Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1968 - III B 147/68 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. September 1968 - III B 147/68 (https://dejure.org/1968,2325)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1969, 709
- DÖV 1969, 253
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 06.10.1971 - VIII B 48.70
Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe
Denn der hier entscheidende Senat, der nach der jetzt geltenden Geschäfts Verteilung für Wehrpflichtsachen allein zuständig ist, hat in seinem Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - (Buchholz a.a.O. Nr. 22 = DÖV 1969, 253 = DVBl. 1969, 402 = BW 1969, 188) diese Rechtsfrage erneut einer Prüfung unterzogen und dabei die Berechtigung einer solchen Beschränkung der gesetzlichen Befugnisse der Tatsacheninstanz grundsätzlich verneint.
Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1968 - IV B 566/68 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Oktober 1968 - IV B 566/68 (https://dejure.org/1968,1389)
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1969, 709
- DVBl 1969, 376
Wird zitiert von ... (9)
- BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung …
Entsprechend wird dieser Grundsatz im Verwaltungsprozeß angewandt (§ 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO ; vgl. OVG Münster, NJW 1969, S. 709 f.). - BGH, 11.11.1976 - III ZR 17/76
Entschädigung für Anwaltskosten
- OVG Niedersachsen, 10.10.2023 - 4 OA 39/23
Notwendige Aufwendungen; Auslagen; Gebühren; Honorarvereinbarung; …
Hätte der Gesetzgeber eine so weitgehende Verschiedenheit der Kostenerstattung für die anwaltliche Vertretung im Verwaltungsprozess von derjenigen im Zivilprozess beabsichtigt, so hätte dies in § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO klarer zum Ausdruck kommen müssen (vgl. zum Ganzen: OVG NRW, Beschl. v. 25.10.1968 - IV B 566/68 -, NJW 1969, 709 = BeckRS 1968, 105533).
- VG Minden, 06.10.2008 - 7 K 797/06
Verfahrensrecht, Kostenrecht, Anwaltskosten, Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, …
Sie übersehen dabei aus Sicht des erkennenden Gerichts die Vorgaben des § 162 Abs. 1 VwGO bzw. des § 91 Abs. 1 ZPO und begeben sich damit in Widerspruch zu der einschlägigen Rechtsprechung des OVG Münster, Beschluss vom 25.10.1968 in IV B 566/68, NJW 1969, 709 (Leitsatz 1 und Gründe); VGH München, Beschlüsse vom 07.02.1990 in 7 C 89.3747 und vom 24.10.1991 in 20 A 88.40116, 20 AS 88.40114, 20 AS 88.40118, 20 AS 88.4012091, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.10.1995 in 1 M 2160/95, juris zu § 162 Abs. 2 VwGO; sowie in erkennbaren Widerspruch zu den allgemeinen Grundsätzen der Festsetzung, nach denen vorbehaltlich ihrer tatsächlichen Notwendigkeit nicht mehr als die mit der Rechtsverfolgung/-verteidung verbundenen tatsächlichen Aufwendungen des Erstattungsberechtigten festzusetzen sind - vgl. u.a. BVerfG, in Rd.Nr. 16 des Beschluss vom 03.11.1982 in 1 BvR 710/82 unter Hinweis auf RGZ, juris: "Es gehört zum gesicherten Standard der Kostenfestsetzung (…vgl. RGZ 35, S. 427 (428);… Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., Anm. A II b zu § 104) und versteht sich von selbst, daß keinesfalls höhere Kosten als erstattungsfähig festgesetzt werden dürfen, als dem Berechtigten entstanden sind.". - VG Minden, 05.06.2008 - 7 K 797/06
Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Nachfestsetzungsantrags; Anrechnung der …
Sie übersehen dabei aus Sicht des erkennenden Gerichts die Vorgaben des § 162 Abs. 1 VwGO bzw. des § 91 Abs. 1 ZPO und begeben sich damit in Widerspruch zu der einschlägigen Rechtsprechung des OVG Münster, Beschluss vom 25.10.1968 in IV B 566/68, NJW 1969, 709 (Leitsatz 1 und Gründe); VGH München, Beschlüsse vom 07.02.1990 in 7 C 89.3747 und vom 24.10.1991 in 20 A 88.40116, 20 AS 88.40114, 20 AS 88.40118, 20 AS 88.4012091, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.10.1995 in 1 M 2160/95, juris zu § 162 Abs. 2 VwGO; sowie in erkennbaren Widerspruch zu den allgemeinen Grundsätzen der Festsetzung, nach denen vorbehaltlich ihrer tatsächlichen Notwendigkeit nicht mehr als die mit der Rechtsverfolgung/-verteidung verbundenen tatsächlichen Aufwendungen des Erstattungsberechtigten festzusetzen sind - vgl. u.a. BVerfG, in Rd.Nr. 16 des Beschluss vom 03.11.1982 in 1 BvR 710/82 unter Hinweis auf RGZ, juris: "Es gehört zum gesicherten Standard der Kostenfestsetzung (…vgl. RGZ 35, S. 427 (428);… Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., Anm. A II b zu § 104) und versteht sich von selbst, daß keinesfalls höhere Kosten als erstattungsfähig festgesetzt werden dürfen, als dem Berechtigten entstanden sind.". - BGH, 11.11.1976 - III ZR 148/75
Umfang der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen - Ersatz von Auslagen zur …
- VGH Bayern, 12.06.2013 - 3 C 13.1091
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; …
Die darüber hinausgehenden, auf einer Honorarvereinbarung beruhenden Anwaltskosten sind nach § 162 Abs. 2 VwGO nicht erstattungsfähig (vgl. OVG Münster NJW 1969, 709) und können daher auch nicht im Rahmen der Prozesskostenhilfe geltend gemacht werden. - OVG Saarland, 06.12.1971 - II W 13/71
Beanstandung der außergerichtlichen Kosten; Zulässigkeit und Vergütung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.11.1976 - III ZR 87/75
Ersatz für die Aufhebung einer Strafverfolgungsmaßnahme notwendigen Auslagen - …