Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.11.1989

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.12.1989 - 32 U 223/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3880
OLG Hamm, 04.12.1989 - 32 U 223/88 (https://dejure.org/1989,3880)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.1989 - 32 U 223/88 (https://dejure.org/1989,3880)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 1989 - 32 U 223/88 (https://dejure.org/1989,3880)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 315
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 23.04.1986 - 17 U 155/84

    Handelsbrauch; Vollkaufleuten; Kenntnis des Brauchs; Reisebüro;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.1989 - 32 U 223/88
    Es handelt sich damit um einen in der Reisebranche verbreiteten typischen Hotelreservierungsvertrag (BGH NJW 1977, 385 ff; OLG Frankfurt NJW-RR 86, 911 ff; Bartl, Der Hotelreservierungsvertrag, Transportrecht 1982, 57 ff).
  • BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 21/75

    Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei Stornierung von Hotelzimmern;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.1989 - 32 U 223/88
    Es handelt sich damit um einen in der Reisebranche verbreiteten typischen Hotelreservierungsvertrag (BGH NJW 1977, 385 ff; OLG Frankfurt NJW-RR 86, 911 ff; Bartl, Der Hotelreservierungsvertrag, Transportrecht 1982, 57 ff).
  • OLG Köln, 18.10.1991 - 19 U 79/91

    Anspruch auf Begleichung des Mietpreises für mehrere Hotelzimmer; Befristung

    Die auf die Entscheidung des OLG Hamm (NJW-RR 1990, 315, 316) gestützte Ansicht der Beklagten, es handele sich nur um einen Vorvertrag, teilt der Senat nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.11.1989 - 17 U 27/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2619
OLG Hamm, 20.11.1989 - 17 U 27/89 (https://dejure.org/1989,2619)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.1989 - 17 U 27/89 (https://dejure.org/1989,2619)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 1989 - 17 U 27/89 (https://dejure.org/1989,2619)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verjähren Werklohnansprüche für Dachdeckerarbeiten an einem Wohn- und Geschäftshaus? (IBR 1990, 219)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 315
  • MDR 1990, 336
  • BB 1990, 517
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 16.03.2000 - VII ZR 324/99

    Beginn der Verjährung bei Bauleistungen für die Praxis eines Heilpraktikers

    Der Senat hat allerdings in einer früheren Entscheidung die Auffassung vertreten, wenn ein Bauwerk Wohn- und Gewerbezwecken diene, sei für die Verjährungsfrist entscheidend darauf abzustellen, ob das Haus ganz überwiegend gewerblichen Zwecken dienen solle (Urteil vom 4. April 1966 - VII ZR 67/64 = Schäfer-Finnern, Z 2.331 - Bl. 43 f; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1990, 315).

    Ebensowenig ist es entgegen der Auffassung des OLG Hamm (NJW-RR 1990, 315) geboten, wegen der Unteilbarkeit der geschuldeten Werkleistung eine zwingend einheitliche Verjährungsfrist der Werklohnforderungen anzunehmen.

  • OLG Jena, 29.03.2000 - 2 U 1102/99
    Auch die Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 20.11.1989 NJW-RR 1990, 315) behandelt einen Sonderfall.
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