Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 08.10.1985

Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 298/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3619
BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 298/84 (https://dejure.org/1985,3619)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1985 - VIII ZR 298/84 (https://dejure.org/1985,3619)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1985 - VIII ZR 298/84 (https://dejure.org/1985,3619)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umdeutung einer ursprünglich selbstständig eingelegten Revision in eine hilfsweise eingelegte unselbstständige Anschlussrevision bei Verneinung der Annahmewürdigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 554 b, 556

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 309
  • NJW-RR 1986, 549
  • WM 1986, 60
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 298/84
    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Braxmaier und die Richter Wolf, Treier, Dr. Brunotte und Dr. Paulusch am 23. Oktober 1985 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :.
  • OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99

    Herausgabeanspruch des Pachtgegenstandes bei zunächst schwebend unwirksamem

    Ein mögliches Verschulden des Beklagten ist bereits deswegen ausgeschlossen oder zumindest als sehr geringfügig zu bewerten, weil die Vertragsverletzung, die in der spöttischen Formulierung des Inhaltes der Aushänge gesehen könnte, durch das eigene Verhalten des Klägers zu 2. als Kündigendem provoziert worden ist (vgl. BGH WM 1986, 60).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.10.1985 - 8 W 433/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6528
OLG Stuttgart, 08.10.1985 - 8 W 433/85 (https://dejure.org/1985,6528)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.10.1985 - 8 W 433/85 (https://dejure.org/1985,6528)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Oktober 1985 - 8 W 433/85 (https://dejure.org/1985,6528)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 549
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 30.03.2004 - 8 W 108/04

    Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen: Vollstreckung aus einem nicht widerrufenen

    Angesichts der Vielzahl möglicher Bedingungen (anschaulich: Zöller / Stöber, ZPO 24. Aufl., § 726 Rn 2; vgl. auch Senat NJW-RR 1986, 549) ist dem BAG insoweit zuzustimmen.
  • OLG Köln, 10.08.1999 - 12 W 34/99

    Anspruch auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel aus einem gerichtlich

    Daß Parteien eines Prozeßvergleichs eine derartige Beweiserleichterung vereinbaren können, entspricht der heutigen h.M. in Rspr. und Literatur (LG Stade MDR 1953, 557; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 549; Schuschke a.a.O. RN 12; Zöller/ Stöber a.a.O. § 726 RN 16; Thomas/Putzo a.a.O. § 726 RN 6).
  • OLG Stuttgart, 19.08.1997 - 8 WF 61/97

    Erfordernis einer richterlichen Entscheidung über die Zulässigkeit der

    Über die Einwendungen des Schuldners gegen die Erteilung einer Vollstreckungsklausel nach dem § 732 ZPO hat - wie im Falle einer "Erinnerung" nach § 766 ZPO - nicht der Rechtspfleger, sondern der Amtsrichter zu entscheiden; wenn auch der in § 732 ZPO vorgesehene Rechtsbehelf im allgemeinen ebenfalls als "Erinnerung" bezeichnet wird, handelt es sich nicht um eine Erinnerung i.S. des§ 11 RpflG (so deutlich Münch. Komm./Wolfsteiner, Rn. 8 zu § 732, Rn. 31 zu § 797 ZPO ; s. auch Senat, Die Justiz 1984, 302 = MDR 84, 591; NJW-RR 86, 549).
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