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   LG Frankfurt/Main, 30.03.1987 - 2/24 S 268/86   

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LG Frankfurt/Main, 30.03.1987 - 2/24 S 268/86 (https://dejure.org/1987,7332)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.03.1987 - 2/24 S 268/86 (https://dejure.org/1987,7332)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. März 1987 - 2/24 S 268/86 (https://dejure.org/1987,7332)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 747
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Dresden, 14.05.2009 - 3 AR 35/09

    Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im Verfahren der

    Waren die Antragsgegner bereits vor Einleitung des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens verklagt und durch Rechtsanwälte vertreten, fallen für deren Tätigkeit im Bestimmungsverfahren keine gesonderten Gebühren an und bedarf es bei Zurückweisung des Bestimmungsantrages des Klägers keiner Kostengrundentscheidung (Abgrenzung zu BGH NJW-RR 1987, 747).

    Dem und damit auch der ausnahmsweisen Entbehrlichkeit einer Kostengrundentscheidung sowie einer Geschäftswertfestsetzung steht die in NJW-RR 1987, 747 abgedruckte Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht entgegen.

  • OLG Celle, 24.10.2019 - 11 U 132/19

    Haftung Reiseveranstalter: Minderung Reisepreis & Schadensersatz

    Denn der Reiseveranstalter, der zeitlich nach Abschluss des Reisevertrages einseitig seinen Vertragspartner darauf hinweist, dass er beabsichtige, die von ihm geschuldeten Leistungen nicht so zu erbringen, wie vertraglich vereinbart, kann unter Berücksichtigung von Treu und Glauben im Regelfall nicht davon ausgehen, dass sein Vertragspartner, der die Reise antritt, ohne sich ausdrücklich mit den angekündigten Abweichungen vom Vertrag auseinanderzusetzen, mit verminderten Reiseleistungen einverstanden ist (vgl. Tempel, RRa, 1999, 107, 110; LG Frankfurt, NJW-RR 1987, 747; im Ergebnis ebenso, wobei in der Begründung mehr auf den - einzelfallspezifischen - Aspekt der "Kurzfristigkeit" abgestellt wird: Staudinger/Staudinger, BGB (2011), § 651 a, Rn. 202; AG Kleve, RRa 1999, 75; für eine spezielle Einzelfallkonstellation auch LG Frankfurt, Urteil vom 6. Dezember 1982 - 2/24 S 156/82, juris Rn. 41; tendenziell offener für die Annahme einer konkludenten Annahme des Änderungsangebotes im Einzelfall: MünchKommBGB /Tonner, 7. Aufl., § 651 a, Rn. 125; Erman/Schmid, BGB, 15. Aufl., § 651 a, Rn. 49; anderer Auffassung ("analoge Anwendung von § 640 Abs. 2 BGB"): AG Emden, RRa 1996, 154).
  • AG Bergisch Gladbach, 26.04.2010 - 60 C 42/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalt / Reiseroutenänderung /

    In einem derartigen Verhalten ist weder ein Verzicht auf das Minderungsrecht noch im Übrigen eine einvernehmliche Vertragsänderung zu sehen (vgl. auch LG Frankfurt, NJW-RR 1987, 747; Staudinger, BGB, § 651 a, Rn. 193; jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 30.03.1999 - 1Z AR 16/99

    Bestimmung des Gerichtsstands

    Im Fall der Ablehnung eines Bestimmungsantrags bedarf es einer Kostenentscheidung entsprechend § 91 ZPO (BGH NJW-RR 1987, 747; BayObLGZ 1995, 301/305).
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