Weitere Entscheidung unten: LG Landshut, 22.02.1993

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.03.1993 - 30 REMiet 5/92   

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https://dejure.org/1993,6033
OLG Hamm, 15.03.1993 - 30 REMiet 5/92 (https://dejure.org/1993,6033)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.03.1993 - 30 REMiet 5/92 (https://dejure.org/1993,6033)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. März 1993 - 30 REMiet 5/92 (https://dejure.org/1993,6033)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksame Vorauszahlungsklausel; Aufrechnung gegen eine Mietforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG §§ 9 11 Nr. 2 3; BGB § 387 § 537 § 538 § 551
    Mietrecht; Vorauszahlungsklausel; Aufrechnungsklausel

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 710
  • MDR 1993, 336
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 29.01.2015 - IX ZR 279/13

    Insolvenz einer GmbH & Co. KG: Anspruch des Insolvenzverwalters auf

    Entsprechend schon unter Geltung des früheren Rechts verbreiteter abweichender vertraglicher Übung (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1993, 710 f) sehen §§ 556b, 579 Abs. 2 BGB für Räume und damit auch Geschäftsräume nunmehr eine Fälligkeit zum dritten Werktag des jeweiligen Monats vor (vgl. Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete, 5. Aufl., Kap. 9 Rn. 118).
  • BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94

    Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines

    Nach in Rechtsprechung und Schrifttum einhellig vertretener Auffassung begegnet eine auch formularmäßige Bestimmung in Wohnraummietverträgen, nach der der Mietzins abweichend von § 551 Abs. 1 BGB monatlich im voraus zu zahlen ist, keinen Bedenken (z.B. Palandt/Putzo, BGB, 53. Aufl., Rdnr. 1; MünchKomm-Voelskow, BGB, 2. Aufl., Rdnr. 2; Staudinger/Emmerich, BGB, 12. Aufl., 2. Bearbeitung 1981, Rdnr. 9; Soergel/Kummer, BGB, 11. Aufl., Rdnr. 1; Erman/Jendrek, BGB, 9. Aufl., Rdnr. 2; jeweils zu § 551; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., Kap. III Rdnr. 113; v. Brunn in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., Kap. III Rdnr. 121; Wolf in Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 3. Aufl., § 9 M 56; Hensen in Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 7. Aufl., Anh. zu §§ 9-11, Rdnr. 503; Löwe/von Westphalen/Trinkner, Großkommentar zum AGBG, 2. Aufl., Bd. III Miet-AGB, Rdnr. 7; OLG Hamm, WuM 1993, 176 [OLG Hamm 15.03.1993 - 30 REMiet 5/92] = ZMR 1993, 217; BayObLG aaO.).
  • OLG Köln, 30.10.1997 - 12 U 29/97

    Auslegung der Aufrechnungsverbotsklausel in einem Gewerberaummietvertrag

    Die Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Mieters hinsichtlich der Mietzinszahlung begegnet auch in Kombination mit einer derartigen "Anzeigeklausel" jedenfalls in einem Mietvertrag über Gewerberaum keinen Gültigkeitsbedenken (Abgrenzung zu BGH NJW 1995, 254; Anschluß an OLG Hamm WuM 1993, 176).

    Die Vorleistungsklausel ist aber auch in Kombination mit einer derartigen Anzeigeklausel durch Rechtsentscheid des OLG Hamm WuM 1993, 176 für unbedenklich erklärt worden.

  • BayObLG, 06.05.1993 - REMiet 1/93

    Gültigkeit einer Formularklausel im Mietvertrag

    c) Soweit die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfragen zu bejahen ist, handelt es sich um Frage, die sich aus einem Mietvertragsverhältnis über Wohnraum ergeben (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 15.3.1993, WuM 1993, 176, teilweise abgedruckt auch in MDR 1993, 336).

    Denn die Vorauszahlungsklausel begegnet für sich genommen nach der ganz herrschenden Auffassung, der sich der Senat anschließt, keinen rechtlichen Bedenken (vgl. OLG Hamm, WuM 1993, 176,177; LG München I, WuM 1991, 389,390; Zoller, BB 1992, 1750,1751 m.w.Nachw.; Geldmacher, WuM 1992, 585,586).

    Er schließ sich auch für die ihm vorliegende Klauselkombination der Auffassung des OLG Hamm in der Entscheidung vom 15.3.1993 an, daß in den Fällen, in denen sich die Unangemessenheit einer allgemein üblichen und für sich genommen nicht zu beanstandenden mietvertraglichen Vorauszahlungsklausel erst aus ihrer Kombination mit einer die Aufrechnung mit Gegenforderungen einschränkenden Vertragsklausel ergibt, der Vorauszahlungsklausel der Vorrang zukommt, so daß die darin enthaltene vertragliche Regelung weiterhin gültig bleibt (III.3.c der Entscheidungsgründe, WuM 1993, 176,178).

  • OLG Schleswig, 24.02.1994 - 4 REMiet 3/93

    Räumung einer Mietwohnung nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzuges;

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  • OLG Hamburg, 13.01.1994 - 3 U 242/92

    Unbilligkeit einer Kündigung; Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung;

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  • BGH, 24.11.1993 - VIII ARZ 3/93

    Unzulässigkeit einer Vorlage wegen Entscheidung der vorgelegten Rechtsfrage durch

    Die Frage sei durch den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm vom 15. März 1993 (ZMR 1993, 217 = WuM 1993, 176) auch nicht entschieden, weil die dort zu beurteilende Klauselkombination wesentlich von der hier vorliegenden abweiche.
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 14.04.2010 - 4 C 352/08

    Mietvertrag - Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung

    Eine Aushöhlung des Minderungsrechts vermag das Gericht darin aber gerade nicht festzustellen, vgl. hierzu auch LG Berlin 62. Zivilkammer, Urteil vom 18.12.2000 - 62 S 326/00 und OLH Hamm 30. Zivilsenat, Rechtsentscheid in Mietsachen vom 15.03.1993 - 30 REMiet 5/92.
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Rechtsprechung
   LG Landshut, 22.02.1993 - 74 S 2504/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,19026
LG Landshut, 22.02.1993 - 74 S 2504/92 (https://dejure.org/1993,19026)
LG Landshut, Entscheidung vom 22.02.1993 - 74 S 2504/92 (https://dejure.org/1993,19026)
LG Landshut, Entscheidung vom 22. Februar 1993 - 74 S 2504/92 (https://dejure.org/1993,19026)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 710 (Ls.)
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