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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.02.1986 - 6 W 11/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3504
OLG Karlsruhe, 06.02.1986 - 6 W 11/86 (https://dejure.org/1986,3504)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.02.1986 - 6 W 11/86 (https://dejure.org/1986,3504)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Februar 1986 - 6 W 11/86 (https://dejure.org/1986,3504)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Avalprovision; Bankbürgschaft; Bürgschaft; Vollstreckung; Zwangsvollstreckung; Notwendige Aufwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 788

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 128
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2007 - 16 W 40/06

    Zum Umfang der Kosten zur Ermöglichung der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 ZPO

    Sie entfällt erst, wenn der Gläubiger imstande ist, die Bürgschaft seiner Bank zurückzugeben (OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 128; OLG Koblenz JurBüro 1998, 494).
  • OLG Frankfurt, 31.08.2017 - 18 W 86/17

    Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Avalbürgschaft und eines

    In solchen Fällen setzt die Erstattungsfähigkeit der Avalprovisionen jedoch voraus, dass sich der Schuldner zuvor vergeblich um die Rückgewähr der Bürgschaftsurkunde bemüht hat (vgl. OLG Hamburg, MDR 1997, 788 [OLG Hamburg 28.04.1997 - 8 W 79/97] ; ferner OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 128 [OLG Karlsruhe 06.02.1986 - 6 W 11/86] ; OLG Koblenz, JurBüro 1998, 494; weitergehend OLG Stuttgart, JurBüro 1996, 37 f.; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 788 Rn. 5, jeweils Verzug voraussetzend).
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Rechtsprechung
   OLG München, 07.07.1986 - 6 W 1831/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3721
OLG München, 07.07.1986 - 6 W 1831/86 (https://dejure.org/1986,3721)
OLG München, Entscheidung vom 07.07.1986 - 6 W 1831/86 (https://dejure.org/1986,3721)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juli 1986 - 6 W 1831/86 (https://dejure.org/1986,3721)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltung des Grundsatzes des Entsprechens des Streitwerts der negativen Feststellungsklage dem Streitwert der umgekehrten Leistungsklage im gewerblichen Rechtsschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 21 O 3826/85
  • OLG München, 07.07.1986 - 6 W 1831/86

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 128
  • GRUR 1986, 840
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.09.1970 - V ZR 4/70

    Festsetzung des Streitwertes bei einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG München, 07.07.1986 - 6 W 1831/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht der Streitwert der negativen Feststellungsklage dem Streitwert der umgekehrten Leistungsklage des Beklagten (vgl. BGH NJW 1970, 2025).
  • LG München I, 25.06.2009 - 7 O 4139/08

    Urheberrecht: Aufspaltung des Online-Nutzungsrechts an Musikwerken in das Recht

    Maßgeblich ist das Interesse (§ 3 ZPO), das die klagende Partei mit der Klage verfolgt, vgl. OLG München, GRUR 1986, 840, welches geringer, aber auch höher als das Interesse der Beklagten sein kann.
  • OLG Braunschweig, 19.07.2001 - 2 U 141/00

    Streitmarke; Markenrecht; Verwechslungsgefahr; Kennzeichnung; Privilegierung;

    Für die Streitwertfestsetzung wiederum war das in der Klageschrift geäußerte Interesse der Klägerin maßgeblich, der ihr angesonnenen Unterlassungsverpflichtung nicht nachkommen zu müssen (vgl. OLG München 07.07.1986 GRUR 1986, 840; Mellulis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl., Rz. 1168 f.), Ein höherer Ansatz scheint im übrigen auch deshalb nicht angebracht, weil es bei dem streitigen Kennzeichengebrauch nach dem Vorbringen der Klägerin nur um ein Serviceangebot im Rahmen ihres Fachhochschulbetriebes ohne konkreten gewerblichen Hintergrund geht.
  • KG, 04.11.2008 - 5 W 389/07

    Wertfestsetzung: Streitwert einer negativen Feststellungsklage betr. die

    Entscheidend ist daher insoweit bei einer negativen Feststellungsklage nicht das Interesse des Feststellungsklägers und Beklagten einer korrespondierenden Leistungs-(Unterlassungs-)klage, sondern das Interesse des Feststellungsbeklagten und Klägers einer korrespondierenden Leistungs-(Unterlassungs-)klage (a. A. OLG München, GRUR 1986, 840; Retzer in: Harte/Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, § 12 Rdn. 875; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 2 Rdn. 32; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche von Verfahren, 9. Aufl., § 49 Rdn. 36 bezeichnet diese a. A. als "beachtlich" und - möglicherweise zu Unrecht - als Minderansicht; auf das Interesse des Klägers der negativen Feststellungsklage an der Abwehr des behaupteten Anspruchs stellen - ohne Problematisierung - ab: BGH, WuM 2004, 352, juris Rdn. 16; NJW-RR 1991, 957, juris Rdn. 3 betr.
  • KG, 04.11.2008 - 5 W 4/08

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Interesses zur Streitwerthöhe einer negativen

    Entscheidend ist daher insoweit bei einer negativen Feststellungsklage nicht das Interesse des Feststellungsklägers und Beklagten einer korrespondierenden Leistungs-(Unterlassungs-)klage, sondern das Interesse des Feststellungsbeklagten und Klägers einer korrespondierenden Leistungs-(Unterlassungs-)klage (a. A. OLG München, GRUR 1986, 840; Retzer in: Harte/Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, § 12 Rdn. 875; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 2 Rdn. 32; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche von Verfahren, 9. Aufl., § 49 Rdn. 36 bezeichnet diese a. A. als "beachtlich" und - möglicherweise zu Unrecht - als Minderansicht; auf das Interesse des Klägers der negativen Feststellungsklage an der Abwehr des behaupteten Anspruchs stellen - ohne Problematisierung - ab: BGH, WuM 2004, 352, juris Rdn. 16; NJW-RR 1991, 957, juris Rdn. 3 betr.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.10.1986 - 13 U 50/86   

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https://dejure.org/1986,5849
OLG Stuttgart, 29.10.1986 - 13 U 50/86 (https://dejure.org/1986,5849)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.10.1986 - 13 U 50/86 (https://dejure.org/1986,5849)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Oktober 1986 - 13 U 50/86 (https://dejure.org/1986,5849)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 128
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 03.12.2008 - 3 U 2/08

    Lebensversicherungsvertrag: Beweislast im Zusammenhang mit fehlenden Angaben zu

    Soweit der Rechtsstreit von den Parteien übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt wurde, bedarf es keiner Abänderung der landgerichtlichten Entscheidung, weil sie in diesem Umfange kraft Gesetzes wirkungslos geworden ist (arg. § 269 Abs. 3 Satz 1 2. Halbs. ZPO; vgl. dazu OLG Stuttgart, Urt. v. 29.10.1986 - 13 U 50/86, NJW-RR 1987, 128; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 91a Rdn. 21; Reichold in Thomas/Putzo aaO, § 269 Rdn. 14; Saenger, Hk-ZPO, 2. Aufl., § 269 Rdn. 32).
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