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   OLG Hamm, 13.12.1994 - 7 U 91/94   

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OLG Hamm, 13.12.1994 - 7 U 91/94 (https://dejure.org/1994,7562)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.12.1994 - 7 U 91/94 (https://dejure.org/1994,7562)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 7 U 91/94 (https://dejure.org/1994,7562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Firmenfortführung durch Erhalt der Firmenidentität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 734
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 11.09.2003 - 28 U 72/03
    Soweit dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung teilweise im Schrifttum widersprochen und § 25 Abs. 1 HGB als eine völlig systemwidrige, nicht zu begründende und daher zumindest bei Vermögenslosigkeit des "fortgeführten" Handelsgeschäftes aufgrund teleologischer Reduktion nicht anzuwendende Regel angesehen (so Canaris "Handelsrecht" 23. Aufl., § 7 Rdn. 16; ders. Festschrift für Frotz 1993, S. 11 ff. [42]) oder zumindest zur Vermeidung einer in diesem Falle als unbillig erachteten Haftungserstreckung ein den Haftungsausschluss gemäß § 25 Abs. 2 HGB ermöglichender, derivativer Rechtserwerb (eine kausale Rechtsbeziehung) gefordert wird (so Lieb in Festschrift für Vieregge 1995, S. 557 ff. [563, 565, 567]; MünchKomm-Lieb, HGB § 25 Rdn. 40 f.; im Ansatz wohl auch, ohne sich im einzelnen mit den streitigen Fragen auseinander zu setzen und sie ausdrücklich dahingestellt sein lassend OLG Hamm (7. ZS) in NJW-RR 1997, 733 f; NJW-RR 1995, 734 [735]; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1998, 965), kann dem nicht gefolgt werden.

    Soweit es der 7. Zivilsenat des OLG Hamm ohne nähere Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und dem Schrifttum für erforderlich hält, "dass Vermögenswerte, die jedenfalls den Kern des Unternehmens ausmachten, rechtsgeschäftlich übertragen worden sind" (vgl. insoweit NJW-RR 1995, 734 [735]), oder ausführt, "von einem Einrücken in die Stellung des bisherigen Inhabers könne kaum gesprochen werden, wenn überhaupt keine direkte Beziehung zwischen dem alten und dem neuen Inhaber besteht und schon deshalb nicht wesentliche Unternehmensrechte übergegangen sind" (in NJW-RR 1997, 733 [734]), so ist dies nach dem weiteren Inhalt der Entscheidungen nicht etwa als Übernahme der Vorstellungen von Canaris und Lieb zu verstehen.

    Vielmehr fehlten dem 7. Zivilsenat in dem ersten Fall ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Feststellung der Unternehmenskontinuität (u.a. insbesondere fehlende Übernahme von Personal; Änderung der Geschäftstätigkeit in NJW-RR 1995, 734 [735]).

  • OLG Köln, 30.05.2014 - 19 U 165/13

    Voraussetzungen der Haftung wegen Unternehmensfortführung

    Weiterhin kann auch die Identität von Fax- und Telefonnummer des alten und neuen Unternehmens, die Übernahme der Kontaktdaten, zusätzliches Indiz für eine Unternehmensfortführung sein (BGH, a. a. O.), was allerdings von vorne herein allein nicht ausreichen würde, die Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB auszulösen (OLG Hamm, NJW-RR 1995, 734 f.; OLG Köln Urt. v. 21.4.2004 - 11 U 81/02, BeckRs 2004, 08327).
  • OLG Köln, 21.04.2004 - 11 U 81/02

    Fortführung eines Handelsgeschäftes

    Der Umstand, dass dieselbe Adresse oder dieselbe Telefon- und Telefaxnummer verwandt wird, ist für sich betrachtet ebensowenig wie die Weiterverwendung der Büroräume ein ausreichendes Indiz für die Fortführung des Unternehmens (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1995, 734, 735; OLG Celle MDR 1994, 263, 264).
  • OLG Rostock, 14.11.2005 - 3 U 117/04

    Zu den Voraussetzungen der Haftungserstreckung nach § 25 HGB im Rahmen eines

    Der Erwerb des Unternehmens auf rechtsgeschäftlicher Grundlage ist demnach notwendige Voraussetzung für eine Haftungserstreckung nach § 25 HGB (OLG Hamm, Urteil vom 13.12.1994, NJW-RR 1995, 734; OLG Dresden, Urteil vom 15.11.1993, OLG NL 1994, 230).
  • OLG Rostock, 14.11.2005 - 3 U 1174/05
    Der Erwerb des Unternehmens auf rechtsgeschäftlicher Grundlage ist demnach notwendige Voraussetzung für eine Haftungserstreckung nach § 25 HGB (OLG Hamm, Urteil vom 13.12.1994, NJW-RR 1995, 734; OLG Dresden, Urteil vom 15.11.1993, OLG NL 1994, 230).
  • OLG Rostock, 12.12.2005 - 3 U 117/04
    Der Erwerb des Unternehmens auf rechtsgeschäftlicher Grundlage ist demnach notwendige Voraussetzung für eine Haftungserstreckung nach § 25 HGB (OLG Hamm, Urteil vom 13.12.1994, NJW-RR 1995, 734; OLG Dresden, Urteil vom 15.11.1993, OLG NL 1994, 230).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2001 - 4 U 94/01

    Zur Nachhaftung eines ausgeschiedenen Geschäftsführer einer Tagungs- und

    Maßgeblich ist vielmehr, dass jedenfalls der Kern des Unternehmens rechtsgeschäftlich auf den Erwerber übertragen wird, so dass der Unternehmensträger wechselt (vgl. BGH NJW 1982, 1647; OLG Hamm NJW-RR 1995, 734; Münchener Kommentar-Lieb, § 25 HGB, Rdnr. 40; Baumbach/Duden/Hopt, 30. Aufl., § 25 HGB, Rdnr. 4).
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