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OLG Schleswig, 22.04.1964 - 1 Ss 93/64 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 2215
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Dresden, 01.08.2001 - 3 Ss 25/01
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
1 St 451/63">NJW 1964, 459 ff.), dem OLG Schleswig (NJW 1964, 2215 ff.) und dem OLG Koblenz (VRS 54, 357 ff.) der Ansicht, dass die in § 81 a StPO normierte Duldungspflicht nach dem in ihr objektivierten Willen des Gesetzgebers dahin auszulegen ist, dass die zur Vollziehung der Blutentnahme erforderlichen Zwangsmaßnahmen zulässig und somit rechtmäßig sind. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2008 - 1 M 12/08
Beweisverwertungsverbote im Fahrerlaubnisrecht
Danach (OLG Schleswig, 22.04.1964 - 1 Ss 93/64 -, NJW 1964, 2215, 2217;… wohl zustimmend: Roxin, Strafverfahrensrecht, 23. Aufl., § 33 II.2.) ist es unzulässig, einen Beschuldigten, der nicht aufgrund anderer Vorschriften festgehalten werden darf, zur Erwirkung einer rechtmäßigen Anordnung nach § 81a StPO festzuhalten, ihn z.B. auf das zuständige Polizeirevier zu verbringen, um dort erst von einem zuständigen Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft eine entsprechende Anordnung zu erwirken und ihn erst anschließend auf der Polizeidienststelle oder an anderer Stelle zur zwangsweisen Blutentnahme einem Arzt zuzuführen. - AG Pirna, 05.10.2009 - 212 Cs 152 Js 16477/09
Blutentnahme, Richtervorbehalt. Beweisverwertungsverbot
Die Bejahung dieser Annexkompetenz beruht auf dem Argument, dem Gesetzgeber dürfe die Einführung einer aufgrund fehlender Durchsetzbarkeit sinnlosen Befugnis zur Anordnung körperlicher Untersuchungen nicht unterstellt werden (vgl. Kleinknecht NJW 1964, 2181 ff; OLG Schleswig, Urteil vom 22.04.1964, 1 Ss 93/64, NJW 1964, 2215 ff).
- OLG Koblenz, 26.11.1993 - 1 Ws 672/93
Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten; Anordnung der Untersuchung; Beschwerde
Der Umstand, daß die körperliche Untersuchung des Angeklagten (§ 81 a StPO ) notfalls zwangsweise durchgeführt werden darf, namentlich auch durch seine Verbringung zum Arzt (OLG Schleswig NJW 1964, 2215 ff;… Krey aa0, Rdnr. 26 m. w. N.), ändert als solcher nichts daran, daß die Anordnung gemäß § 81 a StPO den in § 305 Satz 2 StPO aufgezählten Entscheidungen grundsätzlich nicht gleichgestellt werden kann. - KG, 02.10.1998 - 1 AR 1061/98 Der etwaige Verfahrensfehler wird durch das Beschwerdeverfahren, in dem der Verurteilte zur Sache Stellung genommen hat, geheilt (vgl. BVerfGE 5, 24 = NJW 1956, 1026; OLG Hamburg NJW 1964, 2215 [2316]; KG, Beschluß vom 1. Juni 1994 - 5 Ws 226/94 - std.Rspr.).
- KG, 02.10.1998 - 1071/98
Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf der Strafaussetzung wegen neuerlicher …
Der etwaige Verfahrensfehler wird durch das Beschwerdeverfahren, in dem der Verurteilte zur Sache Stellung genommen hat, geheilt (vgl. BVerfGE 5, 24 = NJW 1956, 1026 ; OLG Hamburg NJW 1964, 2215 [2316]; KG, Beschluß vom 1. Juni 1994 - 5 Ws 226/94 - std.Rspr.).