Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 04.03.1991 - 2/24 S 172/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 651 j
Gruppenflugreise in Krisengebiet L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 691
- VersR 1992, 327
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 16 U 164/00
Zur Kündigung und Minderung des Reisepreises wegen eines Hurrikans am Urlaubsort
Wohl aber ist die dem Reiseveranstalter zu gewährende Entschädigung zu mindern, soweit die Leistungen mangelhaft waren (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1986, 55), und zwar auch dann, wenn die Nicht- oder Schlechtleistung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist (…vgl. Führich, Reiserecht, 3. Aufl., Rn. 446; LG Frankfurt, NJW-RR 1990, 1017 und NJW-RR 1991, 691). - LG Frankfurt/Main, 21.11.2006 - 24 S 275/05
Kündigung wegen höherer Gewalt / Reisemangel / Minderung / Bewertung des …
Die Kammer ist in ihrer bisherigen Rechtsprechung in Fällen, in denen der Reiseveranstalter die tatsächlich angefallenen Flugkosten nicht substantiiert dargetan hat, davon ausgegangen, dass die erbrachten Flugleistungen für den Regelfall mit pauschal 20 % des Reisepreises zu bewerten sind (vgl. Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main, NJW-RR 1991, 691, 695; Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main, RRa 2001, 76, 76).Es entspricht auch der Rechtsprechung der Kammer, dass bei der Kürzung der Entschädigung wegen Reisemängeln es im Rahmen der Leistungsposition "Unterkunft und Verpflegung" nicht darauf ankommt, dass die Schlechterfüllung auf höherer Gewalt beruht (vgl. Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main, NJW-RR 1991, 691, 695).
- AG Düsseldorf, 29.06.1998 - 29 C 4108/98
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Überbuchung eines Fluges von Istanbul nach …
Darüber hinaus stößt die Beklagte mit der Geltendmachung der fehlenden Passivlegitimation im Rahmen des Prozesses gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, nachdem sie vorprozessual der Klägerin eine Entschädigungszahlung zugesagt hat und somit in dieser das Vertrauen erweckte, sie sei für die Abwicklung des fehlgeschlagenen Luftbeförderungsvertrages zuständig (vgl. LG Frankfurt, NJW-RR 1991, 691, 692).