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BGH, 06.04.1987 - II ZR 169/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Honorare aus Altmandaten in einer neu gegründeten Anwaltssozietät - Zahlungsanspruch aufgrund einer Gewinnbeteiligung - Einzelansprüche während der Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 705, § 718 Abs. 1, § 730, § 738
Behandlung der Honorare aus Altmandaten in einer neu gegründeten Anwaltssozietät - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 1137
- MDR 1987, 1001
- BB 1987, 1284
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.09.1971 - II ZR 106/68
Streitigkeit über Verteilung des Restguthabens aus Gewinnanteilen einer …
Auszug aus BGH, 06.04.1987 - II ZR 169/86
Die Beteiligten verpflichten sich gegenseitig, als Anwalt und/oder Notar tätig zu sein, für die Gesellschaft Einkünfte zu erwerben und den Ertrag zu teilen (vgl. Sen. Urt. v. 27. September 1971 - II ZR 106/68, NJW 1972, 101).Die Verpflichtung, einen solchen Beitrag zu leisten, bestünde nur dann, wenn das besonders vereinbart worden wäre (vgl. Sen. Urt. v. 27. September 1971, aaO).
- BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69
Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB
Auszug aus BGH, 06.04.1987 - II ZR 169/86
Bei einer Sozietät zwischen Rechtsanwälten oder zwischen einem Rechtsanwalt und einem Notar handelt es sich um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (vgl. BGHZ 56, 355, 357 f.). - BGH, 04.06.1984 - II ZR 230/83
Rechtsschutzbedürfnis für Feststellung des Bestehens eines Einzelanspruchs im …
Auszug aus BGH, 06.04.1987 - II ZR 169/86
Wenn das in der Weise geschieht, daß die Feststellung verlangt wird, ein bestimmter Anspruch gehöre zugunsten oder zuungunsten eines Beteiligten in die Endabrechnung, oder ein Anspruch, dessen sich jemand berühmte, sei ganz oder teilweise unbegründet und daher nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe als Einzelposten in die Auseinandersetzungsrechnung einzusetzen, dann ist dagegen nichts einzuwenden; es besteht daran im Gegenteil ein berechtigtes Interesse, um feste Grundlagen für die endgültige Abrechnung zu gewinnen (vgl. Sen. Urt. v. 4. Juni 1984 - II ZR 230/83, WM 1984, 1152).
- OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 1 WF 155/06
Rechtsanwaltsgebühr: Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen im …
(vgl. Palandt - Sprau, § 705 BGB Rdn. 49 unter Hinweis auf BGH, NJW-RR 1987, 1137).