bis zum Tode um mich kümmert"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rätselhafte Erbeneinsetzung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Ohne konkrete Benennung des Erben ist ein Testament unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein frommer Wunsch - ein nichtiges Testament

  • mgup-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Gerichtsurteil zur genauen Bezeichnung von Erben im Testament.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rätselhafte Erbeneinsetzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Person des Erben muss im Testament genau und zweifelsfrei bestimmt sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Testament muss Erben genau bestimmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Um den Erblasser gekümmert und doch nichts geerbt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2977
  • MDR 2013, 796
  • DNotZ 2013, 788
  • FGPrax 2013, 176
  • FamRZ 2013, 1687
  • Rpfleger 2013, 620
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 27.11.1990 - BReg. 1a Z 76/88

    Anordnung der Einziehung eines Erbscheins; Bestimmung der Person des Bedachten;

    Auszug aus OLG München, 22.05.2013 - 31 Wx 55/13
    c) Das Testament lässt nämlich bereits offen, an welche Art von Kümmern der Erblasser gedacht hat, ob mit diesem Begriff also die körperliche Pflege gemeint war, die Hilfe bei der anfallenden Hausarbeit, eine seelische Stütze (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1991, 610, 611), die Erledigung finanzieller Angelegenheiten oder nur allgemein ein Schenken von Aufmerksamkeit.

    Dann müssen aber die Hinweise im Testament so genau sein, dass eine jede mit genügender Sachkunde ausgestattete Person den Bedachten bezeichnen kann, ohne dass deren Ermessen auch nur mitbestimmend ist (BayObLG FamRZ 1991, 610, 611).

  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus OLG München, 22.05.2013 - 31 Wx 55/13
    Die Nachlassgerichte in Bayern haben den Erben von Amts wegen festzustellen (vgl. Art. 37 Abs. 1 AGGVG), gleichgültig, ob es sich um gesetzliche Erbfolge oder um eine Erbfolge aufgrund einer Verfügung von Todes wegen handelt (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 389, 390; BayObLGZ 1979, 215, 220 m. w. N.).

    Demgemäß hat das im Falle der Beschwerde eines Beteiligten gegen die Ankündigung der Erteilung eines Erbscheins an die Stelle des Nachlassgerichts tretende Beschwerdegericht die Entscheidung des Nachlassgerichts im Hinblick auf die Erbrechtslage in jeder Hinsicht nachzuprüfen, ohne aufgrund einer durch das Beschwerdeziel bestimmten Dispositionsmaxime der Beteiligten oder den Grundsatz der reformatio in peius beschränkt zu sein (BayObLG NJW-RR 1997, 389, 390; BayObLGZ 1979, 215, 220).

  • BayObLG, 10.07.1979 - BReg. 1 Z 28/79
    Auszug aus OLG München, 22.05.2013 - 31 Wx 55/13
    Die Nachlassgerichte in Bayern haben den Erben von Amts wegen festzustellen (vgl. Art. 37 Abs. 1 AGGVG), gleichgültig, ob es sich um gesetzliche Erbfolge oder um eine Erbfolge aufgrund einer Verfügung von Todes wegen handelt (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 389, 390; BayObLGZ 1979, 215, 220 m. w. N.).

    Demgemäß hat das im Falle der Beschwerde eines Beteiligten gegen die Ankündigung der Erteilung eines Erbscheins an die Stelle des Nachlassgerichts tretende Beschwerdegericht die Entscheidung des Nachlassgerichts im Hinblick auf die Erbrechtslage in jeder Hinsicht nachzuprüfen, ohne aufgrund einer durch das Beschwerdeziel bestimmten Dispositionsmaxime der Beteiligten oder den Grundsatz der reformatio in peius beschränkt zu sein (BayObLG NJW-RR 1997, 389, 390; BayObLGZ 1979, 215, 220).

  • OLG Frankfurt, 13.02.1995 - 20 W 394/94

    Wirksamkeit nicht unterschriebener testamentarischer Anordnungen

    Auszug aus OLG München, 22.05.2013 - 31 Wx 55/13
    Bereits deshalb greift der Hinweis der Beteiligten zu 9 auf die Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW-RR 1995, 711) nicht, da diese eine Erbeinsetzung zugunsten derjenigen Person betraf, die den Erblasser pflegt.
  • BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54

    Zeitpunkt des Nacherbfalls

    Auszug aus OLG München, 22.05.2013 - 31 Wx 55/13
    Dies bedeutet, dass der Erblasser im Hinblick auf die Individualisierung eines Bedachten seinen Willen nicht in der Weise unvollständig äußern darf, dass es einem Dritten überlassen bleibt, nach Belieben oder Ermessen den Erblasserwillen in wesentlichen Teilen zu ergänzen (vgl. BGHZ 15, 199/200).
  • OLG Braunschweig, 20.03.2019 - 1 W 42/17

    Wirksamkeit eines sog. "Notizzetteltestaments"

    Dabei kann dahinstehen, ob dies unmittelbar aus § 2065 BGB folgt (so z.B. OLG Köln, Beschluss vom 14. November 2016 - 2 Wx 536/16 -, NJW-RR 2017, S. 648 [649 Rn. 17 a.E.] m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 31 Wx 55/13 -, NJW 2013, S. 2977 [2978]) oder aus dem - dieser Vorschrift zugrundeliegenden - Bestimmtheitserfordernis (so BayObLG, Beschluss vom 22. Juli 1998 - 1Z BR 229/97 -, NJW 1999, S. 1118 [1119 lit . b.aa]; Keim , in: ZEV 2014, S. 72 [73] m.w.N.; Otte , in: ZEV 2013, S. 619 [Ziff. 1. und 2.]; so wohl auch BGH, Beschluss vom 14. Juli 1965 - V BLw 11/65 -, juris, Rn. 55).

    So ergibt sich ein weites Spektrum: Umfasst wären zum Beispiel aufmerksame Nachbarn, die einmal klingeln und nachfragen, wenn sie die Erblasserin einige Zeit nicht wie gewohnt außerhalb des Hauses gesehen haben, Bekannte oder Verwandte, die der Erblasserin Aufmerksamkeit schenken oder ihr eine seelische Stütze sind, Personen, die bei Schriftverkehr und finanziellen Angelegenheiten helfen, Personen, die bei der Hausarbeit helfen bis hin zu Personen, die bei der körperlichen Pflege helfen (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 31 Wx 55/13 -, NJW 2013, S. 2977 [2978] zum Begriff "kümmern").

  • OLG München, 25.09.2023 - 33 Wx 38/23

    Zur Auslegung eines Testaments, das als Erben denjenigen bestimmt, der den

    Dann müssen aber die Hinweise im Testament, die gegebenenfalls zuvor nach allgemeinen Grundsätzen auszulegen sind (MüKoBGB/Leipold, 9. Aufl. 2022, BGB § 2065 Rn. 34; Horn/Kroiß, NJW 2013, 2978 f), so genau sein, dass eine jede mit genügender Sachkunde ausgestattete Person den Bedachten bezeichnen kann, ohne dass deren Ermessen auch nur mitbestimmend ist (BayObLG, Beschluss vom 27.11.1990, BReg. 1a Z 76/88, FamRZ 1991, 610; OLG München, 31 Wx 55/13, ZEV 2013, 617).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2014 - 8 W 387/14

    Eigenhändiges Testament: Erbeinsetzung durch eine nur teilweise eigenhändig

    Denn die Person des Erben muss vom Erblasser so bestimmt sein, dass sie allein aufgrund seiner in der letztwilligen Verfügung enthaltenen Willensäußerung festgestellt werden kann (Weidlich in Palandt, a.a.O., § 1937 BGB Rn. 7, § 2065 BGB Rn. 7; OLG München NJW 2013, 2977, zu § 2065 Abs. 2 BGB).
  • AG Siegburg, 05.04.2014 - 50 VI 97/13

    Unwirksamkeit eines nicht wenigstens andeutungsweise in Schriftform

    1 Z 69/91|OLG Oldenburg; 28.01.1992; 5 U 96/91|BayObLG; 12.03.1992; 1 BReg.Z 69/91">FamRZ 1992, 987 (Einsetzung desjenigen, der die Beisetzung und Grabpflege übernehmen werde) und dem KG in OLG-NL 99, 33 (Einsetzung der Person, die mit dem Leichnam in bestimmter Weise verfahren soll), dem OLG München, BeckRS 2013, 09727 (Einsetzung desjenigen, der sich bis zum Tod um den Erblasser kümmert) .
  • OLG Brandenburg, 25.06.2018 - 9 AR 9/17
    Diese Bestimmung beschränkt die verfolgten Ansprüche ausdrücklich nicht auf solche aus der Ehezeit (LG Halle FamRZ 2013, 1687 ; Burger, in Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, 2. Aufl., § 266 Rn. 6).
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