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   BGH, 15.04.2014 - 2 StR 545/13   

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https://dejure.org/2014,13518
BGH, 15.04.2014 - 2 StR 545/13 (https://dejure.org/2014,13518)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2014 - 2 StR 545/13 (https://dejure.org/2014,13518)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2014 - 2 StR 545/13 (https://dejure.org/2014,13518)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1 StGB
    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei der sexuellen Nötigung (Vergewaltigung; Einsatz zur eigenen Luststeigerung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem sexuellen Geschehen)

  • lexetius.com

    StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1

  • openjur.de

    § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 4 Nr 1 StGB
    Sexuelle Nötigung: Qualifikation bei Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs zur Luststeigerung

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Tatbestands des Verwendens eines gefährlichen Werkzeugs bei einer sexuellen Nötigung hinsichtlich des Einsatzes des Werkzeugs zur eigenen Luststeigerung ohne Nötigungskomponente

  • rewis.io

    Sexuelle Nötigung: Qualifikation bei Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs zur Luststeigerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1
    Verwirklichung des Tatbestands des Verwendens eines gefährlichen Werkzeugs bei einer sexuellen Nötigung hinsichtlich des Einsatzes des Werkzeugs zur eigenen Luststeigerung ohne Nötigungskomponente

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Jagdmessereinsatz bei der Vergewaltigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besonders schwere Vergewaltigung - und das dabei verwendete gefährliche Werkzeug

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Messereinsatz zur Luststeigerung ohne Nötigungskomponente ist Verwenden von gefährlichem Werkzeugs bei sexueller Nötigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Nötigung - Bedrohung des Opfers mit Messer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2134
  • NStZ 2015, 84
  • NStZ-RR 2014, 364
  • StV 2014, 734
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01

    Vergewaltigung; sexuelle Nötigung (gefährliches Werkzeug); Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 15.04.2014 - 2 StR 545/13
    Dafür genügt es auch, wenn ein "einheitlicher Vorgang mit Sexualbezug" vorliegt (BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01 - unter IV., insoweit in StV 2002, 350 nicht abgedruckt).
  • BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges: Einsatz nach der

    Auszug aus BGH, 15.04.2014 - 2 StR 545/13
    Das gefährliche Werkzeug muss zur Erfüllung des Qualifikationstatbestands nicht zwingend als Nötigungsmittel, sondern nur "bei der Tat" verwendet werden, also entweder als Nötigungsmittel oder als Werkzeug bei der sexuellen Handlung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, BGHSt 46, 225, 228 f.; Beschluss vom 8. Februar 2006 - 2 StR 575/05, StV 2006, 416, 417).
  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    Auszug aus BGH, 15.04.2014 - 2 StR 545/13
    Das gefährliche Werkzeug muss zur Erfüllung des Qualifikationstatbestands nicht zwingend als Nötigungsmittel, sondern nur "bei der Tat" verwendet werden, also entweder als Nötigungsmittel oder als Werkzeug bei der sexuellen Handlung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, BGHSt 46, 225, 228 f.; Beschluss vom 8. Februar 2006 - 2 StR 575/05, StV 2006, 416, 417).
  • BGH, 08.09.2021 - 4 StR 166/21

    Sexueller Übergriff (Anwendung von Gewalt: Finalzusammenhang; gefährliches

    Dafür genügt es, wenn sich das Geschehen als einheitlicher Vorgang mit Sexualbezug darstellt und die Verwendung des gefährlichen Gegenstandes deshalb ihrerseits sexualbezogen ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 ? 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431 unter IV; Beschluss vom 15. April 2014 - 2 StR 545/13 mwN (jeweils zu § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB aF)).
  • BGH, 25.10.2018 - 4 StR 239/18

    Besonders schwere Vergewaltigung (Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen

    bb) Die Erfüllung der Qualifikation setzt nicht voraus, dass die Waffe oder das gefährliche Werkzeug gerade als Nötigungsmittel eingesetzt wird, es reicht der Einsatz als Werkzeug bei der sexuellen Handlung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, BGHSt 46, 225, 228; Beschluss vom 15. April 2014 - 2 StR 545/13, NJW 2014, 2134, 2135).
  • LG Bochum, 03.04.2020 - 8 KLs 33/19
    Dafür genügt es auch, wenn ein "einheitlicher Vorgang mit Sexualbezug" vorliegt (BGH, Beschluss vom 15.04.2014 - 2 StR 545/13).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.06.2022 - 1 KLs 14 Js 2407/21

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei einer sexuellen Nötigung; besonders

    Erforderlich aber auch ausreichend für § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB ist demnach, dass das Messer wie vorliegend als Werkzeug bei der sexuellen Handlung fungierte (vgl. BGH NStZ 2015, 84; 2001, 313; 2002, 431 (432); NJW 2001, 836).
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