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   BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 18/87   

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BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 18/87 (https://dejure.org/1987,1958)
BayObLG, Entscheidung vom 05.03.1987 - BReg. 2 Z 18/87 (https://dejure.org/1987,1958)
BayObLG, Entscheidung vom 05. März 1987 - BReg. 2 Z 18/87 (https://dejure.org/1987,1958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Substanziierung eines Eintragungshindernisses bzgl. einer Grundschuld; Auslegung einer in einer Kaufvertragsurkunde erteilten Vollmacht für die Belastung eines Grundstücks mit Grundpfandrechten; Voraussetzungen der Genehmigungsbedürftigkeit der Eintragung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 792
  • Rpfleger 1987, 357
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 11.07.1986 - BReg. 2 Z 15/86

    Zum Umfang einer Treuhändervollmacht

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 18/87
    In diesem Fall hat das Grundbuchamt den Umfang der auf Bevollmächtigung beruhenden Vertretungsmacht selbständig zu prüfen (BayObLGZ 1954, 225/231; BayObLG MittBayNot 1986, 243; OLG Köln Rpfleger 1984, 182/183; Horber/Demharter GBO 17.Aufl. § 19 RdNr.16a; Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 8.Aufl. RdNr. 3579).

    b) Bei der Auslegung von Grundbucherklärungen ist auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG aaO m.Nachw.; BayObLG MittBayNot 1986, 243).

  • OLG Köln, 14.12.1983 - 2 Wx 33/83

    Nachweis der Vollmacht

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 18/87
    In diesem Fall hat das Grundbuchamt den Umfang der auf Bevollmächtigung beruhenden Vertretungsmacht selbständig zu prüfen (BayObLGZ 1954, 225/231; BayObLG MittBayNot 1986, 243; OLG Köln Rpfleger 1984, 182/183; Horber/Demharter GBO 17.Aufl. § 19 RdNr.16a; Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 8.Aufl. RdNr. 3579).
  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 18/87
    Ein solcher Rechtsfehler liegt u. a. dann vor, wenn der Tatrichter nicht alle für die Auslegung in Betracht kommenden Gesichtspunkte gewürdigt hat (BayObLGZ 1984, 122/124 m. Nachw.; zuletzt Senatsbeschluß vom 27.11.1986 BReg. 2 Z 127/86).
  • BayObLG, 28.06.1984 - BReg. 2 Z 43/84

    Zum Nachweis des Bedingungseintritts im Grundbuchverfahren

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 18/87
    Bei Zweifeln über den Umfang der Vertretungsmacht ist zunächst die Bevollmächtigung ebenso wie alle anderen Grundbucherklärungen auch auszulegen (vgl. BayObLGZ 1984, 155/157, 158 m.Nachw.).
  • BGH, 21.04.2016 - V ZB 13/15

    Grundbucheintragung einer Grundschuld: Prüfungsumfang des Grundbuchrechtspflegers

    Danach hat das Grundbuchamt selbständig zu prüfen, ob die namens der Verkäuferin gemäß § 19 GBO erklärte Eintragungsbewilligung von der Vollmacht der Käufer gedeckt ist (vgl. BayObLG, NJW-RR 1987, 792 f.).
  • BayObLG, 17.09.1987 - BReg. 2 Z 96/87

    Auslegung einer Auflassungsvollmacht

    zu 1) gehandelt und dieser die Auflassung bisher nicht genehmigt hat, muß das GBA unabhängig vom Notar die Erteilung der Vollmachtund den Umfang der Vertretungsmacht (§§ 164 Abs. 1; 167 Abs. 1 BGB) als Eintragungsvoraussetzung selbständig prüfen ( BayObLGZ 1954, 225, 231; BayObLG MittBayNot 1985, 20 ; MittBayNot 1987, 140 ; OLG Köln DNotZ 1984, 569, 571 = MittRhNotK 1984, 79, 80; Horber/ Demharter, 17. Aufl., § 19 GBO , Anm.16a und § 20 GBO , Anm. 8a; Haegele, GBR, Rd.-Nr. 3579).

    Dabei ist auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt ( BayObLGZ 1984, 155, 157, 158 m. N.; BayObLG MittBayNot 1986, 243 ; MittBayNot 1987, 140 ).

    Ein solcher Rechtsfehler liegt vor, wenn der Tatrichter bei der Auslegung gegen den klaren Sinn der Urkunde, gegen gesetzliche Auslegungsregeln oder allgemein anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Denkgesetze verstoßen oder wenn er nicht alle in Betracht kommenden wesentlichen Gesichtspunkte gewürdigt hat (st. Rspr., z. B. BayObLG, DNotZ 1984, 563, 568 m. N.; BayObLG MittBayNot 1987, 140; Horber/Demharter, § 78 GBO , Anm. 4b).

  • BayObLG, 30.06.1989 - BReg. 2 Z 47/89

    Nachträgliche Begründung von Sondernutzungsrechten

    Bestehen Zweifel an dem in Anspruch genommenen Vollmachtsumfang, so ist, wenn der behauptete Vollmachtsumfang nicht in grundbuchmäßiger Form (vgl. § 29 GBO ) nachgewiesen ist, nur von dem geringeren Umfang auszugehen (BayObLG NJW-RR 1987, 792 f.).

    Leidet die Auslegung des LG an einem solchen Fehler, so kann das Rechtsbeschwerdegericht die Erklärung anstelle der Tatsacheninstanzen selbst auslegen (BayObLG MittBayNot 1987, 140).

  • OLG Hamm, 26.08.2016 - 15 W 318/16

    Umfang einer Belastungsvollmacht

    Hiermit ist dem o.g. Sicherungsinteresse des Verkäufers ebenso Rechnung getragen, wie mit einer rein betragsmäßigen Beschränkung, die angesichts der üblichen Vereinbarung von Zinsen und Nebenleistungen für die Grundpfandrechte ohnehin weitgehend praxisuntauglich wäre oder dem Schutzinteresse des Verkäufers nicht genügen würde (allg. zu dieser Problematik BayObLG NJW-RR 1987, 792; Senat NJW-RR 2011, 1652).
  • OLG Hamm, 10.05.2011 - 15 Wx 536/10

    Amtswiderspruch bei fehlender Zustimmung

    Damit liegt hier eine grundlegend andere Sachverhaltsgestaltung als diejenige vor, die dem BayObLG (NJW-RR 1987, 792) Anlass zu der Auslegung gegeben hat, dass eine von einem als Eigentümer noch eingetragenen Grundstücksverkäufer erklärte Belastungsvollmacht auch ohne ausdrückliche Erwähnung übliche Zinsen des einer Bank bestellten Grundpfandrechts mit umfasst.
  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 129/96

    Umdeutung einer Löschungserleichterungsklausel

    (1) Bei der Löschungsvollmacht handelt es sich wie bei der Löschungsbewilligung um eine Grundbucherklärung (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 792 f.; Demharter GBO 21. Aufl. § 78 Rn. 15).
  • OLG Hamm, 19.05.2011 - 15 Wx 536/10

    Auslegung der Bewilligung einer Grundschuld hinsichtlich eines Erbbaurechts

    Damit liegt hier eine grundlegend andere Sachverhaltsgestaltung als diejenige vor, die dem BayObLG (NJW-RR 1987, 792 ) Anlass zu der Auslegung gegeben hat, dass eine von einem als Eigentümer noch eingetragenen Grundstücksverkäufer erklärte Belastungsvollmacht auch ohne ausdrückliche Erwähnung übliche Zinsen des einer Bank bestellten Grundpfandrechts mit umfasst.
  • OLG München, 22.05.2015 - 34 Wx 436/14
    Auch Bewilligungen sind daher der Auslegung grundsätzlich fähig (BGHZ 90, 323/327; BayObLG MittbayNot 1987, 140; BayObLGZ 1974, 112/114 f.).
  • OLG Naumburg, 11.11.1997 - 10 Wx 40/97

    Löschung eines Amtswiderspruchs in einem Grundbuch ; Behördeneigenschaft eines

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  • BayObLG, 11.10.2004 - 2Z BR 149/04

    Vollmachten im Grundbuchverfahren

    Führt die Auslegung einer Vollmacht zu keinem eindeutigen Ergebnis, gilt der Grundsatz, dass der geringere Umfang der Vollmacht anzunehmen ist, wenn sich der größere nicht nachweisen lässt (BayObLG NJW-RR 1987, 792 und 1998, 737 jeweils m.w.N.; Demharter § 19 Rn. 75).
  • OLG Hamm, 30.03.1998 - 15 W 106/98

    Erlaß einer Zwischenverfügung anstelle einer Antragszurückweisung

  • LG Oldenburg, 15.10.2002 - 17 T 995/02

    Keine Geltung der Verkaufsvollmacht für Finanzierungsgrundschuld

  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 31/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Fremdenverkehrsdienstbarkeit

  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 2 Z 105/88

    Auslegung einer Vollmacht im Rahmen eines Bauherrenmodells

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