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   KG, 05.11.1986 - 24 W 1558/86   

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https://dejure.org/1986,2397
KG, 05.11.1986 - 24 W 1558/86 (https://dejure.org/1986,2397)
KG, Entscheidung vom 05.11.1986 - 24 W 1558/86 (https://dejure.org/1986,2397)
KG, Entscheidung vom 05. November 1986 - 24 W 1558/86 (https://dejure.org/1986,2397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3; WEG § 25 Abs. 5; WEG § 26

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümer; Mehrheit; Stimmrecht; Überzahl; Wahl; Verwalter

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 268
  • MDR 1987, 236
  • ZMR 1987, 61
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 06.02.1978 - 15 W 345/77
    Auszug aus KG, 05.11.1986 - 24 W 1558/86
    Das OLG Hamm (OLGZ 1978, 184 ff. [hier: I (152) 70 d]) hat in einem gleichgelagerten Fall [wie das LG] einen Rechtsmißbrauch bereits dann angenommen, wenn der Mehrheitseigentümer sein absolutes Stimmübergewicht dafür einsetzt, einen Verwalter seines Vertrauens zu wählen, mit dem eine enge Interessenverknüpfung besteht und auf den er durch sein Vertretungsorgan einen beherrschenden Einfluß ausübt.
  • KG, 10.11.1978 - 1 W 179/78
    Auszug aus KG, 05.11.1986 - 24 W 1558/86
    Mit Recht wird ganz überwiegend die analoge Anwendung der Bestimmung auf die Wahl oder Abberufung des Verwalters abgelehnt (vgl. KG, OLGZ 1979, 28 [hier: I (152) 77 b-c]).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Bei der Bestellung eines Verwalters (§ 26 WEG) handele es sich nämlich nicht um ein Rechtsgeschäft im Sinne von § 25 Abs. 5 WEG, sondern um die von dieser Vorschrift nicht eingeschränkte Wahrnehmung mitgliedschaftlicher Interessen (BayObLG, WuM 1993, 488, 489; OLG Hamm, OLGZ 1978, 185, 187; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 285; OLG Zweibrücken, ZMR 1986, 369, 370; KG, NJW-RR 1987, 268; OLG Saarbrücken, ZMR 1998, 50, 53; OLG Celle, OLGR 2002, 75, 77; Bärmann/ Pick/Merle, aaO, § 25 WEG Rdn. 102 m.w.N.; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 25 Rdn. 21; Weitnauer/Hauger, aaO, § 26 Rdn. 9; Niedenführ/Schulze, aaO, § 25 Rdn. 7; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 25 WEG Rdn. 31; Palandt/Bassenge, aaO, § 25 WEG Rdn. 16; a.A. Schmid, BlGBW 1979, 41, 42; zweifelnd Riedel/Vollkommer, Rpfleger 1966, 337, 338).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.1997 - 5 W 60/97

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde wegen eines Antrags auf Erkennung der

    Diese Auffassung hat in der Rechtsprechung und der rechtswissenschaftlichen Literatur beachtliche Kritik gefunden (dazu: KG, NJW-RR 1986, 643, 644 [KG Berlin 08.01.1986 - 24 W 3636/85] ; KG, NJW-RR 1987, 268 [KG Berlin 05.11.1986 - 24 W 1558/86] ; Merle, a.a.O., Rdnr. 160 zu § 25 WEG; Lüke, in: Weitnauer/Hauger/Lüke, Wohnungseigentumsgesetz, 8. Aufl. 1995, Rdnr. 25 zu § 25 WEG).

    Nach anderer Auffassung (KG, NJW-RR 1987, 268 [KG Berlin 05.11.1986 - 24 W 1558/86] ; Lüke, a.a.O., Rdnr. 26 zu § 25 WEG ) liegt dagegen ein Mißbrauch des Stimmrechts nicht schon darin, daß der Mehrheitseigentümer seine eigene Wahl oder die Wahl einer Person seines Vertrauens, mit der er möglicherweise wirtschaftlich eng verbunden ist, durchsetzen will.

    Das Landgericht hat vielmehr zu Recht statt dessen geprüft, ob besondere Umstände vorliegen, die die Wahl der weiteren Beteiligten zur Verwalterin mit den Stimmen des Mehrheitseigentümers, des Antragsgegner zu 1) a), als rechtsmißbräuchlich erscheinen lassen (von diesem Ansatz ausgehend auch: KG, NJW-RR 1987, 268 [KG Berlin 05.11.1986 - 24 W 1558/86] ; KG, NJW-RR 1986, 643, 644 [KG Berlin 08.01.1986 - 24 W 3636/85] ; …

  • KG, 10.01.1994 - 24 W 4817/93

    Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf Änderung des in der Teilungserklärung

    Dieser Gefahr ist nicht durch Änderung der Stimmrechte zu begegnen, ebensowenig wie etwa durch eine generelle Begrenzung der Stimmrechte auf 25 % oder einen anderen Höchstsatz (vgl. Senat, NJW-RR 1987, 268) oder durch gerichtlich zu verfügende Beschränkung der Stimmrechtsausübung für die Zukunft (Senat NJW-RR 1988, 1173).
  • OLG Celle, 27.06.1989 - 4 W 79/89

    Rechtsmissbrauch durch Stimmrechtshäufung; Gültigkeit eines

    Ob den Interessen der in der Minderheit befindlichen Eigentümer dadurch hinreichend Rechnung getragen wird, daß sie von dem Verwalter eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechende Maßnahmen verlangen und auch gegen den Willen des Mehrheitseigentümers gerichtlich durchsetzen können und daß sich der Mehrheitseigentümer an der Abstimmung über die Entlastung des mit ihm identischen oder mit ihm wirtschaftlich eng verbundenen Verwalters entsprechend § 25 Abs. 5 WEG nicht beteiligen kann (so - vgl. OLG Hamm a.a.O. - KG NJW-RR 1987, 268; Weitnauer a. a. O. Rdnr. 18 a), ist zu bezweifeln.
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