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   OLG Nürnberg, 27.02.1992 - 8 U 2577/91   

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https://dejure.org/1992,3825
OLG Nürnberg, 27.02.1992 - 8 U 2577/91 (https://dejure.org/1992,3825)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.02.1992 - 8 U 2577/91 (https://dejure.org/1992,3825)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Februar 1992 - 8 U 2577/91 (https://dejure.org/1992,3825)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsinteresse; "Arbeitsfähigkeitserklärung" statt Gesundheitsprüfung; Verbindliche Festlegung der vorvertraglichen Berufsfähigkeit; Überraschende Klausel im Versicherungsvertrag

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1
    Ausschluß des Einwands vorvertraglicher Berufsunfähigkeit L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG §§ 3 5; BUZBB § 1 Nr. 1 § 2 Nr. 1; VVG § 5
    Vereinbarung der vorvertraglichen Berufsfähigkeit bei ausschließlicher Aushändigung einer Arbeitsfähigkeitserklärung vor Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 673
  • VersR 1993, 427
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1992 - 8 U 2577/91
    Eine Überraschungsklausel ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, dann gegeben, wenn der Klausel ein Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt innewohnt, indem sie eine Regelung enthält, die von den Erwartungen des Versicherungsnehmers bei Vertragsschluß deutlich abweicht, und mit der dieser den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH NJW 89, 2255; 90, 576; 91, 1287).
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1992 - 8 U 2577/91
    Die darlegungspflichtige Beklagte (vgl. BGH VersR 88, 234) hat auch eine zumutbare Verweisungstätigkeit nicht vorgetragen, § 2 Ziff. 1 BB 20.
  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1992 - 8 U 2577/91
    Zu Regelungen dieser Art steht die obergerichtliche Rechtsprechung einheitlich auf dem Standpunkt, daß es sich insoweit um eine unwiderlegbare Vermutung fortbestehender Berufsunfähigkeit handelt (vgl. BGH RuS 90, 67; VersR 89, 903; OLG Köln RuS 91, 143).
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 234/84

    Auslegung von AGB-Bestimmungen einer Hypothekenbank - Konkludente

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1992 - 8 U 2577/91
    Zudem ist anerkannt, daß im Rahmen von durch AVB inhaltlich bestimmten Verträgen Individualabreden auch stillschweigend getroffen werden können (vgl. BGH NJW 83, 2638; 86, 1807; VersR 88, 282; Lindacher, a.a.O., Rdz. 5 zu § 4 AGBG ).
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 39/89

    Zulässigkeit der Rückwärtsversicherung in der Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1992 - 8 U 2577/91
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß eine Lebensversicherung und die mit ihr verbundene BUZ rechtlich als Einheit anzusehen sind, so daß der Versicherungsschutz in der BUZ zeitlich nicht weiterreichen kann als in der Hauptversicherung (Lebensversicherung; vgl. BGH VersR 84, 632; 90, 729; 91, 986).
  • BGH, 01.06.1989 - X ZR 78/88

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsverlängerung bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1992 - 8 U 2577/91
    Eine Überraschungsklausel ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, dann gegeben, wenn der Klausel ein Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt innewohnt, indem sie eine Regelung enthält, die von den Erwartungen des Versicherungsnehmers bei Vertragsschluß deutlich abweicht, und mit der dieser den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH NJW 89, 2255; 90, 576; 91, 1287).
  • BGH, 20.10.1982 - IVa ZR 48/81

    Verweigerung der Zahlung des Pachtzinses durch den rechtsschutzversicherten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1992 - 8 U 2577/91
    Zwar ist grundsätzlich eine Feststellungsklage gegen den Versicherer zulässig, wenn der Streit nur den Anspruchsgrund betrifft und zu erwarten ist, daß der Versicherer bei Feststellung seiner Leistungspflicht im Urteil zur Leistung fähig und bereit ist (vgl. BGH WM 74, 950; VersR 83, 125; OLG Hamm VersR 80, 1061).
  • BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 220/83

    AGB - Unwirksamkeit - Vertragslücke - Schließung - Ergänzende Auslegung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1992 - 8 U 2577/91
    Die dadurch entstandene Vertragslücke ist entgegen § 6 Abs. 1 AGBG durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen, da das Gesetz selbst keine ergänzende Regelung bereithält und die ersatzlose Streichung der Klausel keine interessengemäße Lösung darstellt (vgl. BGHZ 90, 74; NJW 85, 621; 85, 87).
  • BGH, 22.03.1984 - IX ZR 69/83

    Bewertung von Anrechten aus einer Direktversicherung zur betrieblichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1992 - 8 U 2577/91
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß eine Lebensversicherung und die mit ihr verbundene BUZ rechtlich als Einheit anzusehen sind, so daß der Versicherungsschutz in der BUZ zeitlich nicht weiterreichen kann als in der Hauptversicherung (Lebensversicherung; vgl. BGH VersR 84, 632; 90, 729; 91, 986).
  • BGH, 14.11.1984 - IVa ZR 60/83

    Formularmäßige Herabsetzung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1992 - 8 U 2577/91
    Nach herrschender Meinung sind auch im Versicherungsrecht überraschende Klauseln am Maßstab des § 3 AGBG zu messen (vgl. BGH NJW 85, 971).
  • BGH, 09.12.1987 - IVa ZR 151/86

    Umfang des Deckungsausschlusses für Wärmeschäden

  • BGH, 15.06.1983 - IVa ZR 31/82

    Erstreckung des Krankenversicherungsschutzes auf die Kosten einer Kurbehandlung -

  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 157/90

    Klage eines Versicherungsnehmers auf Zahlung von Rente und auf Beitragsbefreiung

  • OLG Hamm, 05.10.1977 - 20 U 160/75
  • OLG Nürnberg, 28.06.2011 - 8 U 2330/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verzicht auf Gesundheitsprüfung;

    Ohne Relevanz für den vorliegenden Fall sind auch die vom Kläger angeführten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 27.02.1992 (8 U 2577/91, NJW-RR 673) und des Landgerichts Hamburg vom 02.12.1999 (319 O 149/99, VersR 2002, 427).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2020 - 11 W 10/19

    Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag wegen behaupteter Berufsunfähigkeit

    In der faktischen Ausübung des Berufs kann nach allgemeiner obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, insoweit ein starkes Indiz dafür gesehen werden, dass beim Versicherungsnehmer keine Berufsunfähigkeit vorliegt (vgl. OLG Köln, r + s 1987, 296; OLG Nürnberg, NJW-RR 1992, S. 673, beck-online).

    War die tatsächliche Berufsausübung über einen erheblichen Zeitraum hinweg im Wesentlichen vollwertig, so kann dies sogar im Gegensatz zu einer abweichenden ärztlichen Beurteilung stehen (so etwa OLG Nürnberg, NJW-RR 1992, 673, beck-online).

  • OLG Hamm, 18.06.2008 - 20 U 208/07

    Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag wegen unrichtiger

    Wegen der Frage "nach unserer Kenntnis gesund" ist der Streitfall nicht etwa dem Fall gleichzusetzen, über welchen das Oberlandesgericht Nürnberg in dem von der Klägerin bemühten Urteil vom 27.02.1992 (NJW-RR 1992, 673) zu entscheiden hatte.
  • OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Begriff der Berufsunfähigkeit

    Die unveränderte Ausübung des Berufs stellt dabei regelmäßig ein Indiz dafür dar, dass beim Versicherten keine Berufsunfähigkeit vorliegt (Baumann, in: Bruck/Möller, VVG , 9. Aufl., § 172 Rn. 173; vgl. auch OLG Nürnberg, Urteil vom 27. Februar 1992 - 8 U 2577/91, NJW-RR 1992, 673 ; Lücke, in: Prölss/Martin, VVG , 31. Aufl., § 172 Rn. 31).
  • LG Hamburg, 02.12.1999 - 319 O 149/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung für Arbeitnehmer - Vermutung

    Mit OLG Nürnberg (NJW-RR 1992, 673 f.) ist diese Vereinbarung inhaltlich als eine unwiderlegbare Vermutung vorvertraglicher Berufsfähigkeit auszulegen.
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