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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.04.1993 - 7 W 18/93   

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https://dejure.org/1993,4454
OLG Hamm, 29.04.1993 - 7 W 18/93 (https://dejure.org/1993,4454)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.04.1993 - 7 W 18/93 (https://dejure.org/1993,4454)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. April 1993 - 7 W 18/93 (https://dejure.org/1993,4454)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 91a
    Kostentragung nach Erledigung eines Räumungsprozesses aufgrund in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarter Räumung

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 7 O 210/93
  • OLG Hamm, 29.04.1993 - 7 W 18/93

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1279
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG München, 01.09.2004 - 7 U 6152/99

    Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters - Ermittlung des

    Hinsichtlich der Kosten des übereinstimmend für erledigt erklärten Teils der Hauptsache ist im Rahmen einer "reziproken" Anwendung des Grundgedankens des § 93 ZPO zu berücksichtigen, ob die Beklagte dem Kläger Veranlassung zur Klage gegeben hat (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 1454; Zöller-Vollkommer, 23. Aufl., Rn. 25 zu § 91 a ZPO) oder ob der Kläger mutwillig Klage erhoben hat, obgleich zu diesem Zeitpunkt bereits mit hinlänglicher Sicherheit feststand, dass sich der Rechtsstreit vorzeitig erledigt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1993, 1279, 1280).
  • BPatG, 10.02.2003 - 1 Ni 20/01

    Mutwillige Klageerhebung im Patentnichtigkeitsverfahren

    Mutwilligkeit in diesem Sinne ist angenommen worden, wenn bereits bei Erhebung der Klage mit hinreichender Sicherheit feststeht, daß sich der Rechtsstreit vorzeitig erledigen wird, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Klage begründet war (vgl OLG Hamm NJW-RR 1993, 1279).
  • OLG Rostock, 23.12.2004 - 3 W 111/04

    Verfahrensrecht - Kostenverteilung bei vom Kläger verschuldeter Erledigung

    Steht bereits bei Klageerhebung mit hinlänglicher Sicherheit fest, dass sich der Rechtsstreit vorzeitig erledigen werde, so hat der Kläger gem. § 91a ZPO die Kosten zu tragen, ohne dass es darauf ankommt, ob seine Klage bei Klageerhebung begründet gewesen wäre (OLG Hamm NJW-RR 1993, 1279).
  • OLG Bamberg, 02.01.1995 - 2 WF 139/94

    Auferlegung von Kosten bei übereinstimmender Erledigterklärung beider Parteien

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 11.05.2010 - 19 Sch 34/09

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung

    Dann aber kann der Antrag auf Vollstreckbarerklärung nicht als mutwillig angesehen werden (vgl. dazu OLG Hamm NJW-RR 1993, 1279, 1280; Vollkommer in: Zöller a.a.O. § 91a Rn. 25).
  • BPatG, 19.12.2005 - 3 Ni 1/00
    Mutwilligkeit in diesem Sinne ist allenfalls dann anzunehmen, wenn für den Kläger bereits bei Erhebung der Klage mit hinreichender Sicherheit feststeht, dass sich der Rechtsstreit vorzeitig erledigen wird (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1993, 1279) oder wenn eine unter dem Einfluss des Klägers stehende Person in einem anderen Verfahren dasselbe Rechtsschutzziel verfolgt und bei Erhebung der weiteren Klage eine Entscheidung in dem anderen anhängigen Verfahren, die möglicherweise zu der Erledigung des zweiten Rechtsstreits führt, unmittelbar bevorsteht (BPatGE 46, 255).
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Rechtsprechung
   OLG München, 02.11.1992 - 6 W 2424/92   

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https://dejure.org/1992,6116
OLG München, 02.11.1992 - 6 W 2424/92 (https://dejure.org/1992,6116)
OLG München, Entscheidung vom 02.11.1992 - 6 W 2424/92 (https://dejure.org/1992,6116)
OLG München, Entscheidung vom 02. November 1992 - 6 W 2424/92 (https://dejure.org/1992,6116)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1279
  • MDR 1993, 475
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