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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.08.1988 - 4 W 119/88   

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https://dejure.org/1988,7192
OLG Celle, 17.08.1988 - 4 W 119/88 (https://dejure.org/1988,7192)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.08.1988 - 4 W 119/88 (https://dejure.org/1988,7192)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. August 1988 - 4 W 119/88 (https://dejure.org/1988,7192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 103 GG; § 568 Abs. 2 ZPO; § 96 ZVG
    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Abweichung der Entscheidung des Amtsgerichtes von der Entscheidung des Landgerichtes; Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Abweichung der Entscheidung des Amtsgerichtes von der Entscheidung des Landgerichtes; Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 569
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07

    Versagung des Zuschlags wegen Ablehnung des Rechtspflegers

    aa) Im Ausgangspunkt zutreffend geht das Beschwerdegericht davon aus, dass der Zuschlag nach § 83 Nr. 6 ZVG (vorläufig) nicht erteilt werden darf, wenn der Rechtspfleger zuvor wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden ist (so auch OLG Celle NJW-RR 1989, 569).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Zwar sieht das Gesetz selbst sie nicht vor; sie ist jedoch in Rechtsprechung und Literatur so lange und einhellig anerkannt, daß sie teilweise bereits als gewohnheitsrechtlich gefestigt angesehen wird (vgl. zum Gedanken des Gewohnheitsrechts OLG Celle NJW-RR 1989, 569 [OLG Celle 17.08.1988 - 4 W 119/88]; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 49. Aufl., § 42 Anm. 1 C b sowie im einzelnen Günther, NJW 1986, 281, 289 f. m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 59-VI-17

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Zum einen wird aber vertreten, dass ein Verstoß gegen die Wartepflicht regelmäßig nicht anzunehmen ist, wenn andernfalls wesentliche Nachteile für einen der Beteiligten entstünden (so OLG Celle vom 17.8.1988 NJW-RR 1989, 569).
  • LG Hannover, 02.03.2021 - 6 T 2/21

    Versagung des Zuschlags als Wirkung einer einstweiligen Verfügung

    Hiervon ausgenommen war - wie oben bereits dargelegt - allerdings die Fortsetzung des Zwangsversteigerungstermins am 27.11.2020 als unaufschiebbare Maßnahme (OLG Celle, Beschluss vom 17.08.1988 - 4 W 119/88).
  • OLG Frankfurt, 01.06.1993 - 3 W 19/93

    Weitere sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Richterablehnung durch

    Es ist nämlich als Gewohnheitsrecht allgemein anerkannt, daß der Amtsrichter entgegen der Regelung in § 45 II ZPO ausnahmsweise selbst über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch entscheiden kann, wenn es diesem wegen Rechtsmißbrauchs an der Zulässigkeit fehlt (vgl. BGH NJW 1992, 983, 984; OLG Celle NJW-RR 1989, 569; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O., § 45 Rn. 3; Zöller/Vollkommer a.a.O., § 42 Rn. 6).
  • LG Düsseldorf, 07.12.2006 - 25 T 1137/06

    Fortsetzung eines Zwangsversteigerungsverfahrens trotz eines vermeintlich vor

    Hätte der Beteiligte zu 1) vor Verkündung der Zuschlagsentscheidung ein Ablehnungsgesuch gegen den Rechtspfleger eingebracht, hätte der Rechtspfleger den Zuschlag nicht mehr erteilen dürfen, da es sich insofern im Gegensatz zu der Durchführung des Zwangsversteigerungstermins nicht um eine unaufschiebbare Maßnahme im Sinne von § 47 ZPO handelt (OLG Celle NJW-RR 1989, 569; Hanseatisches OLG in Bremen OLGZ 1992, 485).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.11.1988 - 22 U 222/86   

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https://dejure.org/1988,4556
OLG Frankfurt, 15.11.1988 - 22 U 222/86 (https://dejure.org/1988,4556)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.11.1988 - 22 U 222/86 (https://dejure.org/1988,4556)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. November 1988 - 22 U 222/86 (https://dejure.org/1988,4556)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 569
  • MDR 1989, 168
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Nürnberg, 13.01.2003 - 4 W 66/03

    Zur Entpflichtung des beigeordneten Rechtsanwalts und Beiordnung eines anderen

    Mit seinem rechtlichen Ansatz befindet sich das Landgericht im Einklang mit einigen anderen Gerichten (z.B. OLG Brandenburg, Beschluss vom 8.1.2002, Az. 9 WF 232/00 = FamRZ 2002, 89); OLG Frankfurt MDR 1989, 168; OLG Zweibrücken, JurBüro 1994, 749; OLG-Report 1999, 72) und Teilen der Kommentarliteratur (Zöller-Philippi, aaO., § 121 Rn 34).
  • OLG Köln, 13.03.1992 - 13 W 8/92

    ANWALTSWECHSEL PROZEßKOSTENHILFE NICHT MUTWILLIG

    Das Wahlrecht der Partei bedeutet nach Auffassung des Senats auch, daß ihr kein Anwalt im Wege der Beiordnung aufgezwungen bleiben darf ungeachtet des Umstandes, daß durch die Beiordnung noch kein Vertragsverhältnis zwischen der Partei und dem beigeordneten Anwalt zustande kommt (so auch OLG Koblenz, FamRZ 1986, 375; a.A. OLG Frankfurt MDR 1989, 168, Zöller-Schneider, ZPO, 16. Aufl., Rn. 35 zu § 121).
  • BPatG, 12.03.2001 - 30 W (pat) 83/00
    Der Senat kann in seiner ursprünglichen Besetzung entscheiden, da das Gesuch aus mehreren Gründen unzulässig und überdies rechtsmissbräuchlich ist (vgl hierzu Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl § 72 Rdn 7; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl, § 45 Rdn 4; stdRspr vgl zB OLGR Köln 1993, 250; OLGR Düsseldorf 1993, 93; NJW-RR 1989, 569; FamRZ 2000, 897; OLGR Köln 1999, 262; OLGR Naumburg 1997, 190; sa zB BGH NJW 1995, 1030).
  • OLG Karlsruhe, 22.04.1998 - 2 WF 38/98

    Beschwerde; Beiordnung; Rechtsanwalt

    Diesem Sachverhalt ist jedoch eher die bei der Entpflichtung als Notanwalt gegebene Sachlage und die hier eingeräumte Beschwerdemöglichkeit für den Anwalt nach § 78c Abs. 3 Satz 2 ZPO vergleichbar (vgl. für die hier vertretene Auffassung einer entsprechenden Anwendung des § 78c Abs. 3 ZPO - OLG Frankfurt/M., MDR 1989, 168 Nr. 61; Zöller/Philippi, a.a.O. § 121 Rn. 33).
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