Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 02.12.1988

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.04.1990 - 26 U 171/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4202
OLG Hamm, 24.04.1990 - 26 U 171/89 (https://dejure.org/1990,4202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.04.1990 - 26 U 171/89 (https://dejure.org/1990,4202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. April 1990 - 26 U 171/89 (https://dejure.org/1990,4202)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Undichtes Flachdach: Mangelfolgeschäden (IBR 1990, 591)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 981
  • MDR 1990, 820
  • ZfBR 1991, 28
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 05.03.2008 - 13 U 234/06
    Das Gericht sieht sich in seiner Bewertung bestätigt durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 25. Juni 1991 (abgedruckt in NJW 1991 Seite 2418 - Einbruchdiebstahl infolge mangelhafter Überwachungsanlage) und vom 8. Dezember 1992 (abgedruckt in NJW 1993 Seite 923 - Flugzeugnotlandung durch fehlerhaften Einbau eines Tankanzeigegeräts) sowie durch das Urteil des OLG Hamm vom 24.04.1990 (NJW-RR 1990 Seite 981 - Durchfeuchtungen bei nicht ordnungsgemäß verlegtem Flachdach).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.12.1988 - 2 U 177/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5763
OLG Koblenz, 02.12.1988 - 2 U 177/86 (https://dejure.org/1988,5763)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.12.1988 - 2 U 177/86 (https://dejure.org/1988,5763)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Dezember 1988 - 2 U 177/86 (https://dejure.org/1988,5763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattungsverpflichtung des Auftragnehmers ; Ausführung von Installationsarbeiten entgegen den anerkannten handwerklichen Regeln ; Kenntnis des Mangels einer Werkleistung bei der Abnahme ; Zuerkennung eines Vorschußanspruches bei Bauverträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Erledigung einer Vorschußklage durch Mängelbeseitigung (IBR 1990, 603)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 981
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.1969 - VIII ZR 196/67

    Aufschiebung d. Erfüllungspflicht d. Verkäufers bis zur Zahlung

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.12.1988 - 2 U 177/86
    Dazu gehört das positive Wissen des Auftraggebers, für das der Auftragnehmer vollen Beweis zu erbringen hat, durch welchen Fehler der Wert oder die vertragsgemäße Tauglichkeit des Werkes aufgehoben oder gemindert wird, denn nur dann kennt er den Fehler in der sich aus § 633 BGB ergebenden Bedeutung (vgl. BGH NJW 1970, 385 [BGH 22.10.1969 - VIII ZR 196/67] ).
  • BGH, 02.03.1967 - VII ZR 215/64

    Rechte des Bauherrn nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.12.1988 - 2 U 177/86
    Damit soll dem berechtigten Interesse des Auftraggebers entsprochen werden, ohne Einsatz eigener Mittel die Mängel beheben zu lassen (vgl. BGH NJW 1967, 1366, 1367 [BGH 02.03.1967 - VII ZR 215/64] mit Anm. Von Wussow).
  • OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01

    Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen

    Vor dem Hintergrund des hiernach gegebenen Mängelbeseitigungsanspruches ist die Widerklägerin - nachdem die Klägerin ihrer Aufforderung zur Nachbesserung nicht in angemessener Frist nachgekommen ist und sich damit in Verzug befindet -berechtigt, diese Mängel auf Kosten der Klägerin beseitigen zu lassen; zugleich kann sie von der nachbesserungspflichtigen Klägerin einen die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten deckenden Vorschuss verlangen (vgl. BGH BauR 1998, 620/623; BauR 1993, 96; NJW 1990, 1475; OLG Koblenz NJW-RR 1990, 981).
  • OLG Naumburg, 06.11.2001 - 9 U 166/01

    Voraussetzungen für Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Der Folge der Abweisung einer im Übrigen zulässigen und begründeten Klage konnte der Kläger nur dadurch entgehen, indem er hinsichtlich der Vorauszahlungen für das Jahr 2000 den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärte (OLG Koblenz NJW-RR 1990, 981, 982 für den vergleichbaren Fall einer Vorschussklage nach Abschluss der Mängelbeseitigungsarbeiten).
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