Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 14.08.1989

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.12.1989 - 11 UF 321/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1994
OLG Koblenz, 19.12.1989 - 11 UF 321/89 (https://dejure.org/1989,1994)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.12.1989 - 11 UF 321/89 (https://dejure.org/1989,1994)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Dezember 1989 - 11 UF 321/89 (https://dejure.org/1989,1994)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1994) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt; Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der Rechtskraft der Scheidung für die Bemessung des Unterhaltsbedarfes; Erhöhung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens durch eine Einkommenssteuerrückerstattung; Erstreckung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1573 § 1574 Abs. 1, Abs. 2 § 1578
    Frage der Angemessenheit der Erwerbstätigkeit einer 50jährigen Ehefrau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 4
  • NJW-RR 1991, 640 (Ls.)
  • FamRZ 1990, 751
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 54/82

    Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf Ausbildungsunterhalt; Angemessenheit

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.1989 - 11 UF 321/89
    Vielmehr ist auch in einem solchen fall eine umfassende Abwägung aller Umstände vorzunehmen (BGH FamRZ 1984, 561 ff. = NJW 1984, 1685 ff.).

    Vielmehr ist auch in einem solchen Fall eine umfassende Abwägung aller Umstände vorzunehmen (vgl. BGH, FamRZ 1984, 561 f. = NJW 1984, 1685 f.).

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.1989 - 11 UF 321/89
    Ein solcher Anspruch nach § 1578 Abs. 3 BGB steht der Antragsgegnerin mit der betragsmäßigen Geltendmachung ab dem 12. September 1989 zu (vgl. BGH, FamRZ 1982, 255, 465 und 887, 890; 1985, 690).
  • BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 311/81

    Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Vorsorgeunterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.1989 - 11 UF 321/89
    Soweit, wie noch auszuführen sein wird, ab dem 12. September 1989 ein Anspruch der Antragsgegnerin auf Vorsorgeunterhalt besteht, errechnet sich der Elementarunterhalt aufgrund der besonders guten wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien nicht zweistufig, sondern nur einstufig (vgl. BGH, FamRZ 1982, 1187 ; 1988, 1145, 1148).
  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 19/84

    Nachforderung von Vorsorgeunterhalt nur im Wege der Abänderungsklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.1989 - 11 UF 321/89
    Ein solcher Anspruch nach § 1578 Abs. 3 BGB steht der Antragsgegnerin mit der betragsmäßigen Geltendmachung ab dem 12. September 1989 zu (vgl. BGH, FamRZ 1982, 255, 465 und 887, 890; 1985, 690).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 68/87

    Umfang des Trennungsunterhaltes nach Scheidung der Ehe - Mitberücksichtigung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.1989 - 11 UF 321/89
    Soweit, wie noch auszuführen sein wird, ab dem 12. September 1989 ein Anspruch der Antragsgegnerin auf Vorsorgeunterhalt besteht, errechnet sich der Elementarunterhalt aufgrund der besonders guten wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien nicht zweistufig, sondern nur einstufig (vgl. BGH, FamRZ 1982, 1187 ; 1988, 1145, 1148).
  • BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 9/85

    Berücksichtigung von Zinsen aus im Zugewinnausgleich erlangten Kapitalbeträgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.1989 - 11 UF 321/89
    Maßgeblich sind auch nur die Einkünfte, die der Antragsteller tatsächlich erzielt hat (vgl. BGH, FamRZ 1986, 437 ).
  • BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 650/80

    Umfang des Unterhaltsbedarfs; Kosten eines Kraftwagens als Bedarfsposten

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.1989 - 11 UF 321/89
    Insoweit ist maßgeblich nicht auf den Zeitpunkt der Trennung, sondern auf denjenigen der Scheidung abzustellen (vgl. BGH, FamRZ 1982, 360 und 576; 1984, 149, 151; 1986, 783, 785; 1988, 930, 931).
  • BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 21/82

    Berücksichtigung einer zwischen Trennung und Scheidung aufgenommenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.1989 - 11 UF 321/89
    Insoweit ist maßgeblich nicht auf den Zeitpunkt der Trennung, sondern auf denjenigen der Scheidung abzustellen (vgl. BGH, FamRZ 1982, 360 und 576; 1984, 149, 151; 1986, 783, 785; 1988, 930, 931).
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 34/85

    Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.1989 - 11 UF 321/89
    Insoweit ist maßgeblich nicht auf den Zeitpunkt der Trennung, sondern auf denjenigen der Scheidung abzustellen (vgl. BGH, FamRZ 1982, 360 und 576; 1984, 149, 151; 1986, 783, 785; 1988, 930, 931).
  • BGH, 11.05.1988 - IVb ZR 42/87

    Änderung der Steuerklasse; Wegfall von Unterhaltsverpflichtungen; Versetzung in

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.1989 - 11 UF 321/89
    Mit dem BGH (vgl. FamRZ 1988, 817 ), dessen Rechtsprechung der Senat weiterhin folgt, ist auch für die Zeit bis einschließlich Juli 1989 nicht die Steuerklasse III, nach welcher der Antragsteller bis zur Trennung der Parteien besteuert worden ist, fortzuschreiben, wie die Antragsgegnerin gemeint hat, sondern es ist vielmehr die tatsächliche Besteuerung des Antragstellers nach der Steuerklasse I zugrundezulegen.
  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 81/86

    Berücksichtigung nach Scheidung eintretender Einkommensminderungen; Bemessung des

  • BGH, 27.04.1988 - IVb ZR 58/87

    Darlegungs- und Beweislast des angeblich nicht leistungsfähigen

  • OLG Hamm, 05.11.1992 - 4 UF 242/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch ; Verbesserung des Berufsstandes der Ehefrau

    Dass die Antragsgegnerin zu Beginn der Ehezeit lediglich eine im Inland allenfalls begrenzt verwertbare Ausbildung und Berufsausbildung in ihrem ursprünglichen Heimatstaat Ungarn erworben hatte, kann vom Antragsteller nicht zur Verneinung seiner Unterhaltspflicht aus § 1573 Abs. 1 BGB herangezogen werden; die vom Beginn der Ehe bis zur Trennung der Ehegatten gegeben gewesenen Lebensverhältnisse der Eheleute führen nach der insoweit grundsätzlich einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum dazu, dass ein Ehegatte nach Auflösung der Ehe regelmäßig nicht auf seinen Ausbildungs- und Berufsstatus am Ehebeginn zurückgeworfen werden kann, wenn er diesen durch die Ehezeit im Sinne einer Statusverbesserung hinter sich gelassen hat (siehe z.B. BGH, NJW 1983, 1483; OLG Koblenz, FamRZ 1990, 751 ; siehe ferner Palandt/Diederichsen, BGB , 51. Aufl. 1992, § 1574 Rdn. 9 m.w.N. Bei Ehen mit kürzerer Ehedauer mag dieser bei länger dauernden Ehen gewichtige Gesichtspunkt unter Umständen geringere Bedeutung haben (siehe in diese Richtung z.B. KG, FamRZ 1984, 899), bei der hier zu beurteilenden, etwa 3 Jahre intakten Ehe der Parteien ist dem Antragsteller die Verweisung der Antragsgegnerin auf ihr berufliches Niveau am Ehebeginn aber zusätzlich dadurch verwehrt, dass die Antragsgegnerin schon vor der Eheschließung in der Zeit des gemeinsamen nichtehelichen Zusammenlebens und dann in den Ehejahren bis 1988 im offensichtlichen und nicht ernsthaft in Abrede zu stellenden Einverständnis der Eheleute den zu höherer beruflicher Qualifizierung notwendigen Schulabschluss der Fachhochschulreife im Inland anstrebte und schließlich erzielte.
  • OLG Hamburg, 18.09.1990 - 12 UF 69/90
    ist lediglich die eigenständige Tätigkeit in einem Unternehmen als Sachbearbeiterin, Buchhalterin oder Vorzimmerdame zuzumuten, nicht aber die Tätigkeit als Verkäuferin oder als Schreibkraft in einem kaufmännischen Betrieb (OLG Hamburg, 2. Senat, FamRZ 1985, 1261; vgl. auch Palandt/Diederichsen, BGB , 49. Aufl., § 1574 Anm. 2 e aa m.w.N. und OLG Koblenz, FamRZ 1990, 751 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.08.1989 - 7 U 205/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3075
OLG Köln, 14.08.1989 - 7 U 205/88 (https://dejure.org/1989,3075)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.08.1989 - 7 U 205/88 (https://dejure.org/1989,3075)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. August 1989 - 7 U 205/88 (https://dejure.org/1989,3075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Abschluss eines Vertrages; Beweislast für den Vertragszeitpunkt bei Rechtsänderung; Beitritt zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vertrag über eine entgeltliche Leistung i.S.d. § 1 Abs. 1 Haustürwiderrufsgesetz (HWiG); Anwendung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1339
  • NJW-RR 1991, 640 (Ls.)
  • ZIP 1989, 1267
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Rottweil, 25.11.1988 - 1 S 103/88
    Auszug aus OLG Köln, 14.08.1989 - 7 U 205/88
    Diese rechtliche und wirtschaftliche Abhängigkeit rechtfertigt nach dem Schutzzweck des Haustürwiderrufsgesetzes seine Anwendung auch auf den Abschluß derartiger Gesellschaftsverträge (ebenso LG Rottweil NJW-RR 1989, 373 f [LG Rottweil 25.11.1988 - 1 S 103/88] ür eine Beteiligung als stiller Gesellschafter).
  • LG Würzburg, 19.05.1988 - 5 S 2725/87
    Auszug aus OLG Köln, 14.08.1989 - 7 U 205/88
    Dementsprechend obliegt es dem Kunden, die sachlichen Voraussetzungen für ein Eingreifen des Haustürwiderrufsgesetzes darzulegen und notfalls zu beweisen (vgl. BT-Drucksache 10/2876, S. 9; LG Würzburg NJW-RR 1988, 1324 [LG Würzburg 19.05.1988 - 5 S 2725/87] ; MünchKomm/Ulmer, § 1 HWiG Rdnr. 50; Goller, GewA 1986, 73, 76; Löwe, BB 1986, 821, 826; Magoulas/Schwarze, JA 1986, 225, 233; Teske, ZIP 1986, 624, 631).
  • BGH, 06.10.1988 - III ZR 94/87

    Begriff der vorhergehenden Bestellung bei Einverständnis mit Hausbesuch

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.1989 - 7 U 205/88
    Mindestens dann, wenn trotz vorausgegangener telefonischer Kontaktaufnahme typischerweise die Gefahr einer Überrumpelung und unsachgemäßen Beeinflussung des Kunden besteht, der das Haustürwiderrufsgesetz entgegentreten will, ist eine wirksame Bestellung zu verneinen (vgl. zu der entsprechenden Regelung in § 55 GewO : BGH NJW 1989, 584, 585 [BGH 06.10.1988 - III ZR 94/87] mit umfassenden Nachweisen zum Neinungsstand; weitergehend jetzt auch OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 494).
  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 251/86

    Begriff und Rechtsfolgen der fehlerhaften Gesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.1989 - 7 U 205/88
    Regelmäßig entsteht auch bei fehlerhaftem, aber vollzogenem Beitritt zu einer fehlerfreien Gesellschaft eine faktische Gesellschaft (BGH NJW 1988, 1321, 1323) [BGH 12.10.1987 - II ZR 251/86] , die lediglich nach § 723 BGB gekündigt werden kann und dann auseinanderzusetzen ist (vgl. Palandt/Thomas, § 705 Anm. 3 d).
  • OLG Frankfurt, 02.12.1988 - 2 U 138/88
    Auszug aus OLG Köln, 14.08.1989 - 7 U 205/88
    Mindestens dann, wenn trotz vorausgegangener telefonischer Kontaktaufnahme typischerweise die Gefahr einer Überrumpelung und unsachgemäßen Beeinflussung des Kunden besteht, der das Haustürwiderrufsgesetz entgegentreten will, ist eine wirksame Bestellung zu verneinen (vgl. zu der entsprechenden Regelung in § 55 GewO : BGH NJW 1989, 584, 585 [BGH 06.10.1988 - III ZR 94/87] mit umfassenden Nachweisen zum Neinungsstand; weitergehend jetzt auch OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 494).
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Die Beteiligung an einer Gesellschaft ist, jedenfalls wenn die Gesellschafterbeiträge um der Gewinnerzielung willen geleistet werden, als ein Vertrag über eine entgeltliche Leistung im Sinne des § 1 HWiG anzusehen und nicht als ein - dem Vereinsbeitritt vergleichbares - organisationsrechtliches Geschäft (Fischer/Machunsky HWiG 2. Aufl. § 1 Rdn. 48; Erman/B.Klingsporn BGB 9. Aufl. § 1 HWiG Rdn. 5 d; OLG Köln ZIP 1989, 1267, 1269).
  • OLG Rostock, 01.03.2001 - 1 U 122/99

    Haustürgeschäfte - Beitritt eines Gesellschafters zu Publikumgesellschaft -

    Unter § 1 Abs. 1 HaustürWG fallen zumindest alle schuldrechtlichen Austauschverträge ohne Rücksicht auf ihren Vertragstyp (OLG Köln, ZIP 1989, 1267, 1269 = NJW-RR 1989, 1339).

    Versteht man den, neben dem Gesellschaftsbeitritt geschlossenen Treuhandvertrag als selbständiges Vertragsverhältnis, findet das Haustürwiderrufsgesetz Anwendung, da dieses nach allgemeiner Meinung auf Geschäftsbesorgungsverträge, wie dem vorliegenden Treuhandvertrag, Anwendung findet (Münchener Kommentar/Ulmer, BGB, 3. Aufl., HaustürWG § 1 Rn. 12; OLG Köln, ZIP 1989, 1267, 1269).

    Fraglich erscheint die Anwendung lediglich insoweit, als der an den Gesellschafter zu zahlende Gewinn nicht im engeren Sinn eine Gegenleistung für die Beiträge des Gesellschafters darstellt, sondern Ausfluss der im Gemeinschaftsverhältnis begründeten Erfolgsbeteiligung ist (OLG Köln, ZIP 1989, 1267, 1269).

    Bei einer solchen Verknüpfung rechtfertigt der Schutzzweck des Haustürwiderrufsgesetzes seine Anwendung auch auf die vorliegende Fallgestaltuung (OLG Köln, ZIP 1989, 1267, 1269; OLG Stuttgart, OLG Report Stuttgart 1999, 430).

    Ausgeschlossen ist die Anwendung der Grundsätze über die faktische Gesellschaft, soweit der rechtlichen Anerkennung gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder bestimmter besonders schutzwürdiger Personen entgegenstehen (Palandt/Sprau, a.a.O., § 705 Rn. 18; OLG Köln, ZIP 1989, 1267, 1269; OLG Stuttgart, OLG-Report 1999, 430, 431).

  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 190/89

    Darlegungs- und Beweislast im Zeitpunkt des Zustandekommens eines Vertrages

    Das Berufungsgericht hat mit seinem in ZIP 1989, 1267 veröffentlichten Urteil die Klage abgewiesen und der Widerklage im wesentlichen stattgegeben.
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 315/95

    Bankdarlehen zur Finanzierung einer Gesellschaftsbeteiligung - Widerruf seiner

    Die Beteiligung an einer Gesellschaft ist, jedenfalls wenn die Gesellschafterbeiträge um der Gewinnerzielung willen geleistet werden, als ein Vertrag über eine entgeltliche Leistung im Sinne des § 1 HWiG anzusehen und nicht als ein - dem Vereinsbeitritt vergleichbares - organisationsrechtliches Geschäft (Fischer/Machunsky HWiG 2. Aufl. § 1 Rdn. 48; Erman/B. Klingsporn BGB 9. Aufl. § 1 HWiG Rdn. 5 d; OLG Köln ZIP 1989, 1267, 1269).
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 278/95

    Voraussetzung für den Abschluss eines Haustürgeschäftes - Zahlungsanspruch des

    Die Beteiligung an einer Gesellschaft ist, jedenfalls wenn die Gesellschafterbeiträge um der Gewinnerzielung willen geleistet werden, als ein Vertrag über eine entgeltliche Leistung im Sinne des § 1 HWiG anzusehen und nicht als ein - dem Vereinsbeitritt vergleichbares - organisationsrechtliches Geschäft (Fischer/Machunsky HWiG 2. Aufl. § 1 Rdn. 48; Erman/B. Klingsporn BGB 9. Aufl. § 1 HWiG Rdn. 5 d; OLG Köln ZIP 1989, 1267, 1269).
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 29/96

    Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsrechts bei Bestimmung zum Vertragsschluss durch

    Die Beteiligung an einer Gesellschaft ist, jedenfalls wenn die Gesellschafterbeiträge um der Gewinnerzielung willen geleistet werden, als ein Vertrag über eine entgeltliche Leistung im Sinne des § 1 HWiG anzusehen und nicht als ein - dem Vereinsbeitritt vergleichbares - organisationsrechtliches Geschäft (Fischer/Machunsky HWiG 2. Aufl. § 1 Rdn. 48; Erman/B. Klingsporn BGB 9. Aufl. § 1 HWiG Rdn. 5 d; OLG Köln ZIP 1989, 1267, 1269).
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 277/95

    Voraussetzungen des Widerrufs eines Vertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz -

    Die Beteiligung an einer Gesellschaft ist, jedenfalls wenn die Gesellschafterbeiträge um der Gewinnerzielung willen geleistet werden, als ein Vertrag über eine entgeltliche Leistung im Sinne des § 1 HWiG anzusehen und nicht als ein - dem Vereinsbeitritt vergleichbares - organisationsrechtliches Geschäft (Fischer/Machunsky HWiG 2. Aufl. § 1 Rdn. 48; Erman/B. Klingsporn BGB 9. Aufl. § 1 HWiG Rdn. 5 d; OLG Köln ZIP 1989, 1267, 1269).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht