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   OLG Koblenz, 14.10.1993 - 5 U 473/92   

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OLG Koblenz, 14.10.1993 - 5 U 473/92 (https://dejure.org/1993,4838)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.10.1993 - 5 U 473/92 (https://dejure.org/1993,4838)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Oktober 1993 - 5 U 473/92 (https://dejure.org/1993,4838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 824
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Bamberg, 19.08.2011 - 6 U 9/11

    Maklervertrag: Provisionsanspruch des Nachweismaklers; Zustandekommen des

    Die erforderliche persönliche Kongruenz wird regelmäßig bei familienrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten (OLG Koblenz NJW-RR 2004, 414; 1994, 824) und sogar beim Erwerb eines Objekts durch eine Lebensgefährtin des Kunden des Maklers (BGH NJW 1991, 490) bejaht.
  • OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02

    Maklergemeinschaftsgeschäft: Provisionsanspruch des einen Maklers bei

    Das OLG Koblenz (NJW-RR 1994, 824) hat Identität in einem Fall bejaht, in dem der Maklervertrag nur mit einem Ehegatten geschlossen, das Grundstück aber dann von beiden Ehegatten gemeinsam erworben worden ist.
  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03

    Kongruenz des Erwerbsgeschäfts u. Auskunftsanspruch Makler

    Denn ein solcher Kauf muss, bedingt durch die eheliche und wirtschaftliche Verbundenheit beider Beklagter, einem Erwerb durch die Beklagte zu 2) gleichgestellt werden (Senat NJW-RR 1994, 824 ; Sprau in Palandt, BGB , 62. Aufl., § 652 Rdnr. 44).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2022 - 4 U 248/20

    Anspruch auf Zahlung von Maklerprovision für den Nachweis eines Grundstücks;

    In den Fällen, in denen - wie hier - einzelvertraglich das Provisionsversprechen für die Nachweis- und Vermittlungstätigkeit abgegeben wird, verdient der Makler die Provision, wenn durch seine Tätigkeit - gleichgültig, ob durch Nachweis oder durch Vermittlung - der Hauptvertrag zustande kommt (vgl. nur: OLG Koblenz, Urteil vom 14.10.1993 - 5 U 473/92).
  • OLG Dresden, 27.09.2000 - 8 U 14/00

    Sittenwidrigkeit; Maklerprovision; Gerichtsstandsvereinbarung

    Indessen ist der Zweck des Maklervertrages in persönlicher Hinsicht dennoch erfüllt, weil zwischen dem Kläger als Auftraggeber und seiner Ehefrau sowie seiner Tochter als Partei des nachgewiesenen Hauptvertrages eine feste Verbindung familienrechtlicher Art besteht (vgl. BGH, NJW 1991, 490; OLG Koblenz, NJW-RR 1994, 824, jeweils zum Hauskauf durch den nicht am Maklervertrag beteiligten Lebensgefährten/Ehegatten).
  • LG Aachen, 13.06.2007 - 42 O 87/06
    Der Makler verdient seine Provision dann bereits, wenn durch seine Tätigkeit, gleichgültig ob durch Nachweis oder durch Vermittlung, der Hauptvertrag zustande kommt (OLG Koblenz NJW-RR 1994, 824; Roth, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2005, § 652 Rn 94).
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.10.1993 - 29 U 4237/93   

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OLG München, 14.10.1993 - 29 U 4237/93 (https://dejure.org/1993,7177)
OLG München, Entscheidung vom 14.10.1993 - 29 U 4237/93 (https://dejure.org/1993,7177)
OLG München, Entscheidung vom 14. Oktober 1993 - 29 U 4237/93 (https://dejure.org/1993,7177)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 7 HKO 3689/93
  • OLG München, 14.10.1993 - 29 U 4237/93

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 824
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