Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 09.10.1985 - 13 U 245/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 11 Abs. 4 S. 5 BadWürttPresseG (LPG Baden-Württemberg)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerrechtliche Drohung; Klaggeandrohung; Unbegründeter Anspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
BGB § 123
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1315
- afp 1986, 67
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56
Rechtswidrigkeit einer Drohung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.1985 - 13 U 245/83
Insbesondere ist zu prüfen, ob der Drohende an der Erreichung des von ihm erstrebten Erfolges ein berechtigtes Interesse hat und ob die Drohung ein angemessenes Mittel darstellt (BGHZ 25, 217, 220 f.; BGH NJW 1969, 1627; 1982, 2301, 2302). - BGH, 06.05.1982 - VII ZR 208/81
Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.1985 - 13 U 245/83
Insbesondere ist zu prüfen, ob der Drohende an der Erreichung des von ihm erstrebten Erfolges ein berechtigtes Interesse hat und ob die Drohung ein angemessenes Mittel darstellt (BGHZ 25, 217, 220 f.; BGH NJW 1969, 1627; 1982, 2301, 2302). - BGH, 14.03.1974 - VII ZR 191/72
Entbehrlichleit des Vorbehalts bei Annahme der Schlusszahlung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.1985 - 13 U 245/83
Da die Klage der von der Rechtsordnung gewährte Rechtsbehelf ist, um Ansprüche zu klären und durchzusetzen, muß ihre Androhung jedermann grundsätzlich selbst dann hinnehmen, wenn der Anspruch in Wirklichkeit unbegründet ist (BGH WM 1972, 946). - BGH, 28.05.1969 - IV ZR 790/68
Widerrechtlichkeit einer Drohung wegen der Mittel-Zweck-Beziehung - Verkehrssitte …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.1985 - 13 U 245/83
Insbesondere ist zu prüfen, ob der Drohende an der Erreichung des von ihm erstrebten Erfolges ein berechtigtes Interesse hat und ob die Drohung ein angemessenes Mittel darstellt (BGHZ 25, 217, 220 f.; BGH NJW 1969, 1627; 1982, 2301, 2302).
- AG Bonn, 02.04.2013 - 109 C 273/12
Deklaratorisches Schuldanerkenntnis
Den Parteien steht es dabei frei, sich über das Bestehen einer Ersatzpflicht nur dem Grunde nach zu einigen, während der Inhalt bzw. die Höhe des Anspruchs streitig bleibt (vgl. BGH NJW 1973, 620; NJW 1999, 1541, 1542; OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 1315, 1316) oder aber das Anerkenntnis unter einer Bedingung abzugeben. - LG Hechingen, 07.01.2008 - 2 O 309/07 Die nicht einheitlich beantwortete Frage, ob dies auch dann gilt, wenn der Gegendarstellungsanspruch auf ein Schuldanerkenntnis gestützt wird (vgl. dazu einerseits bejahend OLG Köln NJW-RR 1989, 181; andererseits OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 1315), bedarf keiner Entscheidung, weil die Klägerin ein Schuldanerkenntnis des Beklagten anlässlich des Telefonats am 03.08.2007 nicht glaubhaft gemacht hat (§ 294 ZPO).
- OLG Köln, 17.03.1987 - 15 U 166/86
Freiwillige Erfüllung eines Gegendarstellungsanspruchs als selbstständiges …
Würde man nun dem Betroffenen eine Dispositionsbefugnis derart einräumen, daß er seinen Anspruch auf das Anerkenntnis "stützen" und dann Klage erheben oder seinen Anspruch als gesetzlich entstandenen geltend machen und dann nur den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung anbringen kann (so allem Anschein nach OLG Karlsruhe AfP 1986 Seite 67), so würde sich folgende Lage ergeben:.
Rechtsprechung
OLG Celle, 16.07.1986 - 3 U 285/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bei Einbeziehung Dritter in Steuererklärung; Fehlerhafte Steuererklärung durch Nichtberücksichtigung von Werbungskosten; Wirkung des Feststellungsbescheides bei Zustellung an Empfangsbevollmächtigten
- Wolters Kluwer
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bei Einbeziehung Dritter in Steuererklärung; Fehlerhafte Steuererklärung durch Nichtberücksichtigung von Werbungskosten; Wirkung des Feststellungsbescheides bei Zustellung an Empfangsbevollmächtigten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 20.08.1985 - 17 O 242/85
- OLG Celle, 16.07.1986 - 3 U 285/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1315
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 20/82
Schutzwirkungen zugunsten Dritter; Sachverständiger: Sorgfaltspflichten
Auszug aus OLG Celle, 16.07.1986 - 3 U 285/85
Es ist vielmehr darauf abzustellen, ob die Parteien nach den besonderen Umstände des Falles den Willen gehabt hätten, zugunsten Dritter eine Schutzpflicht zu begründen, oder ob eine Beschränkung der Schadensersatzpflicht auf die Schäden, die dem Vertragspartner in eigener Person entstehen, ihrem rechtsgeschäftlichen Willen entsprochen hat (vgl. BGH NJW 1984, 355 [BGH 02.11.1983 - IVa ZR 20/82] ).
- OLG Köln, 13.11.2008 - 8 U 26/08
Schutzwirkung eines zwischen einer KG und dem Steuerberater geschlossenen …
Gefahren aus einer eventuellen Schlechtleistung oder anderen Verletzung der steuerberaterlichen Pflichten der Beklagten waren die Gesellschafter daher von Beginn an in gleicher Weise ausgesetzt wie die KG selbst (ähnlich OLG Celle, NJW-RR 1986, 1315, für den Fall einer Grundstücksgemeinschaft, deren eines Mitglied einen Steuerberater beauftragt hatte).