Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 06.09.1984 - 1 Ws 321/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fernschriftlicher Wiedereinsetzungsantrag; Fernschriftliche Revisionseinlegung; Erforderliche Verbindung; Revision
Papierfundstellen
- NJW 1984, 2900
- NStZ 1985, 139
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 14.01.2004 - 1 Ws 19/04
Wiedereinsetzung, Revision, Verzicht auf Wiedereinsetzung
Allein entscheidend ist die zeitliche Reihenfolge der Eingänge unabhängig von der Länge des dazwischen liegenden Zeitraumes (OLG Stuttgart, NJW 84, 2900 m.w.N.). - AG Köln, 06.10.2022 - 583 OWi 145/22
Wiedereinsetzung, Verzicht, Rechtsbeschwerde
In der Rechtsprechung ist - so man getrennte Erklärungen noch zulässt - anerkannt, dass an die dann zu wahrende Gleichzeitigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind: Beide Schriftsätze müssen unmittelbar aufeinanderfolgend bei Gericht eingehen, etwa im gemeinsamen Umschlag oder einheitlich übersandten Fax (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.09.1984 - 1 Ws 321/84; KG, Beschluss vom 26.01.2000 - 1 AR 65/00; OLG Koblenz, Beschluss vom 14.01.2004 - 1 Ws 19/04): Mögen - großzügig - 12 Minuten Unterschied "immerhin noch" ausreichen (…KG, aaO), genügen 39 Minuten (…OLG Koblenz, aaO) oder gar 1 Stunde und 45 Minuten nicht mehr, um Gleichzeitigkeit anzunehmen (…OLG Stuttgart, aaO). - OLG Hamm, 17.12.2009 - 2 Ss 379/09 Die gesetzliche Vermutung des § 342 Abs. 3 StPO, wonach derjenige Beschwerdeführer, der gegen das nach § 329 Abs. 1 StPO ergangene Urteil Revision einlegt, dadurch auf die Wiedereinsetzung verzichtet, ist unwiderlegbar (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 342 Rdnr. 3; OLG Stuttgart, NJW 1984, 2900).