Rechtsprechung
   BGH, 06.04.1987 - II ZR 169/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1988
BGH, 06.04.1987 - II ZR 169/86 (https://dejure.org/1987,1988)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1987 - II ZR 169/86 (https://dejure.org/1987,1988)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1987 - II ZR 169/86 (https://dejure.org/1987,1988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Honorare aus Altmandaten in einer neu gegründeten Anwaltssozietät - Zahlungsanspruch aufgrund einer Gewinnbeteiligung - Einzelansprüche während der Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 705, § 718 Abs. 1, § 730, § 738
    Behandlung der Honorare aus Altmandaten in einer neu gegründeten Anwaltssozietät

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1137
  • MDR 1987, 1001
  • BB 1987, 1284
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.09.1971 - II ZR 106/68

    Streitigkeit über Verteilung des Restguthabens aus Gewinnanteilen einer

    Auszug aus BGH, 06.04.1987 - II ZR 169/86
    Die Beteiligten verpflichten sich gegenseitig, als Anwalt und/oder Notar tätig zu sein, für die Gesellschaft Einkünfte zu erwerben und den Ertrag zu teilen (vgl. Sen. Urt. v. 27. September 1971 - II ZR 106/68, NJW 1972, 101).

    Die Verpflichtung, einen solchen Beitrag zu leisten, bestünde nur dann, wenn das besonders vereinbart worden wäre (vgl. Sen. Urt. v. 27. September 1971, aaO).

  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69

    Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB

    Auszug aus BGH, 06.04.1987 - II ZR 169/86
    Bei einer Sozietät zwischen Rechtsanwälten oder zwischen einem Rechtsanwalt und einem Notar handelt es sich um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (vgl. BGHZ 56, 355, 357 f.).
  • BGH, 04.06.1984 - II ZR 230/83

    Rechtsschutzbedürfnis für Feststellung des Bestehens eines Einzelanspruchs im

    Auszug aus BGH, 06.04.1987 - II ZR 169/86
    Wenn das in der Weise geschieht, daß die Feststellung verlangt wird, ein bestimmter Anspruch gehöre zugunsten oder zuungunsten eines Beteiligten in die Endabrechnung, oder ein Anspruch, dessen sich jemand berühmte, sei ganz oder teilweise unbegründet und daher nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe als Einzelposten in die Auseinandersetzungsrechnung einzusetzen, dann ist dagegen nichts einzuwenden; es besteht daran im Gegenteil ein berechtigtes Interesse, um feste Grundlagen für die endgültige Abrechnung zu gewinnen (vgl. Sen. Urt. v. 4. Juni 1984 - II ZR 230/83, WM 1984, 1152).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht