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   OLG Celle, 15.06.1988 - 9 U 165/87   

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https://dejure.org/1988,3885
OLG Celle, 15.06.1988 - 9 U 165/87 (https://dejure.org/1988,3885)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.06.1988 - 9 U 165/87 (https://dejure.org/1988,3885)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Juni 1988 - 9 U 165/87 (https://dejure.org/1988,3885)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Gefährlichkeit einer Unebenheit einer Straße; Verletzung eines Fußgängers durch eine Unebenheit auf der Fahrbahn; Verpflichtung zur Treffung von Sicherungsmaßnahmen für erkennbar widmungswidrigen Verkehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefährlichkeit einer Unebenheit einer Straße; Verletzung eines Fußgängers durch eine Unebenheit auf der Fahrbahn; Verpflichtung zur Treffung von Sicherungsmaßnahmen für erkennbar widmungswidrigen Verkehr

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 159
  • NZV 1989, 72
  • VersR 1989, 207
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 10.07.2013 - 4 U 26/13

    Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht bei erkennbarer

    Vielmehr bestand vorliegend aufgrund der (nur feststellbaren) geringen Höhendifferenzen, die überdies nicht scharfkantig waren, nicht - wie für die Annahme einer Verkehrssicherungspflichtverletzung erforderlich (vgl. nur BGH NJW 2006, 610 Tz. 10 m.w.N.) - die naheliegende Möglichkeit, dass Radfahrer durch Unfälle an der besagten Stelle, wie sie der Kläger bedauerlicherweise dennoch erlitten hat, zu Schaden kommen, zumal zu berücksichtigen ist, dass sich die beanstandete Stelle etwa in der Mitte der Straße befand und mithin außerhalb des Bereichs, den Radfahrer gewöhnlich (infolge des Rechtsfahrgebots, § 2 Abs. 2 StVO) benutzen (vgl. OLG Celle, VersR 1989, 207).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz wegen eines unter dem Fahrbahnniveau

    Dass die Fahrbahn einer Straße neben ihrem eigentlichen Zweck, dem Fahrzeugverkehr zu dienen, selbstverständlich auch von Fußgängern überquert werden darf, zwingt den Verkehrssicherungspflichtigen nicht dazu, das gesamte Straßennetz in einem Zustand zu erhalten, der auch für einen Fußgänger, der die Straße überquert und dabei durch die Rücksicht auf den Autoverkehr abgelenkt ist, völlig gefahrlos ist (OLG Celle, NJW-RR 1989, 159 [juris Rn. 3]; OLG Karlsruhe, VersR 1993, 332; OLG Hamm, VersR 2006, 425 [juris Rn. 6]).
  • OLG Koblenz, 08.02.2012 - 5 U 109/12

    Verkehrssicherungspflicht ggü. unbefugtem Wegenutzer?

    Statt dessen ist mittlerweile weithin anerkannt, dass auch dem unbefugten Wegenutzer der Schutz zuteil wird, den ein berechtigter Nutzer beanspruchen darf (BGH NJW 1966, 1456; OLG Celle VersR 1989, 207; OLG Dresden NJW-RR 2007, 1619; Hager in Staudinger, BGB, 2009, § 823 Rndr.
  • OLG München, 07.03.2012 - 1 U 102/12

    Überqueren der Fahrbahn außerhalb von Fußgängerüberwegen

    Wer eine Straße über den Widmungszweck hinaus benutzt, kann sich nur auf solche Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten berufen, die gegenüber dem zugelassenen Verkehr geboten gewesen wären (vgl. dazu OLG Celle, NJW-RR 1989, 159).
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