Weitere Entscheidung unten: KG, 25.03.1996

Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.06.1996 - 16 Wx 105/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4551
OLG Köln, 14.06.1996 - 16 Wx 105/96 (https://dejure.org/1996,4551)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.06.1996 - 16 Wx 105/96 (https://dejure.org/1996,4551)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juni 1996 - 16 Wx 105/96 (https://dejure.org/1996,4551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 324
  • FamRZ 1997, 112
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.1996 - 16 Wx 105/96
    Der Senat hält weiterhin an seiner Auffassung fest, daß die Vorschrift des § 63 a FGG trotz verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die unterschiedliche Gestaltung der Rechtsmittelzüge in Verfahren, die den persönlichen Umgang des Vaters mit seinem nichtehelichen Kind zum Gegenstand haben, einerseits und andererseits in Verfahren über das Umgangsrecht mit dem ehelichen Kind - auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 1995 (NJW 1995, 2155) - derzeit noch verfassungsgemäß ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 30. Juni 1995 in FamRZ 1996, 52 und vom 29. November 1995 - 16 Wx 185/95 -).
  • LG Köln, 05.09.1995 - 1 T 657/94
    Auszug aus OLG Köln, 14.06.1996 - 16 Wx 105/96
    Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2. vom 11. April 1996 gegen den Beschluß der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 5. September 1995 - 1 T 657/94 - wird als unzulässig verworfen.
  • OLG Köln, 29.11.1995 - 16 Wx 185/95

    Verwirklichung der Gleichstellung nichtehelicher und ehelicher Kinder bei der

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.1996 - 16 Wx 105/96
    Der Senat hält weiterhin an seiner Auffassung fest, daß die Vorschrift des § 63 a FGG trotz verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die unterschiedliche Gestaltung der Rechtsmittelzüge in Verfahren, die den persönlichen Umgang des Vaters mit seinem nichtehelichen Kind zum Gegenstand haben, einerseits und andererseits in Verfahren über das Umgangsrecht mit dem ehelichen Kind - auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 1995 (NJW 1995, 2155) - derzeit noch verfassungsgemäß ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 30. Juni 1995 in FamRZ 1996, 52 und vom 29. November 1995 - 16 Wx 185/95 -).
  • OLG Köln, 30.06.1995 - 16 Wx 108/95
    Auszug aus OLG Köln, 14.06.1996 - 16 Wx 105/96
    Der Senat hält weiterhin an seiner Auffassung fest, daß die Vorschrift des § 63 a FGG trotz verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die unterschiedliche Gestaltung der Rechtsmittelzüge in Verfahren, die den persönlichen Umgang des Vaters mit seinem nichtehelichen Kind zum Gegenstand haben, einerseits und andererseits in Verfahren über das Umgangsrecht mit dem ehelichen Kind - auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 1995 (NJW 1995, 2155) - derzeit noch verfassungsgemäß ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 30. Juni 1995 in FamRZ 1996, 52 und vom 29. November 1995 - 16 Wx 185/95 -).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 14. Juni 1996 - 16 Wx 105/96 -,.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 14. Juni 1996 - 16 Wx 105/96 -, der Beschluss des Landgerichts Köln vom 5. September 1995 - 1 T 657/94 - und der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 25. Januar 1994 - 52 X 138/93 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BayObLG, 28.04.1997 - 1Z BR 80/97

    Keine weitere Beschwerde im Verfahren über persönlichen Umgang des Vaters mit

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die in § 63a FGG angeordnete Beschränkung des Rechtsmittelzugs mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BayObLG FamRZ 1995, 303/304 und 827; 1996, 878/879; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 1997, 324 , FamRZ 1996, 52 und 1992, 1201 f; Keidel/Kuntze Rn. 1, Bumiller/Winkler FGG 6. Aufl. Anm. 2, Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. Rn. 1, jeweils zu § 63a FGG ; Knöpfel FamRZ 1989, 1017/1020; Palandt/Diederichsen BGB 56. Aufl. Rn. 9; Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. Rn. 5, Soergel/Strätz BGB 12. Aufl. Rn. 17, jeweils zu § 1711 BGB ; a.M.: MünchKomm/Hinz BGB 3. Aufl. § 1711 Rn. 25).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 25.03.1996 - 19 UF 5542/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6297
KG, 25.03.1996 - 19 UF 5542/93 (https://dejure.org/1996,6297)
KG, Entscheidung vom 25.03.1996 - 19 UF 5542/93 (https://dejure.org/1996,6297)
KG, Entscheidung vom 25. März 1996 - 19 UF 5542/93 (https://dejure.org/1996,6297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,6297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 324
  • FamRZ 1996, 1552
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 54/09

    Versorgungsausgleich: Erwerb des Versorgungsanrechts während der Ehe aus dem

    Insbesondere wird nicht danach gefragt, ob es sich um Vermögen handelt, das ein Ehegatte vor oder während der Ehe erworben hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Februar 1984 - IVb ZB 887/81 - FamRZ 1984, 570, 571; KG FamRZ 1996, 1552, 1553; Borth Versorgungsausgleich 4. Aufl. Rn. 57; Gernhuber/Coester-Waltjen Familienrecht 5. Aufl. § 28 Rn. 19; Staudinger/Rehme BGB [2004] § 1587 Rn. 25; MünchKommBGB/Dörr 4. Aufl. § 1587 Rn. 23).
  • OLG Köln, 31.03.2011 - 27 UF 217/10

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten aus einer privaten

    Dem gleichzustellen sei die vertragliche Gütertrennung, durch das das betroffene Vermögen dauerhaft einem weiteren Ausgleich - egal ob durch Zugewinn- oder Versorgungsausgleich - entzogen wird (a.a.O., zustimmend Götsche jurisPR-FamR 20/2006 Anm. 3; ablehnend Rehme, FamRZ 2006, 1451, Münchener Kommentar/Dörr, BGB, 5. Aufl., § 2 VersAusglG, Rn. 8; im Ergebnis auch ablehnend KG FamRZ 1996, 1552).

    Es hätte der Antragstellerin frei gestanden, eine andere Form der Versorgung - etwa als Lebensversicherung mit Kapitalzahlung - zu wählen, an der der andere Ehepartner wegen der Gütertrennung im Fall der Scheidung nicht zu beteiligen gewesen wäre (vgl. KG FamRZ 1996, 1552; Rehme a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht