Rechtsprechung
BGH, 16.12.2020 - 4 StR 526/19 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- HRR Strafrecht
§ 23 Abs. 1a StVO
Straßenverkehrsordnung; sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden (elektronischer Taschenrechner als elektronisches Gerät, das der Information dient oder zu dienen bestimmt ist) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1a S 1 StVO
- verkehrslexikon.de
Taschenrechner als elektronisches Gerät
- beck-blog
Taschenrechner ist ein Handy!
- IWW
- Wolters Kluwer
Ein elektronischer Taschenrechner unterfällt als elektronisches Gerät der Vorschrift des § 23 Abs. 1a S. 1 StVO; Benutzung eines elektronischen Taschenrechners am Steuer eines Kraftfahrzeugs; Vorlagefrage an den BGH
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Ein elektronische Taschenrechner darf beim Autofahren nicht bedient werden, § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO.
- rewis.io
Verkehrsordnungswidrigkeit: Bußgeldbewehrung der Nutzung eines elektronischen Taschenrechners durch einen Fahrzeugführer
- RA Kotz
Elektronischer Taschenrechner als elektronisches Gerät
- bghst-wolterskluwer
StVO § 23 Abs. 1a
Elektronische Geräte zur Information - Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Taschenrechner am Steuer verboten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 23 Abs. 1a S. 1
Ein elektronischer Taschenrechner unterfällt als elektronisches Gerät der Vorschrift des § 23 Abs. 1a S. 1 StVO ; Benutzung eines elektronischen Taschenrechners am Steuer eines Kraftfahrzeugs; Vorlagefrage an den BGH - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Taschenrechner am Steuer verboten
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Taschenrechner am Steuer verboten
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Der Taschenrechner ist ein "elektronisches Gerät”
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kein Taschenrechner bei der Autofahrt
- lto.de (Kurzinformation)
Bußgeld für Taschenrechner am Steuer: Während der Fahrt besser im Kopf rechnen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Taschenrechner am Steuer verboten
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Taschenrechner am Lenkrad verboten
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Taschenrechner am Steuer verboten
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Taschenrechner am Steuer verboten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bußgeld für Taschenrechner am Steuer
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nutzung eines Taschenrechners am Steuer ist verboten
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Elektronisches Gerät am Steuer verboten - auch Taschenrechner
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auch ein elektronischer Taschenrechner gilt als Handy!
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Taschenrechner am Steuer ist verboten!
- jurios.de (Kurzinformation)
Flachrechner, Taschenrechner und die Pflichten von Fahrzeugführenden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auch der Taschenrechner am Steuer ist verboten!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Taschenrechner am Steuer ist wie Handy am Steuer
- wbs.legal (Kurzinformation)
Taschenrechner wie Handy am Steuer verboten!
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BGHSt 65, 217
- NJW 2021, 1404
- NStZ 2021, 501
- NZV 2021, 580
- MMR 2021, 321
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12
Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern" …
Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 4 StR 526/19
Diese Neufassung erfüllt die Anforderungen, die Art. 80 Abs. 1 GG an die Wirksamkeit von Rechtsverordnungen stellt (vgl. BVerfGE 101, 1; 136, 69; 151, 173), indem sie sich auf eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage stützen kann, die im Vorspruch zur Änderungsverordnung ordnungsgemäß angegeben ist. - BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90
Hennenhaltungsverordnung
Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 4 StR 526/19
Diese Neufassung erfüllt die Anforderungen, die Art. 80 Abs. 1 GG an die Wirksamkeit von Rechtsverordnungen stellt (vgl. BVerfGE 101, 1; 136, 69; 151, 173), indem sie sich auf eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage stützen kann, die im Vorspruch zur Änderungsverordnung ordnungsgemäß angegeben ist. - BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 4 StR 526/19
Diese Neufassung erfüllt die Anforderungen, die Art. 80 Abs. 1 GG an die Wirksamkeit von Rechtsverordnungen stellt (vgl. BVerfGE 101, 1; 136, 69; 151, 173), indem sie sich auf eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage stützen kann, die im Vorspruch zur Änderungsverordnung ordnungsgemäß angegeben ist. - OLG Oldenburg, 25.06.2018 - 2 Ss OWi 175/18
Taschenrechner, elektronisches Gerät
Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 4 StR 526/19
Das Oberlandesgericht Hamm, das die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, beabsichtigt, die Rechtsbeschwerde zu verwerfen, sieht sich daran aber durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 25. Juni 2018 ? 2 Ss OWi 175/18 ? gehindert. - OLG Braunschweig, 03.07.2019 - 1 Ss OWi 87/19
Taschenrechner mit elektronischen Bauteilen als elektronisches Gerät im Sinne der …
Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 4 StR 526/19
Nach der Wortbedeutung des Begriffs der Information handelt es sich bei elektronischen Geräten zur Information um Geräte, die der Unterrichtung über jegliche einer Mitteilung zugängliche Umstände dienen (vgl. OLG Karlsruhe, VRS 134, 194, 198; OLG Braunschweig, Beschluss vom 3. Juli 2019 ? 1 Ss (OWi) 87/19; Will, NJW 2019, 1633, 1636).
- BayObLG, 10.01.2022 - 201 ObOWi 1507/21
Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons bei Ablegen auf Oberschenkel
Die Bestimmung dient damit dem Ziel, Gefahren für die Verkehrssicherheit zu verhindern, die aus einem Aufnehmen und Halten des Geräts und einer mit der Gerätenutzung verbundenen, nicht nur unwesentlichen Beeinträchtigung der visuellen Wahrnehmung des Verkehrsgeschehens resultieren (vgl. BGH, Beschluss vom 16.12.2020 - 4 StR 526/19 = BGHSt 65, 217 = ZfS 2021, 169 = DAR 2021, 220 = NJW 2021, 1404 = NStZ 2021, 501 = NZV 2021, 580). - OLG Schleswig, 28.03.2023 - II ORbs 15/23
Anwendung des sog. "Handyverbots" auf mobile Diagnosegeräte
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind elektronische Geräten zur Information solche, die der Unterrichtung über jegliche einer Mitteilung zugängliche Umstände dienen (Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 4 StR 526/19 - zur bejahten Frage, ob ein elektronischer Taschenrechner unter die Norm fällt).Im Interesse einer Verbesserung der Verkehrssicherheit wollte der Verordnungsgeber die Reichweite der Regelung über den bisherigen Bereich der Mobil- und Autotelefone hinaus ausdehnen und eine Benutzung der aufgeführten elektronischen Geräte davon abhängig machen, dass die Hände des Fahrzeugführers während der Fahrt grundsätzlich zur Bewältigung der Fahraufgaben zur Verfügung stehen und dieser - von kurzen eine Blickabwendungen abgesehen - auf das Verkehrsgeschehen konzentriert bleibt (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 4 StR 526/19; BR-Drucksache 556/17 S. 16).