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   OLG Frankfurt, 24.11.1994 - 1 U 143/93   

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https://dejure.org/1994,6251
OLG Frankfurt, 24.11.1994 - 1 U 143/93 (https://dejure.org/1994,6251)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.11.1994 - 1 U 143/93 (https://dejure.org/1994,6251)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. November 1994 - 1 U 143/93 (https://dejure.org/1994,6251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Zurücklassen eines Wohnwagenanhängers auf einem Parkplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Panne: Wohnwagen vom Autobahn-Parkplatz geklaut - Teilkaskoversicherung muss bei Diebstahl auf dem Autobahn-Parkplatz zahlen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 61

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 349
  • VersR 1995, 1477
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09

    Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Einbruchsdiebstahls in der

    40 Zur Ursächlichkeit gehört, wenn ein Fehlverhalten einen Dauerzustand begründet und nur wegen dieser Dauer grobe Fahrlässigkeit vorliegt (und so liegt es hier, weil nach allgemeiner Ansicht eine kurzfristige Abwesenheit unschädlich ist), auch der Nachweis der Zeit des Diebstahls (Prölss/Martin, VVG, 27.Aufl. VHB 84, § 9, Rn 9; OLG Nürnberg, a.a.O., Rn. 14; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 349, Rn. 10 für den Fall eines Kfz-Diebstahls).
  • OLG Schleswig, 26.11.2009 - 16 U 18/09

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der

    Der objektive Tatbestand der groben Fahrlässigkeit ist auch nicht schon deshalb zu verneinen, weil Wohnwagen, wie nicht nur aus der vom Kläger vorgelegten Bescheinigung der C-GmbH vom 5. September 2008, sondern auch aus zu Wohnwagendiebstählen ergangenen Entscheidungen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 865 ; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 349; ferner OLG Oldenburg NJW-RR 1996, 1310 zu einem Anhänger) folgt, typischerweise vom Werk aus nicht mit einer Diebstahlsicherung versehen werden.
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