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   BayObLG, 11.09.1986 - BReg. 2 Z 35/86   

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https://dejure.org/1986,2009
BayObLG, 11.09.1986 - BReg. 2 Z 35/86 (https://dejure.org/1986,2009)
BayObLG, Entscheidung vom 11.09.1986 - BReg. 2 Z 35/86 (https://dejure.org/1986,2009)
BayObLG, Entscheidung vom 11. September 1986 - BReg. 2 Z 35/86 (https://dejure.org/1986,2009)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwalter; Wohnungseigentümer; Stimmrecht; Beschlußfassung; Abberufung; Kündigung; Verwaltervertrag

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 78
  • MDR 1987, 143
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 11. September 1986 (NJW-RR 1987, 78) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. September 1998 (NZM 1999, 285) gehindert und hat deshalb die Sache durch Beschluß vom 29. Mai 2002 (NZM 2002, 618 = WuM 2002, 387 = KG-Report 2002, 210 = Grundeigentum 2002, 805) dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Hingegen gilt das nicht für das Abweichen von der Rechtsansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts in der Entscheidung (NJW-RR 1987, 78), die das vorlegende Gericht in seinem Vorlagebeschluß weiter anführt.

  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01

    Rechte des durch Vormerkung gesicherten künftigen Erwerber von Wohnungseigentum

    Unabhängig hiervon ist der Eigentümer, der zugleich Verwalter ist, jedenfalls bei der isolierten Beschlussfassung über die Verwalterabberufung nicht ausgeschlossen (BayObLG NJW-RR 1987, 78 f.; Palandt/Bassenge § 25 Rn. 16).
  • KG, 29.05.2002 - 24 W 66/02

    Stimmrecht des Wohnungseigentümers bei seiner Abberufung als Verwalter

    Das Landgericht verweist in der angefochtenen Entscheidung auf die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW-RR 1987, 78) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NZM 1999, 285 = ZMR 1999, 60 = WuM 1999, 59 = FGPrax 1999, 10).

    Im Sinne eines Stimmrechts des Wohnungseigentümers, der zugleich Verwalter ist, bei der Entscheidung über seine ordentliche Abwahl hat sich weithin das Schrifttum geäußert (Seuss, Anm. zu BayObLG WE 1987, 45 = NJW-RR 1987, 78; Weitnauer/Lüke, WEG 8. Aufl., § 25 Rdn. 21; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl., § 26 Rdn. 150; Staudinger/Bub WEG § 26 Rdn. 424 a).

  • BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01

    Wechsel der Besetzung des Beschwerdegerichts in Wohnungseigentumssachen -

    Allerdings war der Antragsgegner zu 1 bei der Beschlussfassung über die Entlastung des Verwalters (TOP 2), über die in einem Akt entschiedene Bestellung zum Verwalter und Festsetzung der Vergütung (TOP 4) sowie über die Festsetzung der Entlohnung für hausmeisterliche Tätigkeit (TOP 6. VII) nach § 25 Abs. 5 WEG nicht stimmberechtigt (BayObLG NJW-RR 1987, 595/596; 1987, 78/79; OLG Düsseldorf ZWE 2001, 557; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle § 25 Rn. 108 und Rn. 104).
  • OLG Jena, 08.01.2001 - 6 W 653/00

    Wohnungseigentümerbeschluss, Verwalterabberufung

    Der Senat schließt sich insoweit mit dem Landgericht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Lehre an, dass der Verwalter an der Beschlussfassung betreffend seine Abberufung aus wichtigem Grund jedenfalls dann gemäß § 25 Abs. 5 WEG nicht teilnehmen darf, wenn mit der Abberufung zugleich die fristlose Kündigung des Verwaltervertrages verbunden wird (vgl. BayObLG, NJW-RR 1987, 78, 79; Bub, in: Bub (u.a.), WEG, § 26 Rn. 423 jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 21.04.1998 - 2Z BR 36/98

    Erteilung einer Untervollmacht durch einen für eine Eigentümerversammlung

    a) Es kann dahinstehen, ob der Verwalter, der selbst Wohnungseigentümer ist, von der Beschlußfassung ausgeschlossen ist, wenn in einem einheitlichen Vorgang über seine wohnungseigentumsrechtliche Bestellung und zugleich über die Bedingungen des mit ihm zu schließenden Verwaltervertrags abgestimmt wird (s. dazu BayObLG NJW-RR 1987, 78 f., aber auch Bärmann/Merle WEG 7. Aufl. § 25 Rn. 105).
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