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   OLG Düsseldorf, 22.06.1995 - 6 U 104/94   

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https://dejure.org/1995,3250
OLG Düsseldorf, 22.06.1995 - 6 U 104/94 (https://dejure.org/1995,3250)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.1995 - 6 U 104/94 (https://dejure.org/1995,3250)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 1995 - 6 U 104/94 (https://dejure.org/1995,3250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AktG §§ 93, 108, 111, 116, 246
    Nichtigkeit eines Aufsichtsratsbeschlusses betr. die Ablehnung der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vorstandsvorsitzenden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1371
  • NJW-RR 1997, 896 (Ls.)
  • ZIP 1995, 1183
  • WM 1995, 1666
  • BB 1996, 230
  • DB 1995, 1500
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95

    Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert

    Das Landgericht (Urt. veröffentl. in ZIP 1994, 628) hat der Klage stattgegeben, das Berufungsgericht (Urt. veröffentl. in ZIP 1995, 1183) hat sie abgewiesen.
  • LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 57/06

    Spruchverfahren: Anspruch auf bare Zuzahlung aufgrund der Unangemessenheit eines

    Letztere haben deshalb im Falle ihrer Anrufung die Überprüfung von unternehmerischen Entscheidungen grundsätzlich darauf zu beschränken, ob diese mit Gesetz und ggf. der Unternehmensverfassung in Einklang stehen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1371, Kammerurteil v. 21.12.2007 - 3-05 O 8/07 - m. w. Nachw.).
  • OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10

    Wirksamkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen: Aktienrechtliche Zulässigkeit einer

    Auch ist zu beachten, dass ein berechtigtes Interesse daran bestehen kann, dass die Fehlerhaftigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen nicht von einem zu großen Personenkreis (zeitlich unbeschränkt) geltend gemacht werden kann (BGH Urteil vom 17. Mai 1993 aaO; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1371).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2011 - 21 W 13/11

    Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre und der jährlichen

    Unabhängig davon, dass dem Landgericht darin zuzustimmen ist, dass es sich bei der Einordnung als betriebs- oder nicht betriebsnotwendiges Vermögen grundsätzlich um eine unternehmerische Entscheidung handelt, die nur eingeschränkt einer gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1371), führte die Einordnung als betriebsnotwendige Liquidität ohnehin zu einer Verringerung des Unternehmenswertes, da - wie die sachverständige Prüferin in ihrer ergänzenden Stellungnahme gut nachvollziehbar ausgeführt hat - der entsprechende Betrag vom bislang ermittelten Unternehmenswert abzuziehen wäre und die mit dem Geld in Form von Darlehenszinsen tatsächlich erwirtschafteten, abgezinsten Erträge weitaus geringer waren als die Höhe des nicht betriebsnotwendigen Vermögens.
  • LG Frankfurt/Main, 07.05.2010 - 5 O 283/08

    Beherrschungsvertrag DBV Winterthur Holding AG

    Letztere haben deshalb im Falle ihrer Anrufung die Überprüfung von unternehmerischen Entscheidungen grundsätzlich darauf zu beschränken, ob diese mit Gesetz und ggf. der Unternehmensverfassung in Einklang stehen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1371, Kammerurteil v. 21.12.2007 -- 3-05 0 8/07 - m. w. Nachw.).
  • LG Frankfurt/Main, 18.03.2008 - 5 O 211/07

    Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses der Aktionäre einer Spezialbank

    Letztere haben deshalb im Falle ihrer Anrufung die Überprüfung von unternehmerischen Entscheidungen grundsätzlich darauf zu beschränken, ob diese mit Gesetz und ggf. der Unternehmensverfassung in Einklang stehen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1371 [OLG Düsseldorf 22.06.1995 - 6 U 104/94] m. w. Nachw.).
  • LG Frankfurt/Main, 29.01.2008 - 5 O 274/07

    Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses über einen

    Letztere haben deshalb im Falle ihrer Anrufung die Überprüfung von unternehmerischen Entscheidungen grundsätzlich darauf zu beschränken, ob diese mit Gesetz und ggf. der Unternehmensverfassung in Einklang stehen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1371 m. w. Nachw.).
  • LG Frankfurt/Main, 20.09.2011 - 5 O 74/09

    Squeeze-out DBV-Winterthur Holding AG

    Unabhängig davon, dass dem Landgericht darin zuzustimmen ist, dass es sich bei der Einordnung als betriebs- oder nicht betriebsnotwendiges Vermögen grundsätzlich um eine unternehmerische Entscheidung handelt, die nur eingeschränkt einer gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1371), führte die Einordnung als betriebsnotwendige Liquidität ohnehin zu einer Verringerung des Unternehmenswertes, da -- wie die sachverständige Prüferin in ihrer ergänzenden Stellungnahme gut nachvollziehbar ausgeführt hat - der entsprechende Betrag vom bislang ermittelten Unternehmenswert abzuziehen wäre und die mit dem Geld in Form von Darlehenszinsen tatsächlich erwirtschafteten, abgezinsten Erträge weitaus geringer waren als die Höhe des nicht betriebsnotwendigen Vermögens.
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - U (Kart) 13/21
    Dies wäre dann der Fall, wenn die im Ermessen stehende Entscheidung entweder aus dem Zusammenhang mit anderen Rechtsvorschriften oder angesichts der besonderen Umstände des konkreten Falles aus rechtlichen Gründen nur in Form einer einzigen konkreten Entscheidung fallen könnte (vgl. dazu zu den im Verwaltungsgericht regelmäßig behandelten Maßstäben zur Überprüfung der Ermessensausübung BVerwGE 11, 95 (97) und 69, 90 (94); ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Juni 1995, 6 U 104/94).
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