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   BayObLG, 24.09.1990 - BReg. 1a Z 52/90   

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https://dejure.org/1990,4215
BayObLG, 24.09.1990 - BReg. 1a Z 52/90 (https://dejure.org/1990,4215)
BayObLG, Entscheidung vom 24.09.1990 - BReg. 1a Z 52/90 (https://dejure.org/1990,4215)
BayObLG, Entscheidung vom 24. September 1990 - BReg. 1a Z 52/90 (https://dejure.org/1990,4215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vormundschaftsgericht; Untersuchung; Kind; Sachverständiger; Persönlichkeit; Anordnung; Eltern; Ablehnung; Gefährdung; Geistig; Seelisch; Kindeswohl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 777
  • FamRZ 1991, 214
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 13.05.1987 - BReg. 1 Z 57/86
    Auszug aus BayObLG, 24.09.1990 - BReg. 1a Z 52/90
    Bis zur Aufhebung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt durch das am 1.1.1991 in Kraft tretende Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG vom 26.6.1990 BGBl I S. 1163; Art. 24 Nr. 1 KJHG) ist die Anordnung der Fürsorgeerziehung als subsidiäre Erziehungsmaßnahme (§ 64 Satz 2 JWG) weiterhin zulässig (BayObLGZ 1987, 141/145), auch wenn sie künftig durch Heimerziehung ersetzt wird (Art. 1 § 34 KJHG).

    Daher kommt es für die gemäß § 64 JWG zu treffende Entscheidung nunmehr darauf an, ob der Minderjährige erziehbar und ob die Maßnahme erforderlich ist (BayObLGZ 1987, 141/147).

  • BGH, 18.06.1986 - IVb ZB 105/84

    Erweiterung der auf den Unterhaltsausspruch eines Verbundurteils beschränkten

    Auszug aus BayObLG, 24.09.1990 - BReg. 1a Z 52/90
    Ebenso durfte das Landgericht von einer erneuten Anhörung des Jugendamts (§ 65 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 2 JWG; § 1 ZustV JWG) absehen (vgl. BGH NJW 1987, 1024/1025).
  • OLG Naumburg, 02.10.2007 - 4 UF 123/07

    Umgangsrecht der Großeltern unter Berücksichtigung des Kindeswohls

    Der Senat kann die Ergebnisse der Tatsachenermittlung durch das Familiengericht verwerten und auf eine erneute Anhörung der Beteiligten verzichten (BayObLG, NJW-RR 1991, 777 ff.), zumal im Beschwerdeverfahren keine entscheidungserheblichen neuen Tatsachen vorgetragen sind.
  • BayObLG, 23.08.1995 - 1Z BR 108/95

    Befristete Sorgerechtsbeschränkung und deren gewaltsame Durchsetzung

    Der letzte Anhörungstermin des Vormundschaftsgerichts lag nur rund zwei Monate zurück, das Beschwerdevorbringen enthielt keine neuen Tatsachen, die zu einer Anhörung Anlaß gegeben hätten, und auf einen persönlichen Eindruck der Beschwerdekammer kam es nicht an (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 214, 215).
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