Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 22.06.1995 - 6 U 104/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Neu eingeschränkte gerichtliche Kontrolle von Aufsichtsratsbeschlüssen; Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vorstand durch den Aufsichtsrat
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1371
- NJW-RR 1997, 896 (Ls.)
- ZIP 1995, 1183
- WM 1995, 1666
- BB 1996, 230
- DB 1995, 1500
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95
Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert
Das Landgericht (…Urt. veröffentl. in ZIP 1994, 628) hat der Klage stattgegeben, das Berufungsgericht (Urt. veröffentl. in ZIP 1995, 1183) hat sie abgewiesen. - LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 57/06
Spruchverfahren: Anspruch auf bare Zuzahlung aufgrund der Unangemessenheit eines …
Letztere haben deshalb im Falle ihrer Anrufung die Überprüfung von unternehmerischen Entscheidungen grundsätzlich darauf zu beschränken, ob diese mit Gesetz und ggf. der Unternehmensverfassung in Einklang stehen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1371, Kammerurteil v. 21.12.2007 - 3-05 O 8/07 - m. w. Nachw.). - OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
Wirksamkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen: Aktienrechtliche Zulässigkeit einer …
- OLG Frankfurt, 29.04.2011 - 21 W 13/11
Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre und der jährlichen …
Unabhängig davon, dass dem Landgericht darin zuzustimmen ist, dass es sich bei der Einordnung als betriebs- oder nicht betriebsnotwendiges Vermögen grundsätzlich um eine unternehmerische Entscheidung handelt, die nur eingeschränkt einer gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1371), führte die Einordnung als betriebsnotwendige Liquidität ohnehin zu einer Verringerung des Unternehmenswertes, da - wie die sachverständige Prüferin in ihrer ergänzenden Stellungnahme gut nachvollziehbar ausgeführt hat - der entsprechende Betrag vom bislang ermittelten Unternehmenswert abzuziehen wäre und die mit dem Geld in Form von Darlehenszinsen tatsächlich erwirtschafteten, abgezinsten Erträge weitaus geringer waren als die Höhe des nicht betriebsnotwendigen Vermögens. - LG Frankfurt/Main, 07.05.2010 - 5 O 283/08
Beherrschungsvertrag DBV Winterthur Holding AG
Letztere haben deshalb im Falle ihrer Anrufung die Überprüfung von unternehmerischen Entscheidungen grundsätzlich darauf zu beschränken, ob diese mit Gesetz und ggf. der Unternehmensverfassung in Einklang stehen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1371, Kammerurteil v. 21.12.2007 -- 3-05 0 8/07 - m. w. Nachw.). - LG Frankfurt/Main, 18.03.2008 - 5 O 211/07
Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses der Aktionäre einer Spezialbank …
Letztere haben deshalb im Falle ihrer Anrufung die Überprüfung von unternehmerischen Entscheidungen grundsätzlich darauf zu beschränken, ob diese mit Gesetz und ggf. der Unternehmensverfassung in Einklang stehen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1371 [OLG Düsseldorf 22.06.1995 - 6 U 104/94] m. w. Nachw.). - LG Frankfurt/Main, 29.01.2008 - 5 O 274/07
Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses über einen …
Letztere haben deshalb im Falle ihrer Anrufung die Überprüfung von unternehmerischen Entscheidungen grundsätzlich darauf zu beschränken, ob diese mit Gesetz und ggf. der Unternehmensverfassung in Einklang stehen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1371 m. w. Nachw.). - LG Frankfurt/Main, 20.09.2011 - 5 O 74/09
Squeeze-out DBV-Winterthur Holding AG
Unabhängig davon, dass dem Landgericht darin zuzustimmen ist, dass es sich bei der Einordnung als betriebs- oder nicht betriebsnotwendiges Vermögen grundsätzlich um eine unternehmerische Entscheidung handelt, die nur eingeschränkt einer gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1371), führte die Einordnung als betriebsnotwendige Liquidität ohnehin zu einer Verringerung des Unternehmenswertes, da -- wie die sachverständige Prüferin in ihrer ergänzenden Stellungnahme gut nachvollziehbar ausgeführt hat - der entsprechende Betrag vom bislang ermittelten Unternehmenswert abzuziehen wäre und die mit dem Geld in Form von Darlehenszinsen tatsächlich erwirtschafteten, abgezinsten Erträge weitaus geringer waren als die Höhe des nicht betriebsnotwendigen Vermögens. - OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - U (Kart) 13/21 Dies wäre dann der Fall, wenn die im Ermessen stehende Entscheidung entweder aus dem Zusammenhang mit anderen Rechtsvorschriften oder angesichts der besonderen Umstände des konkreten Falles aus rechtlichen Gründen nur in Form einer einzigen konkreten Entscheidung fallen könnte (vgl. dazu zu den im Verwaltungsgericht regelmäßig behandelten Maßstäben zur Überprüfung der Ermessensausübung BVerwGE 11, 95 (97) und 69, 90 (94); ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Juni 1995, 6 U 104/94).