Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 08.02.1990

Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1990 - XI ZR 267/89   

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https://dejure.org/1990,1903
BGH, 24.04.1990 - XI ZR 267/89 (https://dejure.org/1990,1903)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1990 - XI ZR 267/89 (https://dejure.org/1990,1903)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1990 - XI ZR 267/89 (https://dejure.org/1990,1903)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Koppelung zwischen Darlehen und Kapitallebensversicherungsvertrag - Verpflichtung zur vollständigen Einbringung von Eigenmitteln als Abänderung eines Darlehensantrages im Sinne von § 150 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) - Modifizierte Annahme eines Vertragsangebots ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 607
    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsfinanzierung in Allgemeinen Darlehensbedingungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Müssen die Eigenmittel auf ein Konto der finanzierenden Bank eingezahlt werden? (IBR 1990, 452)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1846
  • NJW-RR 1990, 1073 (Ls.)
  • ZIP 1990, 707
  • MDR 1991, 48
  • WM 1990, 965
  • BB 1990, 1092
  • DB 1990, 1276
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.09.1986 - V ZR 72/85

    Formularmäßige Erstreckung der Sicherung und Forderungen aus weiteren Verträgen

    Auszug aus BGH, 24.04.1990 - XI ZR 267/89
    Die Auslegung des Berufungsgerichts unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung, denn das Berufungsgericht stellt entscheidend auf die von der Klägerin verwendeten Allgemeinen Darlehensbedingungen im Hypothekengeschäft und den für eine unbestimmte Vielzahl künftiger Verwendungen bestimmten Formularvertrag ab, der über den Bereich eines Oberlandesgerichtsbezirks hinaus verwendet wird (BGHZ 98, 256, 258 [BGH 19.09.1986 - V ZR 72/85] m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 19. Januar 1990 - V ZR 249/88, WM 1990, 345, 346).
  • BGH, 29.09.1960 - II ZR 25/59

    Freizeichnung bei Versicherungsschutz

    Auszug aus BGH, 24.04.1990 - XI ZR 267/89
    Auszulegen sind die Klauseln nach objektiven Maßstäben unter Berücksichtigung des Willens verständiger und redlicher Vertragspartner unter Abwägung der Interessen der normalerweise an solchen Geschäften beteiligten Kreise (vgl. BGHZ 33, 216, 218, 219; 79, 117, 119 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.05.1983 - VIII ZR 20/82

    Verbindlichkeit eines Kaufvertrages über ein Kfz bei Erhöhung des Kaufpreises in

    Auszug aus BGH, 24.04.1990 - XI ZR 267/89
    Daß der Beklagte sich - zunächst - nicht auf eine Abweichung der Annahmeerklärung vom Darlehensantrag berufen hat, sondern sich wegen der nach seiner Ansicht steuerlich ungünstigen Koppelung des Darlehens mit der Lebensversicherung von dem Darlehensvertrag hat lösen wollen, ist rechtlich ohne Belang (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1983 - VIII ZR 20/82, WM 1983, 680).
  • BGH, 19.01.1990 - V ZR 249/88

    Auslegung einer Zweckerklärung

    Auszug aus BGH, 24.04.1990 - XI ZR 267/89
    Die Auslegung des Berufungsgerichts unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung, denn das Berufungsgericht stellt entscheidend auf die von der Klägerin verwendeten Allgemeinen Darlehensbedingungen im Hypothekengeschäft und den für eine unbestimmte Vielzahl künftiger Verwendungen bestimmten Formularvertrag ab, der über den Bereich eines Oberlandesgerichtsbezirks hinaus verwendet wird (BGHZ 98, 256, 258 [BGH 19.09.1986 - V ZR 72/85] m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 19. Januar 1990 - V ZR 249/88, WM 1990, 345, 346).
  • BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 295/79

    Formularmäßige Vereinbarung eines Nachbesserungsrechts

    Auszug aus BGH, 24.04.1990 - XI ZR 267/89
    Auszulegen sind die Klauseln nach objektiven Maßstäben unter Berücksichtigung des Willens verständiger und redlicher Vertragspartner unter Abwägung der Interessen der normalerweise an solchen Geschäften beteiligten Kreise (vgl. BGHZ 33, 216, 218, 219; 79, 117, 119 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.12.2000 - XI ZR 72/00

    Begriff des Eigenkapitalnachweises in Baukreditbedingungen

    Ersteres ist aber - wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24. April 1990 (XI ZR 267/89, WM 1990, 965, 966) zum Ausdruck gebracht hat - keineswegs üblich, so daß sich schon deshalb aus dem Fehlen einer entsprechenden Sondervereinbarung nichts herleiten läßt.
  • OLG Köln, 11.11.1992 - 2 U 61/92

    Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens zur Förderung eines Wohnungsbaus; Fristlose

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.02.1990 - 6 U 151/89   

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https://dejure.org/1990,6405
OLG Düsseldorf, 08.02.1990 - 6 U 151/89 (https://dejure.org/1990,6405)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.1990 - 6 U 151/89 (https://dejure.org/1990,6405)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 1990 - 6 U 151/89 (https://dejure.org/1990,6405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1073
  • BB 1990, 1016
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 296/89

    Rechtsfolgen der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages wegen Zahlungsverzugs;

    Diese Pflicht zur bestmöglichen Verwertung erfüllt der Leasinggeber nicht ausnahmslos schon durch die Veräußerung an einen Händler zu dessen Einkaufspreis (a.A. OLG Karlsruhe IuR 1987, 188 und - für die Verwertung von Sicherungseigentum - OLG Düsseldorf WM 1990, 1062 [OLG Düsseldorf 08.02.1990 - 6 U 151/89]).
  • OLG Saarbrücken, 06.08.2002 - 4 U 536/01

    Zur Haftung des Rechtsanwalts wegen fehlerhafter Prozessführung

    Der Sicherungsnehmer hat insbesondere das Sicherungsgut möglichst wirtschaftlich zu verwerten, um dem Sicherungsgeber eine möglichst vollständige Befreiung von seiner Verbindlichkeit sowie ggf. einen Verwertungsüberschuss zu verschaffen (vgl. BGH, WM 1956, 1091 (1092); WM 1962, 673 (674); NJW-RR 1987, 1291 (1292); NJW 1997, 1063 (1064); OLG Düsseldorf, BB 1990, 1016 (1017); Palandt-Bassenge, aaO., § 903 BGB, Rdnr. 17).
  • KG, 21.12.2001 - 4 U 6287/00

    Zur unangemessenen Benachteiligung eines Darlehnsnehmers bei der Verwertung von

    Die Klägerin hat gegen die ihr obliegenden Pflichten verstoßen, als Sicherungsnehmer das Sicherungsgut bestmöglich zu verwerten (vgl. BGH NJW 2000, 352, OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, 1073 jeweils m.w.N.), als sie den PKW zum Händlereinkaufswert netto abgegeben hat.
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