Rechtsprechung
BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 298/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Umdeutung einer ursprünglich selbstständig eingelegten Revision in eine hilfsweise eingelegte unselbstständige Anschlussrevision bei Verneinung der Annahmewürdigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 298/84
- BGH, 29.01.1986 - VIII ZR 298/84
Papierfundstellen
- NJW 1986, 309
- NJW-RR 1986, 549
- WM 1986, 60
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 298/84
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Braxmaier und die Richter Wolf, Treier, Dr. Brunotte und Dr. Paulusch am 23. Oktober 1985 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :.
- OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99
Herausgabeanspruch des Pachtgegenstandes bei zunächst schwebend unwirksamem …
Ein mögliches Verschulden des Beklagten ist bereits deswegen ausgeschlossen oder zumindest als sehr geringfügig zu bewerten, weil die Vertragsverletzung, die in der spöttischen Formulierung des Inhaltes der Aushänge gesehen könnte, durch das eigene Verhalten des Klägers zu 2. als Kündigendem provoziert worden ist (vgl. BGH WM 1986, 60).
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 08.10.1985 - 8 W 433/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 549
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 30.03.2004 - 8 W 108/04
Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen: Vollstreckung aus einem nicht widerrufenen …
Angesichts der Vielzahl möglicher Bedingungen (…anschaulich: Zöller / Stöber, ZPO 24. Aufl., § 726 Rn 2; vgl. auch Senat NJW-RR 1986, 549) ist dem BAG insoweit zuzustimmen. - OLG Köln, 10.08.1999 - 12 W 34/99
Anspruch auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel aus einem gerichtlich …
- OLG Stuttgart, 19.08.1997 - 8 WF 61/97
Erfordernis einer richterlichen Entscheidung über die Zulässigkeit der …
Über die Einwendungen des Schuldners gegen die Erteilung einer Vollstreckungsklausel nach dem § 732 ZPO hat - wie im Falle einer "Erinnerung" nach § 766 ZPO - nicht der Rechtspfleger, sondern der Amtsrichter zu entscheiden; wenn auch der in § 732 ZPO vorgesehene Rechtsbehelf im allgemeinen ebenfalls als "Erinnerung" bezeichnet wird, handelt es sich nicht um eine Erinnerung i.S. des§ 11 RpflG (…so deutlich Münch. Komm./Wolfsteiner, Rn. 8 zu § 732, Rn. 31 zu § 797 ZPO ; s. auch Senat, Die Justiz 1984, 302 = MDR 84, 591; NJW-RR 86, 549).