Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 21.05.1987

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.01.1988 - 9 U 120/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8146
OLG Hamm, 15.01.1988 - 9 U 120/87 (https://dejure.org/1988,8146)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.01.1988 - 9 U 120/87 (https://dejure.org/1988,8146)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 1988 - 9 U 120/87 (https://dejure.org/1988,8146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung einer bürgerlichen Rechtsstreitigkeit aus unerlaubter Handlung durch Anspruch auf Widerruf kränkender Behauptungen; Vorliegen eines Zusammenhangs zwischen kränkenden Behauptungen und Arbeitsverhältnis bei Begehung der unerlaubten Handlung nach Beendigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1022
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 06.10.2003 - 29 W 2155/03

    Rechtsweg für eine Unterlassungsklage wegen Wettbewerbsverstößen zu Lasten des

    Er macht geltend, die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des OLG Hamm in NJW-RR 1988, 1022 sei mit dem Streitfall nicht vergleichbar.

    Die vorstehenden Ausführungen stehen nicht im Widerspruch zum Urteil des OLG Hamm vom 15.01.1988 - 9 U 120/87 = NJW-RR 1988, 1022.

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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 21.05.1987 - 2/3 O 72/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3780
LG Frankfurt/Main, 21.05.1987 - 2/3 O 72/87 (https://dejure.org/1987,3780)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.05.1987 - 2/3 O 72/87 (https://dejure.org/1987,3780)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Mai 1987 - 2/3 O 72/87 (https://dejure.org/1987,3780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1022
  • afp 1987, 723
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 59/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Rundfunkfreiheit des Senders

    Diese Auffassung entspricht auch der sonstigen fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur, die ein solches Entwertungsverbot entweder aus dem Gebot der "Waffengleichheit" oder dem zivilrechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben folgern (vgl. OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2006, 256 ff; OLG Dresden, AfP 2001, 523; Brandenburgisches OLG, NJW-RR 2000, 832 f.; OLG München, NJW-RR 1999, 965 f.; OLG Hamburg, AfP 1971, 91 f.; OLG Frankfurt, NJW 1965, 2163 f.; LG Frankfurt, NJW-RR 1988, 1022 f.; Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch, 3. Aufl. 1998, S. 198 f.; 456; Soehring, Presserecht, 3. Aufl. 2000, S. 608, 611; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, S. 744 f.; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, S. 449).

    Eine Entwertung der Gegendarstellung durch redaktionelle Anmerkungen wird demnach vor allem bei wertenden Stellungnahmen, etwa hämischen Kommentaren oder sonst herabsetzenden Pauschalurteilen (die Gegendarstellung sei "irreführend" oder "frei erfunden", vgl. etwa OLG Hamburg, AfP 1971, 91 f; LG Frankfurt, NJW-RR 1988, 1022 f.; Soehring, a. a. O., S. 608; Wenzel, a. a. O., S. 745; Prinz/Peters, a. a. O., S. 449 f.) angenommen.

  • VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 82/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Meinungsfreiheit durch

    Hierbei begegnet der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts, dass (auch ohne gesetzliche Glossierungsbeschränkung) bei "Entwertung" der Gegendarstellung durch Inhalt oder Form einer redaktionellen Anmerkung der entsprechende Anspruch noch nicht erfüllt sei, sondern die Gegendarstellung erneut - und zwar ohne den unzulässigen Zusatz - auszustrahlen sei, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken... Eine Entwertung der Gegendarstellung durch redaktionelle Anmerkungen wird demnach vor allem bei wertenden Stellungnahmen, etwa hämischen Kommentaren oder sonst herabsetzenden Pauschalurteilen (die Gegendarstellung sei "irreführend" oder "frei erfunden", vgl. etwa OLG Hamburg, AfP 1971, 91 f; LG Frankfurt, NJW-RR 1988, 1022 f.; Soehring, a. a. O., S. 608; Wenzel, a. a. O., S. 745; Prinz/Peters, a. a. O., S. 449 f.) angenommen.
  • OLG Brandenburg, 15.12.1999 - 8 W 577/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Erzwingung

    Ist der Gegendarstellungsverpflichtete dem Urteilsgebot im Falle einer unzulässigen Glossierung nicht ordnungsgemäß nachgekommen, steht dem Gläubiger ein Anspruch darauf zu, daß die Gegendarstellung erneut veröffentlicht wird; diesen Anspruch kann er im Wege des Erzwingungsverfahrens gemäß § 888 ZPO durchsetzen (vgl. Soehring, a.a.O.; Landgericht Frankfurt/Main, NJW-RR 1988, 1022).
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