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OLG Karlsruhe, 01.03.1973 - 4 U 39/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 242; Allgemeine Geschäftsbedingungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 1796
- VersR 1974, 297
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 23.10.1986 - U (K) 2833/86
Verstoß gegen das "Kartellverbot"; Handeln zum "gemeinsamen Zweck" im Sinne des …
- Wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot kam es unter dem Aktenzeichen HKO 233/68 Landgericht Augsburg bzw. 4 U 39/72 OLG München zu einem Rechtsstreit, in dessen Verlauf am 22.2.1972 ein Vergleich geschlossen wurde (vgl. Anlage K 2). - OLG Düsseldorf, 09.06.1976 - 15 U 209/75
Zur Haftung bei leicht fahrlässiger Beschädigung von Vorführwagen
So ist anerkannt, dass denjenigen das Risiko ausreichender Aufklärung trifft, bei dem der unerfahrene Kunde sich auf besondere vertragliche Risiken einlassen soll (OLG Frankfurt aM in NJW 64, 254 und OLG Hamm in MDR 63, 43: beim Automatenvertrag; OLG Hamm in BB 73, 1510: bei Formularverträgen; OLG Köln in DAR 71, 295: beim Gebrauchtwagenkauf; BGH in NJW 69, 1625: beim Maklervertrag; OLG Karlsruhe/Freiburg in NJW 73, 1796: bei Automietverträgen). - OLG Frankfurt, 18.10.1973 - 16 U 52/73 Zahlt der Mieter eines KFZ ein zusätzliches Entgelt für eine Beschränkung seiner Haftung auf grobe Fahrlässigkeit, so ist eine in den AGB des Vermieters enthaltene Beweislastumkehr zu Lasten des Mieters wirksam (gegen OLG Karlsruhe NJW 73, 1796 = VersR 1974, 297 (L)).