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   OLG Hamm, 18.10.1994 - 29 U 45/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5321
OLG Hamm, 18.10.1994 - 29 U 45/94 (https://dejure.org/1994,5321)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.10.1994 - 29 U 45/94 (https://dejure.org/1994,5321)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Oktober 1994 - 29 U 45/94 (https://dejure.org/1994,5321)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtungsfrist; Ehelichkeit; Kind; Zweifel; Schlußfolgerungen; Blutgruppenuntersuchung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehefrau bekam Kind von einem "anderen" - Nach einer Zwei-Jahres-Frist kann der Ehemann die Vaterschaft nicht mehr anfechten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1594 Abs. 1, 2 Nr. 1

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 643
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 10.05.2001 - 15 UF 95/00

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist für die Vaterschaftsanfechtungsklage;

    Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Anfechtungsfrist diesen Fall aber bewusst in Kauf genommen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1995, 643, 644).
  • OLG Karlsruhe, 03.08.2000 - 2 WF 98/00

    Ehelichkeitsanfechtung - Anfechtungsfrist - Fristbeginn - Zweifel

    Der Anfechtungsberechtigte muß nicht persönlich aus den ihm bekannten Tatsachen die Oberzeugung gewinnen, daß das Kind nicht von ihm abstammt, es genügt vielmehr der objektive Verdacht, d.h. daß aus der Sicht eines verständigen, medizinisch-naturwissenschaftlich nicht vorgebildeten Laien die Vaterschaft ernstlich in Frage gestellt ist bzw. die Nichtvaterschaft nicht gänzlich fern liegt (BGH NJW 1990, 2813, 2814; OLG Hamm NJW-RR 1995, 643 f.; Palandt/Diederichsen, aaO., Rn. 9).
  • OLG Rostock, 02.06.2003 - 11 UF 14/03

    Anforderungen an die Kenntnis der die Nichtvaterschaft begründenden Umstände

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  • AG Wipperfürth, 20.03.2000 - 1 (5) C 65/98

    Anspruch auf Rückzahlung von geleisteten Unterhaltszahlungen für nichteheliche

    Ausreichend ist die Kenntnis des Mannes von Umständen, die aus der Sicht des verständigen Laien die nicht ganz fernliegende Annahme einer nicht ehelichen Abstammung begründen können (vgl. BGH NJW 1983, 1875; OLG Hamm NJW-RR 1995, 643 f).
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