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   OLG Hamm, 05.06.1992 - 30 U 305/91   

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https://dejure.org/1992,4595
OLG Hamm, 05.06.1992 - 30 U 305/91 (https://dejure.org/1992,4595)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.06.1992 - 30 U 305/91 (https://dejure.org/1992,4595)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juni 1992 - 30 U 305/91 (https://dejure.org/1992,4595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 535 § 542 § 554a
    Außerordentliche Kündigung eines Gewerbemietvertrages wegen zahlreicher Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mietverhältnis auf bestimmte Zeit; Außerordentliche Kündigung; Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses; Rechtsstreitigkeiten zwischen Vertragsparteien

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 16
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Köln, 12.04.2019 - 1 U 82/18

    Kündigung nur durch eingeschriebenen Brief ist unverbindlich

    Solche Umstände vermögen regelmäßig auch in der Gesamtschau die außerordentliche fristlose Kündigung eines im Kündigungszeitpunkt noch immerhin fünf Jahre dauernden Mietverhältnisses zu rechtfertigen (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 5. Juni 1992 - 30 U 305/91, NJW-RR 1993, 16; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 11. Aufl., § 543 Rn. 197).
  • AG Hamburg-Altona, 14.02.2012 - 316 C 275/11

    Anspruch auf Räumung einer Wohnung wegen strafbaren Verhaltens eines Mieters

    Das Vertrauensverhältnis war, entgegen der Ansicht der Klägerin, nicht auf Grund der jahrelangen Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien zerrüttet, da dies der in einem Rechtstaat übliche Weg zur Konfliktlösung ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 5.6.1992, NJW-RR 1993, S. 16, 17; AG Jülich, Urt. v. 25.4.2006, WuM 2006, S. 562, [...]).
  • OLG Celle, 07.10.2008 - 2 U 99/08

    Voraussetzungen einer außerordentlichen unbefristeten Kündigung eines

    Der Senat verkennt zwar nicht, dass allein eine Serie gegenseitiger Prozesse die Annahme einer nachhaltigen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses insbesondere dann nicht rechtfertigt, wenn es sich um ein gewöhnliches gewerbliches Mietverhältnis handelt, bei dem Mieter und Vermieter nicht Räume im gleichen Gebäude nutzen und wenn die fristlose Kündigung bei einer Restlaufzeit von weniger als 2 Jahren erklärt wird (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1993, 16).
  • OLG Zweibrücken, 17.01.2012 - 8 U 63/10

    Gewerberaummietvertrag: Mietminderung wegen bei Vertragsschluss bekannter

    Will man davon ausgehen, dass eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund hier nicht nur wegen eines der in § 3 des Mietvertrages genannten Sachverhalte erfolgen kann, so hat das Erstgericht jedenfalls mit zutreffenden Gründen dargelegt, weshalb die in den Schreiben vom April 2009 "konkret" genannten Gründe eine Kündigung nicht rechtfertigen können (vgl. in diesem Zusammenhang auch OLG Celle ZMR 2009, 192, und OLG Hamm NJW-RR 1993, 16).
  • OLG Köln, 10.11.2023 - 1 U 24/22

    Verletzung der Auskunftsverpflichtung durch den Mieter

    Eine Zerrüttung des gegenseitigen Vertrauensverhältnisses, die die Beendigung eines befristeten Gewerberaummietverhältnisses durch außerordentliche Kündigung rechtfertigt, kann regelmäßig nicht allein daraus gefolgert werden, dass es während der Mietzeit zu zahlreichen - sachlich und geschäftsmäßig geführten - Rechtsstreitigkeiten über verschiedene Themenbereiche nachvollziehbarer Art mit unterschiedlichem Ausgang gekommen war (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 5. Juni 1992 - 30 U 305/91, NJW-RR 1993, 16; Blank in: Schmidt-Futterer, aaO Rn. 197).
  • BGH, 25.04.2003 - LwZR 3/02

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Andienungspflicht in einer

    Die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen ist nämlich der vom Rechtsstaat vorgesehene, übliche Weg zur Konfliktbewältigung; sie führt nicht zur Zerrüttung des gegenseitigen Vertrauensverhältnisses, wenn, wie hier, auf sachlicher Basis gestritten wird (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1993, 16, 17).
  • OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99

    Herausgabeanspruch des Pachtgegenstandes bei zunächst schwebend unwirksamem

    Alleine der Umstand, dass zwischen den Parteien eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten stattgefunden hat, ist für die Feststellung der Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses nicht ausreichend (OLG Hamm, NJW-RR 1993, 16).
  • AG München, 14.09.2011 - 413 C 25938/10

    Wohnraummiete: Fristlose Kündigung bei baulichen Veränderungen durch den Mieter

    Dies gilt selbst dann, wenn zwischen den Mietvertragsparteien eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht geführt werden (OLG Hamm NJW-RR 1993, 16).
  • OLG Rostock, 18.12.2000 - 3 U 124/99

    Vorliegen eines Mietvertrags über die Nutzung eines Grundstückes bei fehlerhafter

    Nach der Rechtsprechung genügte selbst die Führung mehrerer Rechstreitigkeiten aus einem Mietverhältnis für die Annahme einer Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses nicht (OLG Hamm, NJW-RR 1993, 16, 17 [OLG Hamm 05.06.1992 - 30 U 305/91] ).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1994 - 10 U 50/93

    Mängel und Kündigung in der Gaststättenpacht

    Nach den strengen Anforderungen der Rechtsprechung genügt es für eine Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses nicht einmal, daß zwischen Vertragsparteien mehrere Rechtsstreitigkeiten geführt wurden (OLG Hamm, NJW-RR 1993, 16 ff.).
  • AG Schweinfurt, 29.01.2024 - 3 C 1081/23

    Strafanzeige als Kündigungsgrund?

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